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Einstieg in die dritte Qualifikationsebene

bisher: gehobener nichttechnischer Dienst

Auf dieser Seite möchten wir Sie in aller Kürze über Aufgaben, Ausbildung, Bezüge und Aufstiegsmöglichkeiten in der der dritten Qualifikationsebene unseres Geschäftsbereiches informieren. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Ausbildungsbehörden gerne zur Verfügung.
 

Aufgaben

In der heutigen Gesellschaft hat das Netz der sozialen Sicherung und sozialen Entschädigung einen besonderen Stellenwert. Das Sozialrecht soll dazu beitragen, dem einzelnen Bürger ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die Familie zu schützen und zu fördern und die besonderen Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. So entscheidet das Zentrum Bayern Familie und Soziales über das Elterngeld, das dazu beiträgt, dass mindestens ein Elternteil sich ganz der Betreuung des Kindes widmen kann. Es erbringt unter anderem Leistungen für Opfer von Gewalttaten und ist für die Entscheidung über das Vorliegen von Schwerbehinderung zuständig. Für den Schutz der sozialen Rechte des Bürgers und der Rechte aus dem Arbeitsverhältnis sorgen die Sozialgerichte und die Arbeitsgerichte.
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Einstellungsvoraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung,
  • Hochschulreife, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschluss
  • Erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses (Anmeldung in der Regel bis Mitte Juni, schriftliche Prüfung im Oktober).
  • Erfolgreiche Teilnahme am gesonderten Auswahlverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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Ausbildung

Die Ausbildung für die dritte Qualifikationsebene erfolgt in Form eines FH-Studiums. Dieses dauert drei Jahre. Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt Ihr Einsatz bei

  • dem Zentrum Bayern Familie und Soziales,
  • einem Sozialgericht oder
  • einem Arbeitsgericht

Bereits während der Ausbildung befinden Sie sich als Regierungsinspektoranwärterin / Regierungsinspektoranwärter oder Rechtspflegeranwärterin / Rechtspflegeranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Eine Besonderheit des Studiums ist die Verbindung von Theorie und Praxis:
Das Fachstudium von insgesamt 19 (Rechtspfleger: 22) Monaten Dauer findet an den Fachbereichen Sozialverwaltung (Wasserburg/Inn) oder Rechtspflege (Starnberg) der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern statt. Das berufspraktische Studium dauert 18 (Rechtspfleger: 15) Monate und wird in der Regel an der Ausbildungsbehörde durchgeführt. Maßgebend sind die Vorschriften der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die dritte Qualifikationsebene im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Ausbildungsbehörde für das berufspraktische Studium sind das Zentrum Bayern Familie und Soziales und seine Regionalstellen. Die Rechtspflegeranwärterin / der Rechtspflegeranwärter hat als Einstellungsbehörde ein Arbeitsgericht. Das berufspraktische Studium erfolgt in diesem Falle bei den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften.

Studienschwerpunkte sind das Sozial- und Arbeitsrecht, aber auch das Verfassungs- und Verwaltungsrecht, das Privatrecht und die Verwaltungslehre einschließlich zeitgemäßer Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden.
Die Gestaltung des Studiums entspricht modernen Erkenntnissen: Die Vorlesungen werden ergänzt durch eine Vielzahl von Übungen, Seminaren und Klausuren.
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Prüfung

Das Studium wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung als Befähigungsnachweis für die dritte Qualifikationsebene. Das Bestehen der Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, den akademischen Grad „Diplomverwaltungswirt/in (FH)“ oder „Diplomrechtspfleger/in (FH)“ zu führen.

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Bezüge, Diplomierung, Aufstiegsmöglichkeiten

Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von derzeit rund € 950,- monatlich. Verheiratete und ältere Anwärter erhalten einen Zuschlag. Daneben werden die vermögenswirksamen Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt - unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs - Ihre Ernennung zur Regierungsinspektorin / zum Regierungsinspektor. Ihre Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand rund € 2.000,- brutto im Monat monatlich (ohne Zuschläge; als Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zum Regierungsrat / zur Regierungsrätin. Besonders befähigten Beamten steht eine Verwendung in der Zentralverwaltung des Zentrums Bayern Familie und Soziales, beim Bayerischen Landessozialgericht, bei den Landesarbeitsgerichten oder beim Ministerium sowie die Qualifizierung für die vierte Qualifikationsebene (bislang: höherer Dienst) offen.
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Zusätzliche Informationen

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