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Arbeitsmarktpolitik
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Aktuelles
Bayerns Arbeitsmarkt im August 2024
- Die Arbeitslosenquote beträgt im August 3,9 % und ist damit um 0,3 %-Punkte höher als im Vormonat. Insgesamt sind 299.652 Personen arbeitslos gemeldet. Das sind + 20.396 bzw. + 7,3 % Arbeitslose mehr als im Monat zuvor. Der Anstieg der Arbeitslosenzahl im August ist wegen Arbeitslosmeldungen durch Schul- und Ausbildungsabsolventen saisonüblich, fällt jedoch aufgrund der aktuellen konjunkturellen Schwäche stärker aus als in den Vorjahren.
- Bayern hat weiterhin bundesweit die niedrigste Arbeitslosenquote, sie liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt (6,1 %) und deutlich unter der Baden-Württembergs (4,4 %).
- Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Arbeitslosenquote um 0,4 %-Punkte, die Arbeitslosenzahl erhöht sich um rund + 30.600 Personen bzw. + 11,4 % deutlich. Die Arbeitslosenquote von Ausländern (9,0 %) ist im Vergleich zum Vorjahresmonat (8,5 %) überproportional angestiegen. Die größten Zuwächse im Vorjahresvergleich gab es bei Personen mit ukrainischer (+ 2.273), syrischer (+ 1.860) und rumänischer (+ 1.222) Nationalität.
- Den stärksten prozentualen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat gibt es – zum Ende des Ausbildungs- und Schuljahres saisonal üblich – bei Jüngeren. Im Vergleich zum Vormonat sind + 52,7 % mehr Jugendliche im Alter von 15 bis unter 20 Jahren arbeitslos.
- Viele Unternehmen sind trotz der anhaltenden Eintrübung auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor auf der Suche nach Fachkräften. Mit 132.292 gemeldeten offenen Stellen sind im Vergleich zum Vormonat knapp - 1.000 Stellen weniger im Bestand (- 0,7 %). Die Zahl der offenen Stellen liegt mit rund - 19.800 bzw. - 13,0 % auch deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.
- Im Vergleich der Regierungsbezirke hat Schwaben mit 3,5 % die niedrigste Arbeitslosenquote. Die höchste Arbeitslosenquote weist im August 2024 der Regierungsbezirk Mittelfranken mit 4,5 % auf.
- Die Spreizung zwischen den Regierungsbezirken von aktuell 1,0 %-Punkten bewegt sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
Im Berichtszeitraum können 23 der insgesamt 96 Landkreise und kreisfreien Städte
(rd. 24 %) eine Arbeitslosenquote von unter 3,0 % vorweisen. Die Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat mit einer Arbeitslosenquote von jeweils 2,3 % bundesweit den geringsten Wert.
4,2 %
5,1 %
5,2 %
3,3 %
3,6 %
2,3 %
3,0 %
2,7 %
2,7 %
2,5 %
3,3 %
3,4 %
3,3 %
3,2 %
2,8 %
3,6 %
3,4 %
3,1 %
2,5 %
3,0 %
3,0 %
3,5 %
3,0 %
3,3 %
5,9 %
6,2 %
5,2 %
3,5 %
3,2 %
3,2 %
3,3 %
3,4 %
3,5 %
3,8 %
3,0 %
3,4 %
6,1 %
4,8 %
6,3 %
3,6 %
2,9 %
2,6 %
3,8 %
2,9 %
3,4 %
4,1 %
4,7 %
5,2 %
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3,3 %
4,6 %
3,3 %
4,1 %
3,9 %
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4,5 %
5,4 %
4,8 %
4,7 %
5,8 %
6,9 %
4,3 %
2,8 %
3,2 %
3,0 %
2,9 %
2,9 %
3,0 %
2,6 %
3,5 %
7,2 %
7,4 %
4,7 %
4,1 %
3,4 %
3,8 %
3,0 %
3,0 %
4,2 %
2,7 %
2,7 %
3,0 %
6,4 %
4,6 %
4,0 %
3,9 %
2,8 %
3,2 %
3,1 %
2,5 %
2,9 %
2,9 %
2,7 %
2,6 %
2,6 %
2,8 %
2,7 %
2,0 % bis 2,9 %
3,0 % bis 3,9 %
4,0 % bis 4,9 %
5,0 % und höher
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Ingolstadt, Stadt | 4,2 % |
München, Landeshauptstadt, Stadt | 5,1 % |
Rosenheim, Stadt | 5,2 % |
Altötting | 3,3 % |
Berchtesgadener Land | 3,6 % |
Bad Tölz-Wolfratshausen | 2,3 % |
Dachau | 3,0 % |
Ebersberg | 2,7 % |
Eichstätt | 2,7 % |
Erding | 2,5 % |
Freising | 3,3 % |
Fürstenfeldbruck | 3,4 % |
Garmisch-Partenkirchen | 3,3 % |
Landsberg am Lech | 3,2 % |
Miesbach | 2,8 % |
Mühldorf a.Inn | 3,6 % |
München | 3,4 % |
Neuburg-Schrobenhausen | 3,1 % |
Pfaffenhofen a.d.Ilm | 2,5 % |
Rosenheim | 3,0 % |
Rosenheim | 3,0 % |
Starnberg | 3,5 % |
Traunstein | 3,0 % |
Weilheim-Schongau | 3,3 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Landshut, Stadt | 5,9 % |
Passau, Stadt | 6,2 % |
Straubing, Stadt | 5,2 % |
Deggendorf | 3,5 % |
Freyung-Grafenau | 3,2 % |
Kelheim | 3,2 % |
Landshut | 3,3 % |
Passau | 3,4 % |
Regen | 3,5 % |
Rottal-Inn | 3,8 % |
Straubing-Bogen | 3,0 % |
Dingolfing-Landau | 3,4 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Amberg, Stadt | 6,1 % |
Regensburg, Stadt | 4,8 % |
Weiden i.d.OPf., Stadt | 6,3 % |
Amberg-Sulzbach | 3,6 % |
Cham | 2,9 % |
Neumarkt i.d.OPf. | 2,6 % |
Neustadt a.d.Waldnaab | 3,8 % |
Regensburg | 2,9 % |
Schwandorf | 3,4 % |
Tirschenreuth | 4,1 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Bamberg, Stadt | 4,7 % |
Bayreuth, Stadt | 5,2 % |
Coburg, Stadt | 7,4 % |
Hof, Stadt | 7,2 % |
Bamberg | 2,8 % |
Bayreuth | 3,3 % |
Coburg | 4,6 % |
Forchheim | 3,3 % |
Hof | 4,1 % |
Kronach | 3,9 % |
Kulmbach | 4,3 % |
Lichtenfels | 4,5 % |
Wunsiedel i.Fichtelgebirge | 5,4 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Ansbach, Stadt | 4,8 % |
Erlangen, Stadt | 4,7 % |
Fürth, Stadt | 5,8 % |
Nürnberg, Stadt | 6,9 % |
Schwabach, Stadt | 4,3 % |
Ansbach | 2,8 % |
Erlangen-Höchstadt | 3,2 % |
Fürth | 3,0 % |
Nürnberger Land | 2,9 % |
Nürnberger Land | 2,9 % |
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim | 3,0 % |
Roth | 2,6 % |
Weißenburg-Gunzenhausen | 3,5 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Aschaffenburg, Stadt | 7,2 % |
Schweinfurt, Stadt | 7,4 % |
Würzburg, Stadt | 4,7 % |
Aschaffenburg | 4,1 % |
Bad Kissingen | 3,4 % |
Rhön-Grabfeld | 3,8 % |
Haßberge | 3,0 % |
Kitzingen | 3,0 % |
Miltenberg | 4,2 % |
Main-Spessart | 2,7 % |
Schweinfurt | 2,7 % |
Würzburg | 3,0 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Augsburg, Stadt | 6,4 % |
Kaufbeuren, Stadt | 4,6 % |
Kempten (Allgäu), Stadt | 4,0 % |
Memmingen, Stadt | 3,9 % |
Aichach-Friedberg | 2,8 % |
Augsburg | 3,2 % |
Dillingen a.d.Donau | 3,1 % |
Günzburg | 2,5 % |
Neu-Ulm | 2,9 % |
Lindau (Bodensee) | 2,9 % |
Ostallgäu | 2,7 % |
Unterallgäu | 2,6 % |
Unterallgäu | 2,6 % |
Donau-Ries | 2,8 % |
Oberallgäu | 2,7 % |
- Mit rund 132.300 gemeldeten offenen Stellen bleibt die Arbeitskräftenachfrage in der langfristigen Betrachtung hoch, wenngleich sie im Vergleich zum Vorjahr um gut - 19.800 Stellen deutlich gesunken ist (rund 152.100 offener Stellenbestand im Vorjahr im August 2023).
- Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern beträgt nach den aktuellsten hochgerechneten Daten im Juni 2024 rund 5,96 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Plus von 35.200 Personen bzw. + 0,6 %.
- Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern beträgt nach den aktuellsten hochgerechneten Daten im Mai 2024 rund 5,97 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Plus von 41.800 Personen bzw. + 0,7 %.
- Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rund + 2.500 bzw. um + 10,5 %. Im Vormonatsvergleich steigt die Zahl um + 627 (+ 2,4 %).
- Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt bei rund 68.600 und ist gegenüber dem Vorjahr deutlich um rund + 5.200 bzw. + 8,2 % und gegenüber dem Vormonat leicht um gut + 1.000 bzw. + 1,5 % angestiegen.
- Bei einer Jugendarbeitslosenquote im Alter von 15 bis unter 25 Jahren von 4,2 % im August 2024 sind deutlich mehr junge Menschen arbeitslos als im Vorjahr (rund + 4.200 bzw.
+ 13,8 %). Im Vergleich zum Vormonat ist mit + 27,7 % (rund + 7.500 Jugendliche) ebenfalls eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. - Auch die Arbeitslosigkeit der Älteren (50 Jahre und älter) hat gegenüber dem Vorjahr stark zugenommen (um rund + 8.900 bzw. + 9,2 %). Im Vormonatsvergleich ist deren Arbeitslosigkeit um knapp + 2.700 Personen bzw. um + 2,6 % angestiegen.
- Die Zahl der arbeitslosen Ausländer liegt bei rund 117.000 Personen. Dies ist im Vorjahresvergleich ein überproportionaler Anstieg um knapp + 13.500 Personen bzw. + 13,0 %. Gegenüber dem Vormonat ist eine Steigerung um rund + 8.700 Personen bzw. + 8,0 % festzustellen.
Die Quote (vorläufig hochgerechnete Werte) der erwerbsfähigen SGB II-Bezieher im Verhältnis zur Einwohnerzahl unter 65 Jahren ist in Bayern mit 3,8 % die mit großem Abstand niedrigste im Vergleich aller Bundesländer. Im Bund ist dieser Wert im Vergleich zu Bayern mit 7,3 % deutlich höher.
Informationen
Hier erhalten Sie aktuelle Meldungen, Zahlen und Statistiken zu Bayerns Arbeitsmarkt:
Gesetzlicher Mindestlohn
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.08.2014 wurde zum 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet eingeführt (Art. 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – MiLOG). Zum 01.01.2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht.
Ausnahmen sind u. a. für Auszubildende, ehrenamtliche Tätigkeiten, Orientierungspraktika, verpflichtende Praktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung, Jugendliche bis 18 Jahre ohne abgeschlossene Ausbildung, Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate der Beschäftigung sowie befristet für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller vorgesehen.
Abweichungen waren in einer Übergangszeit für maximal drei Jahre bis 31.12.2017 durch bundesweite Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene möglich, wenn sie als Mindestentgeltsätze nach den Regeln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erstreckt oder als Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt wurden. Seit 01.01.2017 mussten abweichende Regelungen mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Seit 01.01.2018 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.
Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig (erstmals erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017) von einer paritätisch besetzten und unabhängigen Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft (ohne Stimmrecht). Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission werden durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen.
Information
Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen zum Mindestlohn.
Bilanz 2023
Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Jahr 2023 trotz geopolitischer Krisen widerstandsfähig, wenn auch die konjunkturelle Schwäche deutliche Spuren hinterließ: Obwohl nie mehr Menschen in Beschäftigung waren als 2023, stieg die Arbeitslosenzahl ungeachtet der weiterhin hohen Arbeitskräftenachfrage an.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Bayerns Arbeitsmarkt 2023:
Arbeitsmarkt
Die Verbesserung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Rahmenbedingungen ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Bayern bringt sich hier aktiv auf Bundesebene ein und entwickelt beispielsweise im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eigene Konzepte (wie die Arbeitsmarktinitiative Ältere und Arbeitswelt).
Auf Landesebene arbeitet die Bayerische Staatsregierung eng mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Zusammenarbeit wurde Ende 2004 in einer Vereinbarung geregelt und erfolgt seitdem im Wesentlichen über einen regelmäßigen Informationsaustausch und gemeinsame Initiativen.
Instrumente
Für eine nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist darüber hinaus eine innovative und für den bayerischen Arbeitsmarkt maßgeschneiderte aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Die wichtigsten Instrumente dafür sind der Arbeitsmarktfonds (AMF) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Kontinuierliche Beobachtungen des bayerischen Arbeitsmarkts, u. a. durch Auswertungen aus dem IAB-Betriebspanel für Bayern geben wichtige Hinweise zum Einsatz der Fördermittel. Ziel der Arbeitsmarktpolitik der Bayerischen Staatsregierung ist stets die Integration bzw. der Verbleib der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am ersten Arbeitsmarkt. Zielgruppen sind sowohl Arbeitslosengeld-I-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind beispielsweise berufliche Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Erwerbstätigen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit.
Information
Hier können Sie sich über die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente informieren:
Fazit
Basis für eine positive Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt ist ein effizientes Zusammenwirken von Wirtschafts-, Fiskal-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.
Entscheidend ist letztlich, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht durch die Politik, sondern durch die Unternehmen geschaffen werden. Ein wesentlicher Teil der Verantwortung für Beschäftigung trifft deshalb die Sozialpartner. Ihre Lohn- und Tarifpolitik entscheidet maßgeblich über die Arbeitsbedingungen und damit auch über die Verhältnisse am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und den Umfang von Arbeitslosigkeit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist in einer sozialen Marktwirtschaft eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Kräfte beitragen müssen.