Sie suchen Arbeit? Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Qualifizierung, Beratung: alle Unterstützungsangebote für Arbeitsuchende in Bayern im Überblick – jetzt informieren.
Arbeitsuchende in Bayern


FAQs: Arbeitsuchende in Bayern
Die verbindlichen Fristen und Schritte zur Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung finden Sie bei der Agentur für Arbeit. In der Regel gilt: Melden Sie sich arbeitsuchend möglichst sofort, spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses; erfahren Sie später davon, melden Sie sich innerhalb von drei Tagen. Arbeitslos melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit.
Zuständig für den Antrag auf Arbeitslosengeld ist die Agentur für Arbeit. Infos zu Voraussetzungen, Antrag und Ablauf finden Sie auf arbeitsagentur.de oder direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit. Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen Sie bei der Agentur für Arbeit; online ist das über den digitalen Service möglich. Zu den allgemeinen Voraussetzungen zählen unter anderem
- die Arbeitslosmeldung,
- die Verfügbarkeit für mindestens fünfzehn Stunden pro Woche und
- die Anwartschaftszeit.
Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Regelmäßig gehören dazu Nachweise über bisherige Beschäftigungen, zum Beispiel die Arbeitsbescheinigung Ihres früheren Arbeitgebers.
Auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld erhalten, kommen je nach persönlicher Situation andere Unterstützungsangebote infrage. Ob für Sie Grundsicherungsgeld in Betracht kommt, prüft Ihr zuständiges Jobcenter.
Auch ohne Leistungsbezug unterstützt Sie die Agentur für Arbeit kostenlos bei der Jobsuche, zum Beispiel mit Beratung und Vermittlung.
Ob die Agentur für Arbeit Kosten für Bewerbungen oder Fahrten zum Vorstellungsgespräch übernimmt, prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelfall über das Vermittlungsbudget. Dazu können zum Beispiel Ausgaben
- für Bewerbungsunterlagen,
- Fahrkarten oder
- notwendige Übernachtungen zählen.
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Sprechen Sie deshalb möglichst vorab mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrer Vermittlungsfachkraft, bevor die Kosten entstehen.
Ob Sie eine Weiterbildung oder Umschulung mit einem Bildungsgutschein fördern lassen können, prüft die Agentur für Arbeit in einem persönlichen Beratungsgespräch. Ein Bildungsgutschein kommt unter anderem infrage, wenn Sie arbeitslos sind, drohende Arbeitslosigkeit vermeiden möchten oder keinen Berufsabschluss haben. Infos und Ansprechstellen finden Sie bei der Agentur für Arbeit und auf kommweiter.bayern.de.
Der ESF+ fördert in Bayern berufliche Qualifizierungen und finanziert Coaching für Familien.
Durch eine Kombination aus Weiterbildung und sozialpädagogischer Betreuung werden Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Dadurch wird Ihre Arbeitsfähigkeit gesteigert, während die intensive Betreuung dabei hilft, die persönlichen Hindernisse zu überwinden.
Ziel ist es, dass Sie eine passende Arbeitsstelle finden.
Wenn Sie arbeitsuchend oder arbeitslos sind und sich beruflich neu orientieren möchten, ist die Agentur für Arbeit in der Regel die richtige Anlaufstelle für Beratung und nächste Schritte. Beziehen Sie Grundsicherungsgeld, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter. Wenn Sie sich zu Weiterbildung oder beruflicher Entwicklung beraten lassen möchten, unterstützen Sie in Bayern auch die Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren kostenfrei und trägerneutral; Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie auf kommweiter.bayern.de.
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, dürfen Sie einen Nebenjob ausüben, müssen ihn aber vorab bei Ihrer Agentur für Arbeit melden und in der Regel unter fünfzehn Stunden pro Woche bleiben. Wenn Sie krank werden, umziehen oder sich andere wichtige Angaben ändern, informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit bitte sofort – zum Beispiel über die Veränderungsmitteilung oder BA-mobil. Reisen oder Urlaub stimmen Sie bitte vorher mit Ihrer Agentur für Arbeit ab. Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, gelten dafür die Regeln Ihres Jobcenters.
- Nebenjob trotz Arbeitslosengeld: Das müssen Sie beachtenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Krankheit, Pflege oder Betreuung: So informieren Sie die Agentur für ArbeitExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Änderungen mitteilen: So nutzen Sie die Veränderungsmitteilung beim ArbeitslosengeldExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Das müssen Sie bei dem Bezug von Arbeitslosengeld beachtenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Grundsicherungsgeld beantragen: Infos, Voraussetzungen und nächste SchritteExterner Link öffnet in neuem Fenster
Was bewegt Sie?Ich möchte mich neu qualifizieren – Umschulung und Weiterbildung.
Was bewegt Sie?Ich suche finanzielle Unterstützung während der Arbeitsuche.
Bei Arbeitslosigkeit können zwei Leistungen Ihren Lebensunterhalt sichern: Arbeitslosengeld nach ausreichender Versicherungszeit und – falls das Einkommen nicht reicht – die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Informieren Sie sich hier über Voraussetzungen, Höhe und Fristen.
Arbeitslosengeld in Bayern
Wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, steht Ihnen meist Arbeitslosengeld zu. Höhe: 60 Prozent Ihres letzten Nettolohns, mit Kind 67 Prozent. Bezugsdauer: bis zwölf Monate (unter 50 Jahren), ab 50 Jahren länger, maximal 24 Monate. Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Jobende arbeitsuchend und am ersten Tag ohne Beschäftigung arbeitslos bei Ihrer Agentur für Arbeit, sonst drohen Sperrzeiten.
Grundsicherung für Arbeitsuchende in Bayern
Reicht Ihr Einkommen oder ALG nicht aus, können Sie Grundsicherungsgeld beantragen. Es deckt den Regelbedarf, angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe. Möglicher Anspruch, wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Stellen Sie den Antrag frühzeitig beim Jobcenter, um Lücken zu vermeiden.
- Grundsicherungsgeld für Arbeitsuchende: Überblick & RechtsgrundlagenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Leistungen und Bedarfe im Grundsicherungsgeld – Regelbedarf, Unterkunft, MehrbedarfeExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Grundsicherungsgeld online beantragen über jobcenter.digitalExterner Link öffnet in neuem Fenster
Was bewegt Sie?Ich möchte meinen ausländischen Abschluss in Bayern anerkennen lassen.
Ihr schneller Weg zur Berufszulassung
Sie haben Ihren Berufs- oder Studienabschluss im Ausland erworben und wollen in Bayern starten? In reglementierten Berufen – etwa Pflege, Lehramt oder zulassungspflichtigem Handwerk – ist vor Arbeitsaufnahme eine offizielle Anerkennung bzw. Berufszulassung Pflicht. In nicht reglementierten Berufen verbessert eine freiwillige Gleichwertigkeitsfeststellung Ihre Jobchancen; für reine Uni-Abschlüsse genügt meist die ZAB-Zeugnisbewertung. Nutzen Sie die kostenfreie Anerkennungsberatung – alle Infos und Anlaufstellen hier.





