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Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ für Geflüchtete

Jugendliche mit einem Fluchthintergrund können nach den Förderhinweisen „Fit for Work – Chance Ausbildung“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden, wenn und soweit die weiteren Anspruchsvoraussetzungen der Förderhinweise nachgewiesen sind.

Dazu gehören insbesondere Folgende:

  • Jugendliche aus Drittstaaten können gefördert werden, soweit sie sich mit gesichertem Aufenthaltsstatus (anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis) in Bayern aufhalten.
  • Die Aufenthaltserlaubnis ist dem Ausbildungsbetrieb und für den Förderantrag vorzulegen.
  • Maßgebend ist der Aufenthaltsstatus am Tag des im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Beginns der betrieblichen Ausbildung.

Hinweis: Das frühere Förderprogramm „Fit for Work für Geflüchtete“ wurde vom zuständigen Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zum 31. Dezember 2018 eingestellt.