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Stationäre Pflege

Stationäre Pflege

Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen und stationäre Altenpflegeeinrichtungen

Foto: ein junger Pfleger unterhält sich mit einer BewohnerinFür rund 120.000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern über 65 Jahre ist die stationäre Einrichtung für ältere Menschen ihr Zuhause. Wenn auch Sie in absehbarer Zeit in eine stationäre Einrichtung für ältere Menschen / stationäre Altenpflegeeinrichtung umziehen wollen oder für einen Angehörigen einen Platz suchen, sollten Sie sich rechtzeitig informieren.
 

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Welche Einrichtungen gibt es?

  • Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen
    Dort können Sie ein weitgehend selbstständiges Leben in einer abgeschlossenen Wohnung oder in einem Einzel- oder Zweibettzimmer führen. Im Bedarfsfall werden Sie auch betreut und verpflegt.
  • Stationäre Altenpflegeeinrichtung
    Sie erhalten hier neben der Wohnung, Betreuung und Verpflegung auch die notwendige Pflege.
  • Mehrstufige Einrichtungen
    Hier sind alle Betreuungsformen vorhanden. Selbst wenn Sie einmal dauernde Pflege brauchen, ist diese ohne Umzug in eine andere Einrichtung gewährleistet.

Der Ausbau der ambulanten und teilstationären Versorgung hat dazu geführt, dass sich das Alter, in dem die Seniorinnen und Senioren in eine stationäre Einrichtung für ältere Menschen umziehen, stetig erhöht hat. Es liegt derzeit durchschnittlich bei 86 Jahren. Die stationäre Einrichtungen für ältere Menschen werden deshalb Schritt für Schritt in stationäre Altenpflegeeinrichtungen umgewandelt.

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Was sollte Ihre Entscheidung beeinflussen?

Neben der grundsätzlichen Frage, für welche Einrichtungsart Sie sich entscheiden, kann für Sie von Bedeutung sein:

  • die Lage des Hauses (z.B. Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, Grünflächen, Einkaufsmöglichkeiten)
  • die Ausstattung und Größe des Hauses/der Station/des Zimmers (z.B.: Bad und Toilette; können oder müssen eigene Möbel mitgebracht werden?)
  • die regelmäßigen Kosten und Sonderkosten (z.B. müssen Leistungen evtl. extra bezahlt werden? Anmeldegebühren; Reparaturkosten)
  • die Betreuung durch das Einrichtungspersonal (z.B. Anzahl der Mitarbeiter in der Einrichtung; Anzahl der Pflegebedürftigen, die eine Pflegekraft werktags, nachts, am Wochenende pflegt)
  • der Einrichtungsvertrag und die Einrichtungsordnung
  • die Reinigung der Räume und der Wäsche (z.B. Reinigung der persönlichen Wäsche)
  • die Mahlzeiten und das Getränkeangebot (z.B. feste Essenszeiten; Wahl zwischen verschiedenen Gerichten)

Auf jeden Fall sollten Sie alle Fragen, die Ihnen wichtig sind, bereits bei der Einrichtungsauswahl klären.

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Zu Ihrem Schutz: Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz

Zum 01.08.2008 ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) in Kraft getreten. Nähere Informationen zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz erhalten Sie unter: Pflege | Aktuell.

Mit dem Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sind die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten befasst. Siehe hierzu: FQA.

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Wohin können Sie sich wenden?

Auskünfte über alle Fragen, die mit einem Einrichtungsaufenthalt in Verbindung stehen, erteilen die Einrichtungsträger.

Im Wesentlichen sind dies:

Ferner erteilen Auskunft die Fachbereiche Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) bei den Landratsämtern und den kreisfreien Städten. Siehe hierzu: FQA.

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Und die Kosten?

Über die Kosten und Finanzierung des Einrichtungsaufenthalts beraten Sie die Einrichtungsträger und die Sozialämter.

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Weitere Informationen:

"Heime der Altenhilfe in Bayern" Verzeichnis aller Heime, inkl. Platzangebot
Gegen eine Schutzgebühr erhältlich beim:
Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung,
Neuhauser Straße 8, 80331 München, Telefon: 089 2119-205,
Internet: www.statistik.bayern.de
bezogen werden kann.

Wer eine Pflegeeinrichtung für Angehörige oder für sich selbst sucht, kann im Internet den Pflegeheim-Navigator (www.pflege-navigator.de) der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse nutzen.

15. September 2009

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