Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag beim Versorgungsamt (Zentrum Bayern Familie und Soziales) einen Schwerbehindertenausweis. Dieser dient als Nachweis des Rechtes von Nachteilsausgleichen, die auf gesetzlicher oder auf freiwilliger Grundlage eingeräumt werden.
Bei einer entsprechenden Kennzeichnung (orangefarbener Flächenaufdruck, Beiblatt mit gültiger Wertmarke) berechtigt er auch zur Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr.
