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Kindertagesbetreuung
Aktuelle Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) (Stand: 16.11.2022)
Was Eltern wissen müssen in Bezug auf Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten (HPTs).
Auf dieser Seite erhalten Sie alle aktuellen Informationen und Informationsblätter in Bezug auf die Kindertagesbetreuung zum Nachlesen und Herunterladen
Inhaltsverzeichnis
Informationsmaterial zum Download
Hinweis: Alle Newsletter finden Sie gesammelt hier.
- 498. Newsletter Kindertagesbetreuung: Aufhebung der Isolationspflicht bei Positivtestung
- 491. Newsletter Kindertagesbetreuung: Bund sieht vorübergehende Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor
- 484. Newsletter Kindertagesbetreuung: Aktueller Stand und A usblick zum Umgang mit dem Coronavirus in der Kindertagesbetreuung
- 480. Newsletter Kindertagesbetreuung: Ende der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zum Tragen von Masken
- 476. Newsletter Kindertagesbetreuung: Rahmenhygieneempfehlung Kindertagesbetreuung
- 475. Newsletter Kindertagesbetreuung: Ende der Testungen im Bereich der Kindertagesbetreuung
- Druckvorlage Aushang A4, Kranke Kinder gehen nicht in die Kita, Junge (PDF)
- Druckvorlage Aushang A3, Kranke Kinder gehen nicht in die Kita, Junge (PDF)
- Druckvorlage Aushang A4, Kranke Kinder gehen nicht in die Kita, Mädchen (PDF)
- Druckvorlage Aushang A3, Kranke Kinder gehen nicht in die Kita, Mädchen(PDF)
- Druckvorlage Aushang A4, Mehrmals täglich lüften (PDF)
- Druckvorlage Aushang A4, Richtig husten und niesen (PDF)
- Druckvorlage Aushang A4, Richtig Hände waschen (PDF)
Aktuelle Informationen zur Kindertagesbetreuung
Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und – ebenso wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft.
In den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen kann Regelbetrieb stattfinden, das bedeutet: Alle Kinder können ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen. Die Arbeit in offenen Konzepten ist möglich. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zu einer Testnachweispflicht für Kinder oder Beschäftigte.
Wichtig: Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und auch organisierte Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung brauchen ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept. Die aktuelle Rahmenhygieneempfehlung stellt eine unverbindliche Empfehlung dar.
Für verbindliche Vorgaben von Seiten der Staatsregierung fehlt eine Rechtsgrundlage. Bei Erstellung des Konzepts können sich die Träger an der Rahmenhygieneempfehlung orientieren. Die Einrichtungsträger können im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei entsprechenden Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich auch zu einem anderen Ergebnis kommen.
Kostenlose Testmöglichkeiten bestehen für Kinder unter fünf Jahren im Rahmen der Bürgertestungen.