Alkoholverkauf an Tankstellen
Nach dem Gespräch am 1. Oktober 2012 mit den zwei größten bayerischen Tankstellenverbänden, dem Fachverband Tankstellengewerbe Bayern und dem Bundesverband freier Tankstellen Landesgruppe Süd, war das gestrige Gespräch ein weiterer wichtiger Schritt. Neben diesen beiden Verbänden haben auch Vertreter der Bundesdachverbände, UNITI und Mineralölwirtschaftsverband e.V., sowie des Bundesverbands Tankstellen und gewerbliche Autowäsche e.V., des Tankstellenverbandes Süd-Ost e.V., des BK Benzin-Kontors und der BayWa AG an dem Gespräch teilgenommen.
Alle Teilnehmer waren sich einig, dass in Bayern ein pragmatischer, lebensnaher Vollzug des Ladenschlussgesetzes stattfinden soll. Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer informierte die Teilnehmer vorab darüber, dass sie bereits mit Rundschreiben vom 1. Oktober die Vollzugsbehörden informiert hat, dass wie bisher im bayerischen Vollzug aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keine Unterscheidung zwischen Reisenden und Nichtreisenden gemacht werden soll. In Bayern besteht seit 1996 die unveränderte Rechtslage des Bundesladenschlussgesetzes. Danach dürfen Tankstellen auch nach Ladenschluss Reisebedarf verkaufen, wozu auch Alkohol in geringen Mengen gehört. In Bayern liegt der Fokus im Vollzug auf dem Alkoholverkauf. Daher gewährleistet ein freiwilliger Verzicht der einzelnen Tankstellen auf den nächtlichen Alkoholverkauf einen einfacheren Vollzug. Haderthauer ist dem Fachverband Tankstellengewerbe Bayern und der Landesgruppe Süd des Bundesverbandes freier Tankstellen, die gemeinsam einen großen Teil der bayerischen Tankstellen vertreten, dankbar, dass sie dafür bei ihren Pächtern werben wollen. "Ich freue mich darüber, dass die bundesweiten Dachverbände UNITI und der Mineralölwirtschaftsverband erklärt haben, dass sie sich nicht mehr dagegen wehren, wenn ihre bayerischen Mitglieder eine Selbstverpflichtung, nachts auf den Alkoholverkauf zu verzichten, eingehen", ergänzte Haderthauer.