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Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht

Sozialministerin Trautner: „Unsere Erfolge im Bundesrat stärken die bayerischen Interessen! "

223.20

Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner begrüßt den heute im Bundesrat erörterten Gesetzentwurf zur Digitalen Rentenübersicht. „Die Digitale Rentenübersicht hilft den Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Überblick über ihre Altersvorsorge zu erhalten. Das ist auch mir ein wichtiges Anliegen“, betont die Ministerin.

Der Antrag Bayerns zur Einbeziehung der Länder bei der Ausgestaltung der Rentenübersicht wurde einstimmig im Bundesrat angenommen. Hierzu Trautner: „Die digitale Rentenübersicht betrifft ebenso die Länder. Mit dem heutigen Beschluss setzt der Bundesrat ein klares Zeichen für mehr Länderbeteiligung!“

Auch bei den im Gesetzentwurf enthaltenen Neuregelungen zur Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation hat Bayern wichtige Forderungen durchgesetzt. „Mir ist besonders wichtig, dass die Rehabilitation in Bayern weiterhin qualitativ hochwertig und flächendeckend angeboten wird“, betont Trautner. Bayern hat sich daher im Gesetz für einen Regionalfaktor bei der Vergütung der Reha-Leistungen eingesetzt. Zudem hat der Bundesrat einem Antrag Bayerns zugestimmt, nach dem die Strukturverantwortung der Rentenversicherungsträger bei der Auswahl der Reha-Einrichtungen berücksichtigt werden soll. „Nur so können wir verhindern, dass Reha-Kliniken in strukturschwachen Regionen in ihrer Existenz gefährdet werden“, mahnt die Ministerin.

Der Gesetzentwurf sieht gleichzeitig Maßnahmen zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen vor. „Die Wahlbeteiligung bei den Sozialversicherungswahlen muss deutlich steigen und die Selbstverwaltung gestärkt werden! Der Gesetzentwurf setzt dazu wichtige Impulse – auch durch eine bessere Transparenz im Wahlverfahren“, so Trautner abschließend.