Tankstellenverbände und Sozialministerin Haderthauer: "Selbstverpflichtung wichtiger Beitrag gegen Alkoholmissbrauch!"

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- v. li.: Markus Blume, MdL; Christian Amberger, Landesgruppenchef des Bundesverbands freier Tankstellen, Sozialministerin Christine Haderthauer, Günther Friedl, Präsident des Fachverbands Tankstellengewerbe Bayern und Vizepräsident des Kfz-Gewerbes Bayern
"Ich freue mich, dass der Bayerische Tankstellenverband und der Bundesverband der freien Tankstellen Landesgruppe Süd eine Selbstverpflichtung auf den Weg bringen wollen, dass an bayerischen Tankstellen nachts kein Alkohol mehr verkauft wird - und zwar an niemanden. Die Selbstverpflichtung erleichtert auch den Vollzug des in Bayern geltenden Bundesladenschlussgesetzes erheblich: Denn für die vollziehenden Behörden kann sie ein maßgebliches Indiz dafür sein, dass der Tankstellenbetreiber das Ladenschlussrecht und das Jugendschutzgesetz einhält. Ich bin dem Präsidenten des Fachverbands Tankstellengewerbe Bayern Günther Friedl und dem Landesgruppenchef des Bundesverbands freier Tankstellen Christian Amberger persönlich sehr dankbar, dass wir uns heute in einem sehr guten Gespräch darauf verständigen konnten, gemeinschaftlich an die bayerischen Tankstellenbetreiber zu appellieren, nachts keinen Alkohol mehr zu verkaufen. Dies ist ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen Alkoholmissbrauch auch durch Jugendliche und die Alkoholweitergabe an unsere Jugendlichen. Die Öffentlichkeit und die Eltern erwarten zu Recht von uns, dass da, wo die nächtliche Öffnung von Tankstellen dazu beiträgt, ausuferndem Alkoholkonsum auch Jugendlicher begegnet wird", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München.
"Wichtig für die Branche ist die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Reisenden und Nichtreisenden, so dass wir als Tankstellen in Bayern in Zukunft wieder Reisebedarf, also Zeitungen, Tabakwaren, Lebensmittel, Getränke in kleinen Mengen und vieles mehr, an jedermann verkaufen dürfen. Als Tankstellengewerbe Bayern nehmen wir unsere gesellschaftliche Verantwortung wahr und empfehlen unseren Mitgliedern, ab 22:00 Uhr keinen Alkohol mehr zu verkaufen", so Günther Friedl, Präsident des Fachverbands Tankstellengewerbe Bayern und Vizepräsident des Kfz-Gewerbes Bayern.
"Wir sind froh, heute im Gespräch mit Staatsministerin Christine Haderthauer klären zu können, dass der Fokus des ergangenen Vollzugshinweises in der Abgabe von Alkohol liegt. Damit wird es auch weiterhin nicht unverhältnismäßig sein, nach Ladenschluss etwa eine Flasche Cola an einen Fahrradfahrer zu verkaufen. Der Bundesverband der freien Tankstellen begrüßt grundsätzlich jede Initiative, die geeignet ist, aktiven Jungendschutz zu betreiben", so Christian Amberger, Landesgruppenchef des Bundesverbands freier Tankstellen.
Das Bayerische Sozialministerium wird in einem Rundschreiben an die vollziehenden Behörden klarstellen, dass das in Bayern geltende Bundesladenschlussgesetz, wie auch schon vor Erlass der Vollzugshinweise vom 1. Juni, lebensnah und vor allem nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vollzogen werden soll. Außerdem optimiert das Sozialministerium derzeit die Vollzugshinweise, um die vollziehenden Behörden für die Fälle zu sensibilisieren, in denen ganz offensichtlich die nächtliche Öffnung missbraucht wird.