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Gewaltschutz und Gewaltprävention

Sozialministerin Trautner: „Gewaltschutz und Gewaltprävention sind und bleiben eine Herzensangelegenheit! Deshalb starten wir die Sensibilisierungsinitiative „Sweet Home“

039.21

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales startet heute eine breit angelegte Sensibilisierungsinitiative zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz. Ziel ist es, die breite Öffentlichkeit zu sensibilisieren, aber auch den betroffenen Personen sowie ihrem Umfeld Hilfemöglichkeiten aufzuzeigen.

Im Mittelpunkt der Initiative stehen gleichermaßen Frauen, Kinder und Jugendliche sowie Männer als Opfer von Gewalt. Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Gewalt hat viele Gesichter und kommt überall vor – leider auch dort, wo eigentlich Geborgenheit und Schutz herrschen sollten. Hier setzen wir an und sprechen damit verschiedenste Personengruppen und deren Umfeld an: Frauen, die besonders oft Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt werden. Natürlich auch Kinder und Jugendliche, die direkt, aber auch aufgrund der Gewalt zwischen ihren Eltern Opfer von Gewalt sein können. Sie und ihr Umfeld bilden wichtige Zielgruppen, die durch unsere Sensibilisierungsinitiative gezielt erreicht werden sollen. So können wir dazu beitragen, präventiv tätig zu werden und mögliche Spätfolgen zu vermeiden. Zudem tragen wir mit der breit ausgewählten Zielgruppe dazu bei, das Thema „Gewalt gegen Männer“, das immer noch als Tabuthema gilt, aufzubrechen.“

Mit dem Ziel „Gewalt loswerden“ startete das Bayerische Sozialministerium bereits im Jahr 2018 mit der Umsetzung des Konzepts „Bayern gegen Gewalt“. Das Konzept definiert Ziele und Maßnahmen zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention in drei Stufen. In den ersten zwei Stufen wurden die vorhandenen Strukturen im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder wesentlich verbessert. Im Rahmen der Stufe drei wurde u.a. das Hilfesystem für gewaltbetroffene Männer aufgebaut. Zudem wurde das Online-Portal
Bayern gegen Gewalt geschaffen, um für Betroffene, Fachkräfte und interessierte Bürgerinnen und Bürger vertiefende Informationen sowie Beratungs- und Hilfeangeboten bereitzustellen. Ferner werden in der dritten Stufe öffentlichkeitswirksame Maßnahmen durchgeführt und die Angebote für weitere gewaltbetroffene Personen verbessert. Hierzu gehören z.B. Hilfeangebote für von weiblicher Genitalbeschneidung betroffene Frauen und Mädchen.