Prüfungsinstitution mit breitem Aufgabenspektrum
Das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung ist aufgrund gesetzlicher Aufgabenzuweisung die Prüfungsinstitution für
- die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger,
- deren Verbände und Arbeitsgemeinschaften,
- die Kassenärztliche und -zahnärztliche Vereinigung Bayerns sowie
- den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Die große Zahl zu prüfender Einrichtungen unterschiedlichster Art, mit sehr breitem Aufgabenspektrum und hoher sozialpolitischer Bedeutung verlangt, dass das Landesprüfungsamt mit großer Sachkunde, Sensibilität und Professionalität seine Prüfungen durchführt.
Prüfkriterien Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
Primär gilt es, die Institutionen unter den Gesichtspunkten der Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ihres Verwaltungshandelns zu prüfen und dabei Schwachstellen und Problempunkte aufzufinden und darzustellen. Zudem zeigt das Landesprüfungsamt Positives auf und bringt bisher nicht bekannte bzw. nicht genutzte Ansätze und Wege zur Lösung von Problemen und zur Optimierung von Verfahrensabläufen ein.
Das Landesprüfungsamt steht auch außerhalb von Prüfungen den Versicherungsträgern beratend zur Seite, um in kompetenter und partnerschaftlicher Weise Orientierungs- und Entscheidungshilfen zu geben.
Unabhängige Einrichtung
Bürger und Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass die Aufgaben der Sozialversicherung ordnungsgemäß erledigt werden. Das Landesprüfungsamt trägt durch seine unabhängige Tätigkeit dazu bei.
Bereits 1948 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für das Landesprüfungsamt geschaffen. Seit 1954 trägt es den heutigen Namen und wurde zugleich in das Bayerische Arbeits- und Sozialministerium eingegliedert.
Rechtsgrundlagen
§§ 274 Abs. 1, 281 Abs. 3 SGB V, § 46 Abs. 6 SGB XI, § 88 Abs. 2 und 3 SGB IV, Art. 7 Abs. 5 AGSG
Leitung und Kontakt
Leiterin: Susanne Frank
Stellvertretender Leiter: Dr. Michael Niebler
Kontakt:
Telefon 089 1261-1559
Fax 089 1261-1683
E-Mail lpra.poststelle@stmas.bayern.de