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Corona-Kreditprogramm für gemeinnützige Organisationen in Bayern verlängert

Sozialministerin Trautner: „Anträge können auch über 2020 hinaus bei den Hausbanken gestellt werden“

307.20

Der Freistaat verlängert angesichts der andauernden Pandemie die Laufzeit des Kreditprogramms „Corona-Kredit-Gemeinnützige“. Kredite können noch bis zum 30. Juni 2021 ausgegeben werden. Seit dem 12. August 2020 wird das Corona-Kreditprogramm für gemeinnützige Organisationen vom Bayerischen Sozialministerium über die LfA Förderbank Bayern (LfA) bereitgestellt.

Dazu Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Gemeinnützige Organisationen haben gerade in Krisenzeiten eine zentrale Bedeutung für die Gesellschaft. Sie können im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen aber kaum Gewinne erwirtschaften und meist auch keine ausreichenden Rücklagen bilden. Deshalb haben wir unser Kreditprogramm ‚Corona-Kredit – Gemeinnützige‘ verlängert. Gemeinnützige Organisationen sollen damit auch weiterhin unterstützt werden, denn auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie dauern ja noch an.“

Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA Förderbank Bayern ergänzt: „Die LfA unterstützt die bayerische Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Krise mit passgenauen Förderkrediten und Risikoentlastungen. Mit dem ‚Corona-Kredit – Gemeinnützige‘ haben wir in diesem Jahr auch ein Förderprogramm speziell zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für gemeinnützige Organisationen eingeführt. Damit unterstützt die LfA für das Gemeinwohl unverzichtbare Institutionen, die bisher nicht im Fokus der Wirtschaftsförderung standen.“

Mit dem „Corona-Kredit - Gemeinnützige“ erhalten gemeinnützige Organisationen vermehrt Kredite zu günstigen Konditionen bei ihren Hausbanken. Der Kredit ist mit einer 100-prozentigten Risikoentlastung durch den Bund und den Freistaat Bayern ausgestattet. Die Hausbanken tragen damit kein eigenes Haftungsrisiko.

Die gemeinnützigen Organisationen können Anträge bei ihren Hausbanken stellen. Diese prüfen die Voraussetzungen und leiten den Antrag an die LfA weiter. Nachdem die LfA der Hausbank ein Darlehensangebot unterbreitet hat, schließt die Hausbank mit der Organisation einen Darlehensvertrag ab.

Informationen zu den Fördervoraussetzungen des „Corona-Kredit - Gemeinnützige“ finden Sie unter LfA.