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Was macht das Sozialministerium?
Seine Aufgaben sind fast so vielfältig wie das Leben selbst:
- von der Hilfe für werdende Mütter bis zur menschenwürdigen Versorgung Pflegebedürftiger
- von der Kinderbetreuung bis zur Produktsicherheit
- von der Arbeitsmarktpolitik bis zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- von der Familienpolitik bis zur Förderung von Menschen mit Behinderung
- von der Politik für Senioren bis zur Unterbringung von Asylsuchenden
- von Fragen des Arbeitsschutzes bis zur Sozialhilfe, der Jugendhilfe, der Integration von Aussiedlern und vielem mehr.
Im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit bereitet das Sozialministerium die Entscheidungen der Staatsregierung vor. Es analysiert die aktuellen sozialpolitischen Probleme, entwickelt Lösungen und bringt sie im Landtag oder im Bundesrat in die Gesetzgebung ein.
Es kooperiert als oberste Landesbehörde mit den Fachministerien und Fachbehörden der Länder und des Bundes, mit den Kommunen, mit wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen und mit den Wohlfahrts- und Sozialverbänden. Zu seinem Geschäftsbereich gehören eine Vielzahl nachgeordneter Behörden und Institute, Sozialversicherungsträger sowie die Arbeits- und Sozialgerichte.
Stichwort "Sozialpolitik"
Sozialpolitik steht im Spannungsfeld von Solidarität und Gemeinsinn einerseits und der Freiheit und Verantwortung des einzelnen andererseits. Sie erfordert den Blick für das Ganze, für die richtige Balance und für das finanziell Machbare.
Sozialpolitische Aufgaben sind zumeist Querschnittsaufgaben. Für die Arbeit des Ministeriums bedeutet dies, eine Aufgabe stellt sich zur selben Zeit in verschiedenen Lebensbereichen in ganz unterschiedlichen Konstellationen und Verbindungen.
Beispiel Frauenpolitik
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist gleichermaßen ein Thema in Ehe und Familie wie im Erwerbsleben. Ein Lösungsansatz sind hier Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
Stichwort "Arbeit"
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt gehört mit zu den gravierendsten politischen Problemen der Gegenwart. Für das Ministerium hat daher die Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Reformkonzepte und -projekte für eine nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit besonders hohe Priorität.
Beispiel Arbeitsmarktfonds
Mit den Erträgen des 1997 eingerichteten Bayerischen Arbeitsmarktfonds unterstützt es Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen.
Das Ministerium formuliert und koordiniert darüber hinaus die bayerische Berufsbildungspolitik, beobachtet den Ausbildungsstellenmarkt und ergreift Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung einzelner Personengruppen. Es erklärt Tarifverträge für allgemeinverbindlich, fördert die Integration ausländischer Arbeitnehmer und wirkt an der Gesetzgebung zur Arbeitsförderung, zum Arbeitsrecht und zur beruflichen Bildung mit.
Stichwort "Familie"
Die Familie ist die wichtigste Form menschlichen Zusammenlebens. In der Familie finden Kinder Geborgenheit, Fürsorge, Verlässlichkeit und Liebe. Nur durch die Familien kann der Generationenvertrag erfüllt werden, nur Kinder machen die Gesellschaft zukunfts- und innovationsfähig. Die Familienpolitik ist ein Arbeitsschwerpunkt des Sozialministeriums. Es berücksichtigt die Belange der Familien bei allen sozialpolitischen Planungen und Entscheidungen. Ziel ist eine möglichst weitreichende Förderung und Unterstützung der Familien: durch familienpolitische Leistungen wie etwa dem Landeserziehungsgeld, durch die Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt sowie durch die Stärkung der Wertschätzung der Familie in der Gesellschaft.
Beispiel Kindertagesbetreuung
Gemeinsam mit den Kommunen und den freien Einrichtungsträgern baut das Ministerium das Angebot an Kindertagesstätten in Bayern kontinuierlich aus. Die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit wird damit wesentlich verbessert.
Zu den Aufgaben des Ministeriums im Bereich der Familienpolitik gehört darüber hinaus die Kinder- und Jugendhilfe. Als oberste Landesjugendbehörde ist das Ministerium u.a. zuständig für die Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, den Jugendschutz, die Jugendsozialarbeit, für Erziehungshilfen und Erziehungsberatung, das Kindschafts- und Sorgerecht sowie das Adoptionswesen.
Stichwort "Menschen mit Behinderung"
In Bayern leben etwa eine Million Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Je nach Art und Schwere der Behinderung bedürfen sie unterschiedlicher Hilfe und Unterstützung. Es steht dafür eine breite Palette an Einrichtungen und Diensten bereit. Das Ministerium fördert diese bewährten Angebote mit erheblichen Mitteln.
Beispiel: Werkstätten für behinderte Menschen
Sie bieten behinderten Menschen eine berufliche Bildung und Beschäftigung unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und des individuellen Leistungsvermögen.
Entsprechend dem Auftrag der Bayerischen Verfassung setzt sich das Ministerium für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung ein. Ein zentrales Anliegen seiner Behindertenpolitik ist es, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu ermöglichen.
Beispiel: Dienste der offenen Behindertenarbeit
Diese ambulanten Betreuungs- und Beratungsdienste tragen entscheidend dazu bei, dass Menschen mit Behinderung weiterhin in ihrer eigenen Wohnung oder bei ihrer Familie leben können. Das Ministerium fördert diese regionalen oder überregionalen Dienste, die zumeist in der Trägerschaft der Wohlfahrts- oder Behindertenverbände stehen.
Stichwort "Soziale Sicherung"
Sozialversicherung und Sozialhilfe bilden das Grundgeflecht des sozialen Netzes in Deutschland. Sie bieten Schutz vor Risiken, die der einzelne Mensch aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen kann. Ursprünglich nur für existenzbedrohende Notlagen gedacht, ist ein weitausgreifendes System der Sozialen Sicherung entstanden.
Dieses System den aktuellen Erfordernissen anzupassen und es auch kommenden Generationen gleichermaßen leistungsfähig und finanzierbar zu erhalten, ist eine Aufgabe, an der das Ministerium beständig mitwirkt - mit Diskussionsvorschlägen, Reformkonzepten und Gesetzesinitiativen. Es überwacht die Einhaltung der Gesetze, erteilt Genehmigungen, berät die regionalen Träger der Pflege-, Renten- und Unfallversicherung in Bayern und überprüft ihre Geschäfts- und Betriebsführung.
Beispiel Pflegeversicherung
In den kommenden Jahren wird die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich ansteigen und zu einer drastischen Zunahme des Finanzbedarfs in der Pflegeversicherung führen. Die Politik muss heute dafür sorgen, dass das Verhältnis von Geben und Nehmen auch morgen noch stimmt.