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Anträge auf Aufnahme
Das mit dem Aussiedleraufnahmegesetz zum 1. Juli 1990 eingeführte Aufnahmeverfahren setzt vor der Einreise in das Bundesgebiet einen Aufnahmebescheid voraus. Im Jahr 2011 wurden beim Bundesverwaltungsamt 6.337 Anträge auf Aufnahme gestellt. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr (2010: 3.908) ist auf eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes im Dezember 2011 zurückzuführen, die nunmehr dem Spätaussiedler den Nachzug von Angehörigen im Härtefallweg ermöglicht. Lag der Antragseingang bis Ende Oktober 2011 mit 3.283 Anträgen knapp über dem Vorjahresniveau (3.169 Anträge), schnellte er im November und Dezember auf 1.091 beziehungsweise 1.963 Anträge hoch. Ob diesen Anträgen immer eine Härte zugrunde liegt, bleibt der Prüfung des BVA vorbehalten und ob sich hieraus eine nennenswerte Erhöhung der Zugangszahlen ergibt, bleibt abzuwarten.
Situation in den Herkunftsgebieten
Den deutschen Minderheiten in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion gehören heute noch schätzungsweise rund 1,4 Millionen Menschen an, davon circa 600.000 in Russland, circa 300.000 in Polen und circa 220.000 in Kasachstan.
Diese verteilen sich hauptsächlich auf folgende Länder:

Quelle: Internet (aktuelle Homepage des Bundesministerium des Innern)
Zugangszahlen
Die Zugangszahlen sind weiterhin rückläufig. Im Jahr 2006 wurden nach den Aufzeichnungen des Bundesverwaltungsamtes und der Landesaufnahmestelle des Freistaates Bayern rund 78 Prozent weniger Personen als im Vorjahr aufgenommen. In 2007 wurden rund 25 Prozent weniger Personen als im Jahr zuvor aufgenommen. Auch im Jahr 2008 verringerte sich der Zugang mit nur noch 652 Personen um weitere 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In 2009 schrumpfte der Zugang weiter auf nur noch 494 Spätaussiedler und im Jahr 2010 wählten gerade noch 380 Personen Bayern als ihre neue Heimat. Im Jahr 2011 hat sich die Zahl weiter auf 338 Personen verringert.
Zugänge in den Jahren:
| Jahr | Bund | Bayern |
|---|---|---|
| 1990 | 397.073 | 64.201 |
| 1995 | 217.898 | 32.196 |
| 2000 | 95.615 | 13.738 |
| 2005 | 35.522 | 5.271 |
| 2006 | 7.747 | 1.153 |
| 2007 | 5.792 | 864 |
| 2008 | 4.362 | 652 |
| 2009 | 3.360 | 494 |
| 2010 | 2.350 | 380 |
| 2011 | 2.148 | 338 |
Quelle: Bundesverwaltungsamt
Landesbeauftragte, Landesaufnahmestelle
des Freistaates Bayern in Nürnberg
Die Landesaufnahmestelle wurde zum 1. Januar 2010 in die Regierung von Mittelfranken integriert. Sie führte vom 12.12.1960 bis 30.06.1994 die Bezeichnung „Durchgangsstelle für Aussiedler“. In diesem Zeitraum wurden 445.491 Aussiedler (ab 01.01.1993 Spätaussiedler) durch die Einrichtung betreut und weitergeleitet. Zum 01.07.1994 erfolgte die Umwandlung in die Landesaufnahmestelle, die bis zum 31.12.2004 noch 182.050 Spätaussiedler verteilte. Seit dem 01.01.2005 erfolgt aus dem Grenzdurchgangslager Friedland eine Direkteinweisung der Spätaussiedler in die staatlichen Unterkünfte (Übergangswohnheime) oder in eine Wohnung.
Seit 1958 unterhielt der Freistaat Bayern im Grenzdurchgangslager Friedland die Dienststelle eines Beauftragten des Freistaates Bayern für die Verteilung der Spätaussiedler (Landesbeauftrag-ter). Seit Jahren rückläufige Zugangszahlen bei den Spätaussiedlern konnten auch durch die Auf-nahme weiterer Migrantengruppen (z. B. irakische Flüchtlinge christlichen Glaubens, EU-Resettler) in den Jahren 2009/2010 nicht wettgemacht werden. Zum 31.12.2011 wurde die Dienststelle des Freistaates Bayern im Grenzdurchgangslager Friedland aufgelöst; die Aufgaben wurden von der Regierung von Mittelfranken übernommen.
Die Landesaufnahmestelle in Nürnberg war bis zum 31.12.2011 auch noch zuständig für die Aufnahme der jüdischen Emigranten und ihrer Familienangehörigen (ehemalige Kontingentflüchtlinge).
Ab dem Jahr 2012 werden von ihr nur noch die Zuwendungsverfahren an Wohlfahrtsverbände im Bereich der Migrationsberatung und der Betreuung von Asylbewerbern durchgeführt. Hinzu kommt die Förderung weiterer Integrationsprojekte. Auch der Vollzug der Richtlinie für die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung für junge Zuwanderer ist auf die Landesaufnahmestelle delegiert.
Unterbringung
Stichtag ist der 31. Dezember 2011
Anzahl der staatlichen Unterkünfte (Übergangswohnheime) und deren Bewohner in Bayern
| Jahr | Staatliche Unterkünfte | Bewohner |
|---|---|---|
| 1990 | 938 | 38.746 |
| 1995 | 464 | 35.467 |
| 2000 | 160 | 13.503 |
| 2005 | 135 | 6.190 |
| 2006 | 88 | 2.278 |
| 2007 | 31 | 861 |
| 2008 | 14 | 355 |
| 2009 | 16 | 266 |
| 2010 | 11 | 207 |
| 2011 | 9 | 249 |
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