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Arbeitsmarktpolitik
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Aktuelles
Bayerns Arbeitsmarkt im Oktober 2023
- Die Arbeitslosenquote liegt im Oktober mit 3,3 % unter dem Niveau des Vormonats (3,4 %). Der Rückgang ist saisonal üblich. Aufgrund der anhaltenden konjunkturellen Schwäche fällt dieser allerdings geringer aus als in den letzten Jahren (Durchschnitt Oktober 2020 bis Oktober 2022: - 6,5 %).
- Bayern hat weiterhin bundesweit die geringste Arbeitslosenquote, sie liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt (5,7 %). Bayern hat auch eine deutlich geringere Arbeitslosenquote als Baden-Württemberg (3,9 %).
- Mit aktuell 251.867 Personen sinkt die Arbeitslosigkeit im Vormonatsvergleich um - 9.121 Menschen bzw. um - 3,5 %. Diese übliche Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Beginn des Ausbildungs- und Studienjahres zurückzuführen. Dementsprechend geht bei den 15- bis 25-Jährigen die Arbeitslosigkeit im Vormonatsvergleich am deutlichsten zurück (rund - 3.300 bzw. - 12,7 %). Dass dieser Effekt vergleichsweise schwach ausfällt, liegt an der nachlassenden Konjunktur.
- Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Arbeitslosigkeit um rund + 19.400 Personen bzw. + 8,4 % erhöht. Knapp 60 Prozent dieses Anstiegs ist auf Arbeitslose mit deutscher Staatsangehörigkeit zurückzuführen Die Zahl der Arbeitslosen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr um 1.614 bzw. um 6,3 % gesunken. Die Zahl der Arbeitslosen mit Staatsangehörigkeit aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern liegt mit 3.923 bzw. + 20,3 % deutlich über dem Vorjahresniveau. Darunter sind die Arbeitslosen syrischer Herkunft um 2.076 bzw. um + 23,4 % und die Arbeitslosen afghanischer Herkunft um 1.056 bzw. um + 27,0 % gestiegen.
- Viele Unternehmen sind nach wie vor auf der Suche nach Fachkräften. Der Stellenbestand befindet sich mit 148.441 offenen Stellen im Oktober – vor allem in der langfristigen Betrachtung – weiterhin auf hohem Niveau. Unternehmen zeigen sich allerdings in den letzten Monaten deutlich verhaltener mit der Meldung neuer Stellenangebote.
- Im Vergleich der Regierungsbezirke haben Schwaben und die Oberpfalz mit jeweils 3,0 % die niedrigste Arbeitslosenquote. Die höchste Arbeitslosenquote weist im Oktober 2023 der Regierungsbezirk Mittelfranken mit 3,9 % auf.
- Die Spreizung zwischen den Regierungsbezirken von aktuell 0,9 %-Punkten bewegt sich weiterhin auf sehr niedrigem Niveau.
Im Berichtszeitraum können 54 der insgesamt 96 Landkreise und kreisfreien Städte
(rd. 56 %) eine Arbeitslosenquote von unter 3,0 % vorweisen. Der Landkreis
Pfaffenhofen hat mit einer Arbeitslosenquote von 1,9 % bundesweit den geringsten Wert.
3,4 %
4,5 %
4,3 %
3,0 %
3,2 %
2,0 %
2,5 %
2,2 %
2,2 %
2,2 %
2,8 %
2,9 %
2,9 %
2,6 %
2,5 %
3,1 %
2,7 %
2,5 %
1,9 %
2,6 %
2,6 %
3,1 %
2,6 %
2,7 %
5,0 %
5,1 %
5,0 %
2,9 %
2,5 %
2,7 %
2,6 %
2,9 %
2,8 %
3,2 %
2,5 %
2,8 %
4,7 %
4,1 %
5,3 %
2,8 %
2,5 %
2,3 %
3,1 %
2,3 %
2,8 %
3,3 %
4,5 %
4,5 %
6,5 %
5,8 %
2,4 %
2,9 %
3,7 %
2,9 %
3,4 %
3,4 %
3,5 %
3,8 %
4,5 %
4,5 %
4,2 %
5,0 %
6,0 %
3,5 %
2,4 %
2,6 %
2,6 %
2,5 %
2,5 %
2,5 %
2,2 %
3,4 %
6,1 %
6,3 %
3,8 %
3,2 %
3,0 %
2,7 %
2,6 %
2,5 %
3,5 %
2,1 %
2,4 %
2,4 %
5,4 %
3,7 %
3,3 %
3,8 %
2,4 %
2,9 %
2,8 %
2,1 %
2,5 %
2,6 %
2,4 %
2,3 %
2,3 %
2,3 %
2,3 %
unter 2,0 %
2,0 % bis 2,9 %
3,0 % bis 3,9 %
4,0 % bis 4,9 %
5,0 % und höher
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Ingolstadt, Stadt | 3,4 % |
München, Landeshauptstadt, Stadt | 4,5 % |
Rosenheim, Stadt | 4,3 % |
Altötting | 3,0 % |
Berchtesgadener Land | 3,2 % |
Bad Tölz-Wolfratshausen | 2,0 % |
Dachau | 2,5 % |
Ebersberg | 2,2 % |
Eichstätt | 2,2 % |
Erding | 2,2 % |
Freising | 2,8 % |
Fürstenfeldbruck | 2,9 % |
Garmisch-Partenkirchen | 2,9 % |
Landsberg am Lech | 2,6 % |
Miesbach | 2,5 % |
Mühldorf a.Inn | 3,1 % |
München | 2,7 % |
Neuburg-Schrobenhausen | 2,5 % |
Pfaffenhofen a.d.Ilm | 1,9 % |
Rosenheim | 2,6 % |
Rosenheim | 2,6 % |
Starnberg | 3,1 % |
Traunstein | 2,6 % |
Weilheim-Schongau | 2,7 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Landshut, Stadt | 5,0 % |
Passau, Stadt | 5,1 % |
Straubing, Stadt | 5,0 % |
Deggendorf | 2,9 % |
Freyung-Grafenau | 2,5 % |
Kelheim | 2,7 % |
Landshut | 2,6 % |
Passau | 2,9 % |
Regen | 2,8 % |
Rottal-Inn | 3,2 % |
Straubing-Bogen | 2,5 % |
Dingolfing-Landau | 2,8 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Amberg, Stadt | 4,7 % |
Regensburg, Stadt | 4,1 % |
Weiden i.d.OPf., Stadt | 5,3 % |
Amberg-Sulzbach | 2,8 % |
Cham | 2,5 % |
Neumarkt i.d.OPf. | 2,3 % |
Neustadt a.d.Waldnaab | 3,1 % |
Regensburg | 2,3 % |
Schwandorf | 2,8 % |
Tirschenreuth | 3,3 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Bamberg, Stadt | 4,5 % |
Bayreuth, Stadt | 4,5 % |
Coburg, Stadt | 6,5 % |
Hof, Stadt | 5,8 % |
Bamberg | 2,4 % |
Bayreuth | 2,9 % |
Coburg | 3,7 % |
Forchheim | 2,9 % |
Hof | 3,4 % |
Kronach | 3,4 % |
Kulmbach | 3,5 % |
Lichtenfels | 3,8 % |
Wunsiedel i.Fichtelgebirge | 4,5 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Ansbach, Stadt | 4,5 % |
Erlangen, Stadt | 4,2 % |
Fürth, Stadt | 5,0 % |
Nürnberg, Stadt | 6,0 % |
Schwabach, Stadt | 3,5 % |
Ansbach | 2,4 % |
Erlangen-Höchstadt | 2,6 % |
Fürth | 2,6 % |
Nürnberger Land | 2,5 % |
Nürnberger Land | 2,5 % |
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim | 2,5 % |
Roth | 2,2 % |
Weißenburg-Gunzenhausen | 3,4 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Aschaffenburg, Stadt | 6,1 % |
Schweinfurt, Stadt | 6,3 % |
Würzburg, Stadt | 3,8 % |
Aschaffenburg | 3,2 % |
Bad Kissingen | 3,0 % |
Rhön-Grabfeld | 2,7 % |
Haßberge | 2,6 % |
Kitzingen | 2,5 % |
Miltenberg | 3,5 % |
Main-Spessart | 2,1 % |
Schweinfurt | 2,4 % |
Würzburg | 2,4 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Augsburg, Stadt | 5,4 % |
Kaufbeuren, Stadt | 3,7 % |
Kempten (Allgäu), Stadt | 3,3 % |
Memmingen, Stadt | 3,8 % |
Aichach-Friedberg | 2,4 % |
Augsburg | 2,9 % |
Dillingen a.d.Donau | 2,8 % |
Günzburg | 2,1 % |
Neu-Ulm | 2,5 % |
Lindau (Bodensee) | 2,6 % |
Ostallgäu | 2,4 % |
Unterallgäu | 2,3 % |
Unterallgäu | 2,3 % |
Donau-Ries | 2,3 % |
Oberallgäu | 2,3 % |
- Die Arbeitskräftenachfrage bleibt in der langfristigen Betrachtung noch hoch. Allerdings sind mit 148.441 gemeldeten offenen Stellen im Vergleich zum September 2023 knapp 2.100 weniger im Bestand. Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat sich der Stellenbestand um rund - 8.900 bzw. - 5,6 % verringert.
- Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern liegt nach den aktuellsten hochgerechneten Daten im August 2023 bei rund 5,90 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Plus von 48.800 Personen bzw. 0,8 %.
- Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um + 886 bzw. um + 3,9 %, während im Vormonatsvergleich ein minimaler Rückgang um - 53 bzw. - 0,2 % zu verzeichnen ist. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt bei rund 63.200 und ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen (rund + 3.700 bzw. + 6,1 %). Gegenüber dem Vormonat hat die Zahl leicht abgenommen, um rund - 370 bzw. - 0,6 %. Bei einer Jugendarbeitslosenquote von 2,7 % im Oktober sind aufgrund der Konjunkturschwäche knapp 2.400 junge Menschen mehr arbeitslos als im Vorjahr (+ 11,7 %). Im Vergleich zum Vormonat ist allerdings ein Rückgang mit - 12,7 % (absolut - 3.290) zu verzeichnen. Die Arbeitslosigkeit der Älteren (50 Jahre und älter) ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen (rund + 4.400 bzw. + 4,9 %). Im Vormonatsvergleich hat sich deren Arbeitslosigkeit hingegen um rund - 1.400 Personen bzw. um - 1,5 % verringert. Die Zahl der arbeitslosen Ausländer liegt bei rund 99.100 Personen. Dies ist im Vorjahresvergleich ein Anstieg um rund + 8.000 Personen bzw. + 8,8 %.
Die Quote (vorläufig hochgerechnete Werte) der erwerbsfähigen SGB II-Bezieher im Verhältnis zur Einwohnerzahl unter 65 Jahren ist in Bayern mit 3,6 % die mit großem Abstand niedrigste im Vergleich aller Bundesländer. Im Bund ist dieser Wert im Vergleich zu Bayern mit 7,1 % fast doppelt so hoch.
Informationen
Hier erhalten Sie aktuelle Meldungen, Zahlen und Statistiken zu Bayerns Arbeitsmarkt:
Gesetzlicher Mindestlohn
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.08.2014 wurde zum 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet eingeführt (Art. 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – MiLOG). Zum 01.01.2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht.
Ausnahmen sind u. a. für Auszubildende, ehrenamtliche Tätigkeiten, Orientierungspraktika, verpflichtende Praktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung, Jugendliche bis 18 Jahre ohne abgeschlossene Ausbildung, Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate der Beschäftigung sowie befristet für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller vorgesehen.
Abweichungen waren in einer Übergangszeit für maximal drei Jahre bis 31.12.2017 durch bundesweite Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene möglich, wenn sie als Mindestentgeltsätze nach den Regeln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erstreckt oder als Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt wurden. Seit 01.01.2017 mussten abweichende Regelungen mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Seit 01.01.2018 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.
Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig (erstmals erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017) von einer paritätisch besetzten und unabhängigen Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft (ohne Stimmrecht). Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission werden durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen.
Information
Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen zum Mindestlohn.
Bilanz 2022
Der Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2022 zunehmend von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt und die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Bayerns Arbeitsmarkt 2022
Arbeitsmarkt
Die Verbesserung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Rahmenbedingungen ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Bayern bringt sich hier aktiv auf Bundesebene ein und entwickelt beispielsweise im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eigene Konzepte (wie die Arbeitsmarktinitiative Ältere und Arbeitswelt).
Auf Landesebene arbeitet die Bayerische Staatsregierung eng mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Zusammenarbeit wurde Ende 2004 in einer Vereinbarung geregelt und erfolgt seitdem im Wesentlichen über einen regelmäßigen Informationsaustausch und gemeinsame Initiativen.
Instrumente
Für eine nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist darüber hinaus eine innovative und für den bayerischen Arbeitsmarkt maßgeschneiderte aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Die wichtigsten Instrumente dafür sind der Arbeitsmarktfonds (AMF) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Kontinuierliche Beobachtungen des bayerischen Arbeitsmarkts, u. a. durch Auswertungen aus dem IAB-Betriebspanel für Bayern geben wichtige Hinweise zum Einsatz der Fördermittel. Ziel der Arbeitsmarktpolitik der Bayerischen Staatsregierung ist stets die Integration bzw. der Verbleib der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am ersten Arbeitsmarkt. Zielgruppen sind sowohl Arbeitslosengeld-I-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind beispielsweise berufliche Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Erwerbstätigen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit.
Information
Hier können Sie sich über die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente informieren:
Fazit
Basis für eine positive Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt ist ein effizientes Zusammenwirken von Wirtschafts-, Fiskal-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.
Entscheidend ist letztlich, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht durch die Politik, sondern durch die Unternehmen geschaffen werden. Ein wesentlicher Teil der Verantwortung für Beschäftigung trifft deshalb die Sozialpartner. Ihre Lohn- und Tarifpolitik entscheidet maßgeblich über die Arbeitsbedingungen und damit auch über die Verhältnisse am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und den Umfang von Arbeitslosigkeit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist in einer sozialen Marktwirtschaft eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Kräfte beitragen müssen.