
Einheitliche Standards in der Europäischen Union
Um den freien Warenverkehr in Europa zu ermöglichen, wurden durch die EU einheitliche Standards für die Sicherheit von Produkten und für die Gewährleistung eines aktiven Schutzes der Umwelt geschaffen.
Zur Überwachung der Einhaltung dieser europäischen Standards haben die Mitgliedsstaaten der EU Kontrollbehörden einzurichten.
Die Gewerbeaufsichtsämter als Kontrollbehörden
Im Freistaat Bayern sind die sieben Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen für die Sicherheit von Verbraucher- und Medizinprodukten sowie Arbeitsmitteln zuständig. Um die Einhaltung der europäischen Sicherheitsvorgaben, insbesondere zur Sicherheit von Produkten zu gewährleisten, wird Marktaufsicht durchgeführt.
Gesetzliche Grundlagen der Tätigkeit der Bayerischen Gewerbeaufsicht sind hierbei das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und das Medizinproduktegesetz (MPG). Eine weitere Aufgabe im Rahmen des Umweltschutzes ist die Überwachung der Vorgaben der Energieeffizienz, die sich aus der Öko-Design-Richtlinie ergeben und durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) in deutsches Recht umgesetzt wurden.
RAPEX und ICSMS
Dabei ist die bayerische Gewerbeaufsicht in europäische Systeme eingebunden, in denen Informationen zu gefährlichen Produkten ausgetauscht werden (RAPEX, ICSMS).
CE- und GS-Zeichen
Relevante Zeichen als äußeres Merkmal für Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben ist das CE-Kennzeichen, für geprüfte Sicherheit steht das GS-Zeichen!
VIS-Bayern
Auf der bayerischen Plattform VIS Bayern werden allgemeinverständlich Informationen zum Umgang mit gefährlichen Produkten und Auswahl zu sicheren Produkten veröffentlicht.