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Alternative Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen

Viele Möglichkeiten

Alternative Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen werden mit steigender Anzahl älter werdender Bürgerinnen und Bürger für die Einzelnen im wichtiger. Die vielfältigen Wahlmöglichkeiten vom Wohnen zu Hause mit Unterstützung (zum Beispiel Betreutes Wohnen zu Hause ), Wohnen mit Service (Betreutes Wohnen ), Quartierskonzepten, generationsübergreifendem Wohnen, ambulanten Hausgemeinschaften Wohngemeinschaften für fitte Ältere über ambulant betreute Wohngemeinschaften bis hin zu teil- und vollstationären Einrichtungen ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern die für sie passende Wohn- und Versorgungsform zu finden.

Eine Information über verschiedene Wohnformen im Alter bietet der vom Sozialministerium geförderte Film „Pflege im Alter – innovative Modelle“, veröffentlicht über den Medienladen e.V., Nürnberg, der bei der Koordinationsstelle "Wohnen im Alter" ausgeliehen werden kann.

Förderungen

Das Sozialministerium fördert auch den Auf- und Ausbau alternativer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen wie zum Beispiel Quartierskonzepte, generationsübergreifende Wohnformen, ambulante Hausgemeinschaften, Seniorenwohngemeinschaften, ambulant betreute Wohngemeinschaften.

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Quartierskonzepte 

Quartierskonzepte sehen ambulante und sozialraumorientierte Wohn- und Unterstützungsformen im Quartier vor, die von einer Begegnungsmöglichkeit für ältere Menschen bis hin zur Schaffung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft reichen können. Hier geht es vor allem auch um die Sicherstellung bzw. den Aufbau einer kleinteiligen Versorgungsinfrastruktur.

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Generationsübergreifende Wohnformen

Generationsübergreifende Wohnformen, die insbesondere Konzepte für Seniorinnen und Senioren beinhalten, sind Wohnformen in denen Mieterinnen und Mieter unterschiedlichen Alters und Familienstandes in einem Haus zusammen leben, um sich gegenseitig zu unterstützen.

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Ambulante Hausgemeinschaften

Ambulante Hausgemeinschaften sind Wohnformen, in denen ältere aktive Menschen, jeder in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung, selbstbestimmt und eigenverantwortlich miteinander in einem Haus, mit einem Gemeinschaftsraum, leben. Das Gemeinschaftsleben der Mieterinnen und Mieter wirkt Isolation entgegen. Die Mieterinnen und Mieter unterstützen sich im Bedarfsfall gegenseitig, so dass sie nach Möglichkeit bis an ihr Lebensende in der ambulanten Hausgemeinschaft wohnen bleiben können. In der Regel nehmen sie auch gemeinsam Dienstleistungen in Anspruch.

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Wohngemeinschaften für fitte Ältere

Wohngemeinschaften für fitte Ältere sind Wohnformen, in denen aktive ältere Menschen, jeder in der Regel in einem eigenen Zimmer, innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung leben und gemeinsam z.B. Wohnzimmer, Küche und Bad nutzen.

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Beratung 

Beratung zu den oben genannten Wohnformen erhalten Sie bei der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter “.

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Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) dienen dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen. Des weiteren

  • muss die Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter gewährleistet sein - das heißt aller Mieterinnen und Mieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft bilden ein Gremium der Selbstbestimmung, in dem sie alle Angelegenheiten des Zusammenlebens sowie die Wahl der Dienstleistungserbringer regeln,
  • muss der Pflege- und Betreuungsdienst sowie Art und Umfang der Leistungen frei wählbar sein,
  • darf der Pflege- und Betreuungsdienst keine Büroräume in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft oder in enger räumlicher Verbindung haben. Der Pflege- und Betreuungsdienst ist Gast in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft,
  • muss die ambulant betreute Wohngemeinschaft baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig sein, darf nicht Teil einer stationären Einrichtung sein und es dürfen sich nicht mehr als zwei amb. betreute Wohngemeinschaften der gleichen Initiatoren in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden,
  • dürfen nicht mehr als zwölf Personen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben.

Praxisleitfaden für die Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften in Bayern

Deckblatt Broschüre Praxisleitfaden Qualitaetssicherung

Dieser Praxisleitfaden soll zusammen mit dem Programm zur Förderung von neuen ambulanten Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen dazu beitragen qualitätsgesicherte neue Wohnformen aufzubauen.

Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Deckblatt Broschüre Selbstbestimmt leben

Zentrales Unterscheidungsmerkmal der ambulant betreuten Wohngemeinschaften zum Wohnen in stationären Einrichtungen ist die selbstbestimmte Gestaltung der Versorgung. Dies beinhaltet neben der notwendigen Sicherung von pflegerischer und hauswirtschaftlicher Versorgung und einer den Bedürfnissen angepassten Wohnung, auch eine selbstgestaltete Privatsphäre innerhalb einer Gemeinschaft mit der Möglichkeit sozialer Kontakte und Geborgenheit.

Abschlussbericht Modellprojekt "Haus von Louise von Marillac" - Ambulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene 2009 (PDF, 680 KB)

Deckblatt Abschlussbericht

Ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenzerkrankte Menschen schließen in der Versorgungslandschaft nicht nur die Lücke zwischen der vollstationären Versorgung und der Betreuung und Pflege in der eigenen Wohnung, sondern vollziehen auch einen Wechsel zu einem nutzergesteuerten Versorgungsangebot, in dessen Mittelpunkt die Bedürfnisse und Wünsche der betroffenen Nutzer, d.h. der Mitglieder der ambulant betreuten Wohngemeinschaft stehen.

Zwischenbericht Modellprojekt "Haus von Louise von Marillac" - Ambulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene 2007 (PDF, 644 KB)

Deckblatt Zwischenbericht

Das Modellprojekt „Haus Louise von Marillac“ - Ambulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene - wird im Rahmen des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes (§ 45c SGB XI) gefördert. Das Modellprojekt begann Anfang 2006 mit einer ursprünglich zweijährigen Laufzeit. Im Herbst 2007 erfolgte die Zusage zur Verlängerung der Modellförderung um ein weiteres Jahr.

Beratung zu Ambulant betreuten Wohngemeinschaften

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Weitere Wohn- und Betreuungsformen

Bei Teil- und vollstationäre Einrichtungen handelt es sich zum Beispiel um Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und stationäre Altenpflegeeinrichtungen.

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Zusätzliche Informationen

Zukunftsministerium - Die Broschüre

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Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

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Simba: Sicherheit im Alter - betreut zu Hause

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Soziale Betreuung für ein eigenständiges Leben im Alter

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Stiftung Betreutes Wohnen

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Standards für die Projektierung von betreuten Wohnanlagen

stiftung-betreutes-wohnen.de

Koordinationsstelle Wohnen im Alter

Logo Koordinationsstelle Wohnen im Alter- Konzepte, Initiativen und Visionen fürs Alter

Konzepte, Initiativen und Visionen

wohnen-alter-bayern.de

Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)

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Die KDA-Angebote richten sich an Verantwortliche der Altershilfe und Altenarbeit.

kda.de

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