Hauptinhalt

Keine anlasslosen verkaufsoffenen Sonntage in Bayern

Arbeitsministerin Trautner: „Der Schutz der freien Sonn- und Feiertage ist aufgrund unserer christlichen Tradition ein hohes Gut mit Verfassungsrang“

219.20

Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner bekräftigt in der aktuellen Debatte zu anlasslosen verkaufsoffenen Sonntagen die Position der Staatsregierung: „Ich lehne die Forderung nach anlasslosen verkaufsoffenen Sonntagen strikt ab. Der Schutz der freien Sonn- und Feiertage ist aufgrund unserer christlichen Tradition ein hohes Gut mit Verfassungsrang. Wir müssen das Wohl der Beschäftigten im Blick behalten, die ein Recht auf Erholung und gemeinsame Zeit mit ihren Familien haben. Anlasslose verkaufsoffene Sonntage sind nicht zuletzt verfassungsrechtlich bedenklich, wie die Rechtsprechung aktuell wieder bestätigt hat.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich schon klar dazu positioniert: Es fordert einen strengen Anlassbezug. In Bayern sind bereits jetzt an vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr, sogenannte Marktsonntage, erlaubt. Entscheidend ist, dass die Ladenöffnung im Zusammenhang mit einem Markt oder dergleichen steht. Dabei sind nicht nur Märkte im klassischen Sinn erlaubt, sondern auch Messen, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, wie Kongresse, Theaterfeste oder eine Gartenschau.

„Die aktuell geltenden Öffnungszeiten werden oft nicht ausgeschöpft. Auch wenn uns die Nöte der stationären Einzelhändler sehr bewusst sind, müssen wir den Blick deshalb auf Handlungsoptionen jenseits des Ladenschlusses richten. Nur so können wir aus der Umsatzkrise herauskommen. Denn schon vor der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass die Regelungen zum Ladenschluss eben nicht das Allheilmittel sind, um den Konsum im stationären Einzelhandel anzukurbeln“, so Trautner abschließend.