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GFMK-Antrag zu Opferschutz und Strafverfolgung

Bayern und Nordrhein-Westfalen verurteilen den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention

125.21

Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner und Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen verurteilen die Entscheidung des türkischen Präsidenten, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zu kündigen. Sie haben deshalb einen gemeinsamen Antrag für die diesjährige Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) am 23. und 24. Juni 2021 verfasst. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene auf einheitliche Schutzstandards in den Bereichen Prävention, des Opferschutzes und der Strafverfolgung einzusetzen sowie auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit hinzuwirken.

„Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein auf dem Weg, Mädchen und Frauen vor den unterschiedlichsten Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt und vor häuslicher Gewalt zu schützen. Die Kündigung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch die Türkei verurteilen wir scharf. Es ist unsere Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass die jahrzehntelangen Errungenschaften im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der Europäischen Union nicht vergebens sind. Die Kündigung der Konvention wird der Türkei und den Frauen in der Türkei ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Gewalt entziehen“, erklären Carolina Trautner, Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales und Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Wir empfinden solidarisch mit den Frauen in der Türkei sowie Frauen in allen europäischen Ländern, mit den Betroffenen von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt wie Zwangs- und Frühverheiratung und Gewalt im Namen der sogenannten Ehre oder mit Betroffenen von Gewalt im Kontext von Migration und Flucht. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich im Europäischen Rat aktiv für die Ratifikation der Istanbul-Konvention durch die Europäische Union sowie für die Ratifikation des Übereinkommens durch alle Mitgliedstaaten der europäischen Union einzusetzen. Nur so können wir häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen europaweit effektiv verhüten und bekämpfen“, so die Ministerinnen weiter.

Die angekündigte Kündigung der Istanbul-Konvention durch die Türkei wird die Rechte der Frauen dieses Landes auf Schutz vor Gewalt, Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit und Strafverfolgung der Täter und Täterinnen massiv beeinträchtigen. Im Lichte des grundlegenden Rechts aller Frauen auf ein Leben ohne Gewalt ist dies eine verheerende Nachricht.

Vor dem Hintergrund der Maßgaben der Istanbul-Konvention haben die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Bayerische Staatsregierung im Rahmen ihrer Regelungskompetenz in dieser Legislaturperiode in erheblichem Maße in die Verbesserung des Gewaltschutzangebotes investiert. Dadurch konnten die Akutschutz- und Beratungseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen besser aufgestellt werden. Ein flächendeckendes Netz an Frauenhäusern, Frauen- und Fachberatungsstellen in beiden Bundesländern gewährleistet einen umfassenden Schutz vor häuslicher Gewalt. Darüber hinaus haben Nordrhein-Westfalen und Bayern umfassende Gesamtstrategien zum Opferschutz und zur Gewaltprävention aufgelegt, um die Unterstützungsinfrastruktur bedarfsorientiert und zielgerichtet weiterzuentwickeln.