Private Wohnform mit Service
Das "Betreute Wohnen" ist eine private Wohnform für ältere Menschen für die das Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG (ehemals Heimgesetz) nicht gilt. In der Regel handelt es sich um barrierefreie Wohnungen, die angemietet oder gekauft werden können und deren Miet-/Kaufvertrag zur Abnahme allgemeiner Betreuungsleistungen wie Notrufdienste, die Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen oder Informationen und Beratungsleistungen (Grundleistungen) von bestimmten Anbietern verpflichtet.
Die Dienst- und Pflegeleistungen selbst müssen frei wählbar sein. Die Wohnungen entsprechen in Ausstattung, Lage und Schnitt den Bedürfnissen älterer Menschen. Bei Bedarf können entsprechende Wahl- bzw. Service-Leistungen (z.B. Pflegeleistungen, Betreuungsleistungen) zusätzlich abgerufen werden. In Miet-, Pflege- und/oder Betreuungsverträgen sind die jeweiligen Leistungsansprüche geregelt.
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung im Betreuten Wohnen in Bayern stehen die Vorgaben von DIN CERTCO (DIN 77800) des TÜV Rheinland oder der Bayerischen Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen e.V. (BSQBW) zur Verfügung.
Beratung
Beratung zum Betreuten Wohnen erhalten Sie bei der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“.