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(für Interessentinnen und Interessenten mit Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertigem Schulabschluss)
Auf dieser Seite möchten wir Sie in aller Kürze über Aufgaben, Ausbildung, Bezüge und Aufstiegsmöglichkeiten in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes seines Geschäftsbereiches informieren. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne die Ausbildungsbehörden oder Herr Florian Novak zur Verfügung.
Aufgaben
In der heutigen Gesellschaft hat das Netz der sozialen Sicherung und sozialen Entschädigung einen besonderen Stellenwert. Das Sozialrecht soll dazu beitragen, dem einzelnen Bürger ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die Familie zu schützen und zu fördern und die besonderen Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. So entscheidet das Zentrum Bayern Familie und Soziales über das Elterngeld, das dazu beiträgt, dass mindestens ein Elternteil sich ganz der Betreuung des Kindes widmen kann. Es erbringt unter anderem Leistungen für Opfer von Gewalttaten und ist für die Entscheidung über das Vorliegen von Schwerbehinderung zuständig.
Die Deutsche Rentenversicherung gewährt Leistungen, wenn Versicherte wegen Erreichens der Altersgrenze oder Vorliegen einer Erwerbsminderung aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Verstirbt ein Arbeitnehmer, so sichert die Deutsche Rentenversicherung den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen durch entsprechende Renten.
Für den Schutz der sozialen Rechte des Bürgers und der Rechte aus dem Arbeitsverhältnis sorgen die Sozialgerichte und die Arbeitsgerichte .
Einstellungsvoraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses
(Anmeldung regelmäßig bis Mitte Juni, schriftliche Prüfung im Oktober)
Ausbildung
Die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst erfolgt in Form eines FH-Studiums. Dieses dauert drei Jahre. Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt Ihr Einsatz bei
- dem Zentrum Bayern Familie und Soziales,
- einem Sozialgericht,
- einem Arbeitsgericht oder
- einem Träger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Bereits während der Ausbildung befinden Sie sich als Regierungsinspektoranwärterin / Regierungsinspektoranwärter, Verwaltungsinspektoranwärterin / Verwaltungsinspektoranwärter oder Rechtspflegeranwärterin / Rechtspflegeranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Eine Besonderheit des Studiums ist die Verbindung von Theorie und Praxis:
Das Fachstudium von insgesamt 19 (Rechtspfleger 22) Monaten Dauer findet an den Fachbereichen Sozialverwaltung (Wasserburg/Inn) oder Rechtspflege (Starnberg) der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern statt. Das berufspraktische Studium dauert 18 (Rechtspfleger 15) Monate und wird in der Regel an der Ausbildungsbehörde durchgeführt. Maßgebend sind die Vorschriften der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung bzw. für die Rechtspfleger. Ausbildungsbehörde für das berufspraktische Studium ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales und seine Regionalstellen oder ein Träger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Die Rechtspflegeranwärterin / der Rechtspflegeranwärter hat als Stammausbildungsbehörde ein Arbeitsgericht. Das berufspraktische Studium erfolgt in diesem Falle bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft.
Studienschwerpunkte sind das Sozial- und Arbeitsrecht, aber auch das Verfassungs- und Verwaltungsrecht, das Privatrecht und die Verwaltungslehre einschließlich sozialwissenschaftlicher Grundlagen sowie zeitgemäßer Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden.
Die Gestaltung des Studiums entspricht modernen Erkenntnissen: Die Vorlesungen werden ergänzt durch eine Vielzahl von Übungen, Projektarbeiten, Seminaren und Klausuren.
Prüfung
Das Studium wird abgeschlossen mit der Anstellungsprüfung als Befähigungsnachweis für den gehobenen nichttechnischen Dienst. Je nach Fachrichtung erhalten Sie den Diplomgrad "Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)" oder "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)" verliehen.
Bezüge, Diplomierung und Aufstiegsmöglichkeiten
Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 892,23 Euro monatlich. Verheiratete und ältere Anwärter erhalten einen Zuschlag. Daneben werden die vermögenswirksamen Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs Ihre Ernennung zur Regierungsinspektorin zur Anstellung / zum Regierungsinspektor zur Anstellung (Deutsche Rentenversicherung: Verwaltungsinspektorin / Verwaltungsinspektor z. A.). Ihre Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand brutto 1973,57 Euro monatlich (ohne Zuschläge; als Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zum Oberamtsrat/zur Oberamtsrätin. Besonders befähigten Beamten steht eine Verwendung in der Zentralverwaltung des Zentrums Bayern Familie und Soziales, beim Bayerischen Landessozialgericht, bei den Landesarbeitsgerichten oder beim Ministerium sowie der Aufstieg in den höheren Dienst offen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
- www.lpa.bayern.de (Auswahlverfahren),
- www.arbg.bayern.de/ausbildung
(Ausbildung in der Arbeitsgerichtsbarkeit) - www.lsg.bayern.de/ausbildung
(Ausbildung in der Sozialgerichtsbarkeit) - www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de
- www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de
- www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de
jeweils Stichwort "Ausbildung"
(Ausbildung bei der Deutschen Rentenversicherung) - www.zbfs.bayern.de/ausbildung/gehobenerdienst.html
(Ausbildung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales) - www.fhvr.bayern.de
(Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern)