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München, 25. Juli 2012 PM 539.12

Kinder- und Jugendarbeitsschutz

Arbeitsministerin Haderthauer: "Bei Ferienjobs auf Jugendarbeitsschutz achten - Ferienarbeit nicht übertreiben!"

"Endlich ist wieder Sommer, das Freibad ruft und die Schulferien stehen vor der Tür. Doch nicht jeder Schüler in Bayern tummelt sich den ganzen Tag im Freibad. Viele nutzen die freie Zeit um ihr Taschengeld aufzubessern oder frühzeitig in die Arbeitswelt hineinzuschnuppern. Ein Engagement, das ich sehr begrüße! Ich bin mir sicher, dass den Schülern die gewonnenen Erfahrungen später auch beruflich zugutekommen. Der Einblick in die Arbeitswelt fördert die soziale Kompetenz und die Lebenserfahrung. Deshalb sollten Eltern ihre Kinder unterstützen, wenn sie in den Ferien arbeiten wollen, aber auch darauf achten, dass sie es nicht übertreiben. Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz schützen wir Kinder und Jugendliche vor Arbeiten, die zu früh beginnen, zu lange dauern, zu schwer oder zu gefährlich sind", so Bayerns Arbeitsministerin Christine Haderthauer heute in München.

Schüler ab einem Alter von 15 Jahren dürfen bis zum 9. Schuljahr maximal vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Während dieser Zeit können sie auch eine "Schnupperlehre" machen, um einen Einblick in ihren Wunschberuf zu bekommen. Die Schüler dürfen acht Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Wer in Gaststätten einen Job findet und bereits 16 Jahre alt ist, darf dort sogar bis 22 Uhr arbeiten. Für Schüler ab 13 Jahren gelten strengere Regelungen. Sie dürfen mit Erlaubnis der Eltern nur mit leichten und geeigneten Freizeitjobs höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden, dafür aber das ganze Jahr über. Zulässig sind beispielsweise Werbeprospekte austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht geben. Für Erntearbeiten in landwirtschaftlichen Familienbetrieben sind drei Stunden täglich erlaubt. Eine "Schnupperlehre" in den Ferien ist für Schüler unter 15 Jahren nicht möglich, zulässig sind aber schulische Betriebspraktika während der Unterrichtszeit. Für Ferien- und Freizeitjobs ist das Wochenende grundsätzlich tabu. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Bereiche, unter anderem für Gaststätten bei Sportveranstaltungen oder in der Landwirtschaft. Arbeiten im Handel sind am Wochenende nur an Samstagen erlaubt.

Weitere Informationen bietet der Flyer "Jobben - aber sicher! Jugendarbeitsschutz: das Wichtigste über Schülerjobs, Ausbildung und Beruf" des Arbeits- und Sozialministeriums unter:http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/sozial/kinder.htm

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