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Viele Möglichkeiten
Alternative Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen werden mit steigender Anzahl älter werdender Bürgerinnen und Bürger für die Einzelnen im wichtiger. Die vielfältigen Wahlmöglichkeiten vom Wohnen zu Hause mit Unterstützung (zum Beispiel Betreutes Wohnen zu Hause ), Wohnen mit Service (Betreutes Wohnen ), Quartierskonzepten, generationsübergreifendem Wohnen, ambulanten Hausgemeinschaften Wohngemeinschaften für fitte Ältere über ambulant betreute Wohngemeinschaften bis hin zu teil- und vollstationären Einrichtungen ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern die für sie passende Wohn- und Versorgungsform zu finden.
Eine Information über verschiedene Wohnformen im Alter bietet der vom Sozialministerium geförderte Film „Pflege im Alter – innovative Modelle“, veröffentlicht über den Medienladen e.V., Nürnberg, der bei der Koordinationsstelle "Wohnen im Alter" ausgeliehen werden kann.
Förderungen
Das Sozialministerium fördert auch den Auf- und Ausbau alternativer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen wie zum Beispiel Quartierskonzepte, generationsübergreifende Wohnformen, ambulante Hausgemeinschaften, Seniorenwohngemeinschaften, ambulant betreute Wohngemeinschaften.
Quartierskonzepte
Quartierskonzepte sehen ambulante und sozialraumorientierte Wohn- und Unterstützungsformen im Quartier vor, die von einer Begegnungsmöglichkeit für ältere Menschen bis hin zur Schaffung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft reichen können. Hier geht es vor allem auch um die Sicherstellung bzw. den Aufbau einer kleinteiligen Versorgungsinfrastruktur.
Generationsübergreifende Wohnformen
Generationsübergreifende Wohnformen, die insbesondere Konzepte für Seniorinnen und Senioren beinhalten, sind Wohnformen in denen Mieterinnen und Mieter unterschiedlichen Alters und Familienstandes in einem Haus zusammen leben, um sich gegenseitig zu unterstützen.
Ambulante Hausgemeinschaften
Ambulante Hausgemeinschaften sind Wohnformen, in denen ältere aktive Menschen, jeder in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung, selbstbestimmt und eigenverantwortlich miteinander in einem Haus, mit einem Gemeinschaftsraum, leben. Das Gemeinschaftsleben der Mieterinnen und Mieter wirkt Isolation entgegen. Die Mieterinnen und Mieter unterstützen sich im Bedarfsfall gegenseitig, so dass sie nach Möglichkeit bis an ihr Lebensende in der ambulanten Hausgemeinschaft wohnen bleiben können. In der Regel nehmen sie auch gemeinsam Dienstleistungen in Anspruch.
Wohngemeinschaften für fitte Ältere
Wohngemeinschaften für fitte Ältere sind Wohnformen, in denen aktive ältere Menschen, jeder in der Regel in einem eigenen Zimmer, innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung leben und gemeinsam z.B. Wohnzimmer, Küche und Bad nutzen.
Beratung
Beratung zu den oben genannten Wohnformen erhalten Sie bei der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter “.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) dienen dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen. Des weiteren
- muss die Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter gewährleistet sein - das heißt aller Mieterinnen und Mieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft bilden ein Gremium der Selbstbestimmung, in dem sie alle Angelegenheiten des Zusammenlebens sowie die Wahl der Dienstleistungserbringer regeln,
- muss der Pflege- und Betreuungsdienst sowie Art und Umfang der Leistungen frei wählbar sein,
- darf der Pflege- und Betreuungsdienst keine Büroräume in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft oder in enger räumlicher Verbindung haben. Der Pflege- und Betreuungsdienst ist Gast in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft,
- muss die ambulant betreute Wohngemeinschaft baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig sein, darf nicht Teil einer stationären Einrichtung sein und es dürfen sich nicht mehr als zwei amb. betreute Wohngemeinschaften der gleichen Initiatoren in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden,
- dürfen nicht mehr als zwölf Personen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben.
Beratung zu Ambulant betreuten Wohngemeinschaften
- Koordinationsstelle "Wohnen im Alter"
- Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qulitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
Weitere Wohn- und Betreuungsformen
Bei Teil- und vollstationäre Einrichtungen handelt es sich zum Beispiel um Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und stationäre Altenpflegeeinrichtungen.