
Der Begriff "Zuwanderung"
Mit Wanderung bzw. Migration wird der nicht nur vorübergehende Wechsel des Wohnortes einer Person oder einer Personengruppe bezeichnet. Der Begriff Zuwanderung beschreibt diesen Vorgang im Falle der Grenzüberschreitung aus der Sicht des Aufnahmelandes.
Es gibt heute viele verschiedene, sehr vielschichtige Migrationsbewegungen, wie
- die Arbeitsmigration
- den Familiennachzug
- den Aufenthalt zum Studium
- im Heimatland verfolgte oder bedrohte Personen,
- jüdische Zuwanderer oder
- Spätaussiedler
Aufgaben der Zuwanderungspolitik
Aufgabe der Zuwanderungspolitik ist es, Kriterien für die Steuerung der Zuwanderung zu formulieren und die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen. Für Zuwanderung, die die Kriterien eines rechtmäßigen und auf Dauer angelegten Aufenthalts erfüllt, folgt die Forderung nach Integration, wobei hier fordern und fördern eine Einheit bilden. Zuwanderung, die nicht diesen Kriterien entspricht, mündet in Rückkehrpolitik. Die Integration dieser Personen ist dann kein Ziel, da der Aufenthalt nur vorübergehend ist und beendet werden soll.
In der jüngeren Vergangenheit ist Zuwanderung geprägt vor allem durch den Zuzug von
- Arbeitskräften im Rahmen von Anwerbeabkommen mit etlichen Staaten
wie z.B. Italien, Griechenland, Türkei im Zeitraum 1955 bis 1973 - Asylbewerbern
mit dem Höhepunkt 1992 als knapp 440.000 Asylanträge gestellt wurden und - Aussiedler und Spätaussiedler (ab 1993)
in der Regel deutsche Volkszugehörige, aus Mittel- und Osteuropa.
Zuzüge und Fortzüge in Zahlen
Insgesamt wurden im Zeitraum von 1991 bis 2009 etwa 17,2 Mio. Zuzüge vom Ausland nach Deutschland registriert und etwa 13,1 Mio. Fortzüge (Quelle: Migrationsbericht 2009 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge). Damit ergibt sich ein Wanderungsüberschuss von etwa 4,1 Mio. in diesem Zeitraum. In den Jahren 2008 und 2009 übertraf allerdings die Abwanderung die Zuwanderung nach Deutschland.