Bayerische Sozialpolitik
Bürgerschaftliches
Engagement
Bürgerschaftliches Engagement

Bayerische Ehrenamtsversicherung
Wir fangen Sie auf!
Bayerische Ehrenamtsversicherung
Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz
für ehrenamtlich/freiwillig Engagierte in Bayern
Für viele Menschen gehört bürgerschaftliches Engagement ganz selbstverständlich zu ihrem Leben. Sie drücken so ihren Wunsch nach Mitgestaltung ihres gesellschaftlichen Umfeldes aus, wollen Benachteiligten und Bedürftigen helfen oder gemeinsam mit anderen eigene Interessen befördern. Was auch immer die Beweggründe im einzelnen sein mögen: Freiwilliges Engagement hilft uns allen.
Die große Einsatzfreude lässt allerdings oft die Risiken vergessen, die mit freiwilliger Betätigung verbunden sein können. Oft merken ehrenamtlich Tätige erst im Schadensfall, dass kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Die Bayerische Staatsregierung hat daher die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Bayern weiter verbessert:
Zum 1. April 2007 sind mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung ein Sammel- Haftpflicht- und ein Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in Kraft getreten. Die Versicherung ist antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.
Die von der Staatsregierung mit der Versicherungskammer Bayern abgeschlossenen Verträge schützen insbesondere Ehrenamtliche in den vielen kleinen, rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppen und Projekten. Wer sich beispielsweise in öffentlichen Ehrenämtern engagiert, in der Kirche und Wohlfahrtspflege oder im Sport, ist meistens schon durch den Träger versichert.
Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung setzt die Staatsregierung ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Ermunterung zum freiwilligen Engagement in unserer Gesellschaft. Engagieren Sie sich im Ehrenamt, nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, die sich dazu in unserem Land bieten. Mischen Sie sich ein und machen Sie mit!
Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zur Versicherung und den Versicherungsleistungen. Die Versicherungskammer Bayern gibt darüber hinaus Auskünfte zum Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte unter der zentralen Telefonnummer 089 21603777.
Haftpflichtversicherung
Wer ist versichert?
Versichert sind ehrenamtlich / freiwillig für das Gemeinwohl Tätige, die in Bayern aktiv sind oder deren Engagement von Bayern ausgeht (z.B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitenden Veranstaltungen oder Aktionen). Die ehrenamtliche / freiwillige Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen stattfinden. Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen etc. sind also weiter in der Pflicht, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.
Wer ist nicht versichert?
- Die Organisation / Gemeinschaft, für die dieTätigkeit erbracht wird;
- Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, Besucher usw., die nicht ehrenamtlich / freiwillig engagiert sind;
- Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko anderweitig abgesichert ist.
Schadensbeispiele
- Eine privat organisierte Selbsthilfegruppe Leben nach dem Herzinfarkt trifft sich zum Austausch bei einem Mitglied zu Hause. Der Gruppenleiter zerbricht versehentlich eine Vase, die Besitzerin verlangt Schadenersatz von ihm.
- Die Seniorengruppe eines Altenheims veranstaltet für die Senioren der Gemeinde einen Ausflug in die Berge. Auf der anspruchsvollen Route verunglückt ein Teilnehmer schwer. Er verklagt den Organisator auf Schadenersatz.
- Mehrere Bürger haben eine unselbständige Nachbarschaftshilfegruppe gegründet. Unterwegs zu einem Einsatz verursacht ein Gruppenmitglied unachtsam einen Verkehrsunfall. Die Geschädigten fordern Ersatz des Sachschadens.
Versicherte Leistungen
- 2.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
- 100.000 Euro für Vermögensschäden
Der gebotene Versicherungsschutz ist nachrangig, d.h. eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung geht im Schadensfall der Bayerischen Ehrenamtsversicherung vor.
Unfallversicherung
Wer ist versichert?
Die gleiche Personengruppe, wie bei der Haftpflichtversicherung. Jedoch besteht im Bereich der Unfallversicherung ein Versicherungsschutz auch für ehrenamtlich / freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen. Das Wegerisiko ist mitversichert.
Wer ist nicht versichert?
- Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, Besucher usw., die nicht ehrenamtlich / freiwillig engagiert sind;
- Personen, für die gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht;
- Personen, für die der Träger / die Vereinigung, für die sie ehrenamtlich tätig sind, bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen hat;
- Personen, die aufgrund einer eigenen Beitragsleistung bereits Versicherungsschutz genießen.
Schadensbeispiele
- Ein Mitarbeiter des Projektes "Altenpflege selbst organisiert" stürzt auf dem direkten Weg vom ehrenamtlichen Einsatz nach Hause. Ein komplizierter Trümmerbruch beinträchtigt die Bewegungsfreiheit eines Beines dauerhaft.
- Ein Mitglied des Jugendclubs "Kinder wollen klettern" organisiert eine Bergwanderung. Bei der Geländeerkundung fällt der junge Mann in einen Spalt und bricht sich den Arm. Er muss per Hubschrauber abtransportiert werden.
Versicherte Leistungen
- 175.000 Euro maximal bei 100 % Invalidität
- 10.000 Euro im Todesfall
- 2.000 Euro für Zusatz-Heilkosten
- 1.000 Euro für Bergungskosten
Der Unfallversicherungsschutz ist nachrangig, eine anderweitig bestehende Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall der Bayerischen Ehrenamtsversicherung vor. Das Wegerisiko ist mitversichert.
Versicherungskammer Bayern
Wir versichern Bayern
Die Versicherungskammer Bayern ist für die "Bayerische Ehrenamtsversicherung" Partner der Bayerischen Staatsregierung.
Sie bietet ehrenamtlich Tätigen Versicherungsschutz gegen Unfall- und Haftpflichtrisiken und unterstützt sie damit aktiv in ihrem gesellschaftlichen Engagement.
Die Versicherungskammer Bayern gibt Auskünfte zum Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte unter der zentralen Telefonnummer
089 21603777
Material zum Herunterladen
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26. Februar 2010


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