Selbstbestimmt leben, wohnen, arbeiten, dazugehören – mit den richtigen Leistungen und der passenden Unterstützung an Ihrer Seite. Ob Sie den Schwerbehindertenausweis beantragen, Beratung in Ihrer Nähe suchen, am Arbeitsleben teilhaben möchten oder Angebote für Ihr Kind brauchen: Hier finden Sie, was Ihnen zusteht – und wer Sie auf Ihrem Weg begleitet.
Menschen mit Behinderung


Was bewegt Sie?Ich möchte in Bayern den Schwerbehindertenausweis, finanzielle Hilfen und weitere Unterstützung erhalten.
Schwerbehindertenausweis in Bayern beantragen und Nachteilsausgleiche sichern.
Mit dem Schwerbehindertenausweis weisen Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nach und nutzen Nachteilsausgleiche – zum Beispiel
- Steuererleichterungen,
- Freifahrten im ÖPNV oder
- Parkerleichterungen.
In Bayern stellen Sie den gebührenfreien Antrag direkt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Nach der Bewilligung sendet das ZBFS den fälschungssicheren Ausweis im Scheckkartenformat an Sie; die Ausstellung kostet nichts, der Ausweis gilt in der Regel fünf Jahre und lässt sich kostenlos verlängern.

Finanzielle Hilfen und Förderprogramme in Bayern auf einen Blick
Brauchen Sie finanzielle Entlastung, Assistenz im Alltag oder Starthilfe im Job? In Bayern können Sie Blindengeld, Eingliederungshilfe mit Persönlichem Budget, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege sowie Zuschüsse für Arbeitsplätze und Kfz-Umbauten beantragen. Viele Angebote sind einkommensunabhängig und lassen sich online oder direkt bei Ihrem Bezirk beantragen.
FAQs: Schwerbehindertenausweis, Geldleistungen und Unterstützung – Ihre Möglichkeiten in Bayern
Unterstützung beantragen, statt lange suchen: In Bayern reicht ein einziger Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), um Ihren Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen – die Grundlage für alle weiteren Leistungen. So gehen Sie vor:
- Antragsweg wählen
- Online-Portal: schwerbehindertenantrag.bayern.de (Login mit BayernID/eID)
- PDF-Formular per Post an die ZBFS-Scanstelle, 93044 Regensburg
- Hilfe vor Ort: Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Ihrem Rathaus oder Landratsamt unterstützen Sie beim Ausfüllen Ihres Antrags.
- Unterlagen beilegen
- Antragsformular
- Ärztliche Befunde, Reha- oder Entlassungsberichte (möglichst ≤ 2 Jahre alt)
- Fehlen Nachweise, fordern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ärztlichen Dienstes direkt bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt an.
- Prüfung & Bescheid
- Die Fachkräfte im ZBFS bewerten Ihre Unterlagen nach Paragraf 152 SGB IX und setzen den "Grad der Behinderung" (GdB 0–100) sowie mögliche Merkzeichen fest.
- Der Bescheid ist gebührenfrei und gilt unbefristet, bis sich Ihr Gesundheitszustand ändert.
- Gut zu wissen
- Die aktuelle Bearbeitungszeit schwankt; bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Angaben auf der ZBFS-Website.
- Fragen klären Sie kostenfrei unter 0931 / 4107-0 oder bei einer EUTB-Stelle in Ihrer Nähe.
In Bayern genügt ein einziger Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), um beides zu klären:
- die Anerkennung Ihrer Behinderung (also die Feststellung des Grades der Behinderung, kurz GdB) und
- die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.
So funktioniert das in der Praxis:
- Sie füllen den „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“ aus und schicken ihn online oder per Post an das ZBFS.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ZBFS prüfen Ihre ärztlichen Unterlagen und legen fest, wie schwer Ihre Einschränkungen wiegen – das Ergebnis ist Ihr GdB (zwischen 0 und 100).
- Liegt der GdB unter 50, erhalten Sie lediglich einen Bescheid. Dieser ist wichtig, weil er bereits steuerliche oder arbeitsrechtliche Vorteile eröffnen kann. Wird jedoch ein GdB von 50 oder mehr festgestellt, fordert das ZBFS nur noch ein Passfoto an und schickt Ihnen dann automatisch den kostenlosen Schwerbehindertenausweis zu.
Kurz gesagt: Ein Antrag, zwei Ergebnisse – der Bescheid zeigt Ihren GdB, und ab 50 gibt es den Ausweis ohne weiteren Antrag.
Den Schwerbehindertenausweis erhalten Sie in Bayern automatisch über den „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“ beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Prüft das ZBFS Ihre Unterlagen und stellt einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr fest, fordert es lediglich ein Passfoto an und schickt Ihnen den fälschungssicheren Ausweis kostenlos per Post. Liegt Ihr GdB unter 50, bekommen Sie stattdessen einen Bescheid über Ihren GdB – später können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen.
Mehr Infos und das Online-Portal finden Sie unter
- „Schwerbehindertenantrag Bayern – offizielle ZBFS-Seite“ oder
- im BayernPortal-Eintrag „Schwerbehindertenausweis Bayern beantragen“.
Das Bayerische Blindengeld ist ein monatlicher Geldbetrag, mit dem der Freistaat die zusätzlichen Kosten ausgleicht, die blinde oder stark seheingeschränkte Menschen im Alltag haben. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Anspruch haben Sie, wenn
Sie blind sind,
- hochgradig sehbehindert (Sehschärfe ≤ 2 Prozent oder Störung des Sehvermögens bedingt Grad der Behinderung von 100 nach dem SGB IX),
- taubblind oder
- hörsehbehindert.
Seit 1. Juli 2026 erhalten
- Blinde 809 Euro,
- Taubblinde 1 618 Euro,
- hochgradig Sehbehinderte 242,70 Euro und
- Hörsehbehinderte 485,40 Euro pro Monat.
Die Beträge werden jährlich angepasst und können sich bei Pflegeleistungen und Heimaufenthalt reduzieren.
Alle aktuellen Werte, Voraussetzungen und das Online-Formular finden Sie auf der Seite „Bayerisches Blindengeld beantragen“ des ZBFS sowie im BayernPortal „Blindengeld Bayern“.
Die Eingliederungshilfe nach SGB IX finanziert Assistenz im Alltag, ambulant betreutes Wohnen oder – wenn Sie alles lieber selbst organisieren – das Persönliche Budget. Zuständig ist immer Ihr Bezirk. Dort stellen Sie einen formlosen Antrag oder nutzen das Online-Formular.
Fachleute ermitteln gemeinsam mit Ihnen, welche Hilfestunden Sie brauchen und wie viel Eigenanteil Ihr Einkommen und Vermögen zulassen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, übernimmt der Bezirk die Kosten für Fachkräfte, Nachtbereitschaft, Hauswirtschaft oder Wohngemeinschaften – auch dauerhaft.
Ja. Das Inklusionsamt im ZBFS vergibt Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Sie erhalten zum Beispiel
- Startgeld für Betriebsmittel,
- Investitionen in barrierefreie Ausstattung,
- Zuschüsse zu Assistenz oder
- eine laufende Lohnförderung für sich selbst.
Voraussetzung ist ein Schwerbehindertengrad ab 50 (oder Gleichstellung) und ein tragfähiger Businessplan. Den Antrag senden Sie online oder schriftlich an das Inklusionsamt; dort bekommen Sie auch kostenlose Fachberatung.
Nutzen Sie die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®). Geschulte Beraterinnen und Berater erklären neutral, welche Leistung passt, und gehen die Formulare mit Ihnen durch. Die Hilfe kostet nichts und bleibt vertraulich. Eine Postleitzahlsuche zeigt Ihnen den nächstgelegenen Standort. Zusätzlich bieten die Dienste der Offenen Behindertenarbeit (OBA) in allen Landkreisen und kreisfreien Städten bayernweit Beratung, Begleitung zu Ämtern und familienentlastende Angebote an.
- Familienentlastender Dienst (FED) – Fachkräfte oder geschulte Ehrenamtliche betreuen Ihr Kind stunden- oder tageweise zu Hause oder in kleinen Freizeitgruppen; abrechnungfähig über Pflege- oder Eingliederungshilfemittel.
- Kurzzeitpflegeplätze in spezialisierten Einrichtungen – Ihr Kind kann einige Tage oder Wochen dort wohnen, während Sie sich erholen oder dringende Termine wahrnehmen. Sind Pflege-Versicherungsleistungen ausgeschöpft, übernimmt der Bezirk die Restkosten für Pflege und Unterkunft.
Beide Angebote beantragen Sie formlos beim zuständigen Dienst oder Bezirk. Fachstellen helfen beim Ausfüllen und klären die Finanzierung.
Was bewegt Sie?Ich suche Beratung und Unterstützung in meiner Nähe.
Offene Behindertenarbeit (OBA) – Beratung und Begleitung in Ihrer Nähe
Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung
Sie möchten Barrieren abbauen, Rechte klären oder gute Ideen für gelebte Teilhabe in Politik und Alltag voranbringen? Dann wenden Sie sich an Holger Kiesel, den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Als unabhängige Stimme für Menschen mit Behinderung
- berät er alle staatlichen Stellen zu Fragen der Behindertenpolitik
- bringt er Erfahrungen aus Schule, Arbeit, Freizeit und Ehrenamt direkt in neue Gesetze und Konzepte ein
- vernetzt er Betroffene, Angehörige, Verbände und kommunale Behindertenbeauftragte
- organisiert er Fachveranstaltungen, bei denen Praxis und Politik ins Gespräch kommen
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Nehmen Sie Kontakt auf – gemeinsam machen wir Bayern noch inklusiver.

Selbsthilfe in Bayern
Manche Dinge versteht am besten, wer sie selbst erlebt. In einer Selbsthilfegruppe sprechen Sie mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen mit Behinderung oder chronischer Krankheit teilen – auf Augenhöhe, ohne lange Erklärungen. Die Angebote reichen vom Austausch in der Gruppe über Beratung und Information bis zur politischen Interessenvertretung. Auch Ihre Angehörigen finden hier Rückhalt.
So finden Sie eine Gruppe in Ihrer Nähe
Die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Bayern (LAG SELBSTHILFE) ist die Dachorganisation von über 100 Landesbehindertenverbänden – dort finden Sie Kontakte zu Verbänden und Gruppen für nahezu jedes Krankheitsbild und jede Behinderung. Die Interessen von Mädchen und Frauen mit Behinderung vertreten die Netzwerkfrauen Bayern.
Die Selbsthilfekoordination Bayern e. V. (SeKo Bayern) vernetzt als Geschäftsstelle die regionalen Selbsthilfekontaktstellen. Diese professionellen Einrichtungen unterstützen und beraten vor Ort Selbsthilfegruppen und verbreiten den Selbsthilfegedanken in Städten und Gemeinden in ganz Bayern. Hier finden Sie auch eine Datenbank zur Gruppensuche.
Sie möchten selbst eine Gruppe gründen oder erhalten?
Infos und viele Hilfen, auch zu Fragen von Fördermöglichkeiten, finden Sie bei der LAG Selbsthilfe und bei SeKo Bayern.
- zur LAG Selbsthilfe Bayern Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen in BayernExterner Link öffnet in neuem Fenster
- zur Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo Bayern) e. V.Externer Link öffnet in neuem Fenster
- Infos zu Gesundheit und Selbsthilfe (BayernPortal)Externer Link öffnet in neuem Fenster
Was bewegt Sie?Ich möchte wissen, was Bayern für Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe macht.
Teilhabe heißt: überall dabei sein können – in der Schule, im Job, im Verein, im Bus.
Inklusion heißt: Alle Lebensbereiche sind von Anfang an so gestaltet, dass jeder Mensch selbstverständlich dazugehört. Auf diesem Weg ist Bayern mit konkreten Programmen unterwegs – von barrierefreien Angeboten im Alltag bis zur bundesweit ersten Autismusstrategie. Hier sehen Sie, was dahintersteckt und was das für Ihren Alltag bedeutet.
„Inklusion in Bayern“ ist der Dachbegriff für alle Maßnahmen, mit denen der Freistaat die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Das Herzstück bildet der Aktionsplan „Inklusion in Bayern“, den alle Staatsministerien gemeinsam tragen und fortlaufend weiterentwickeln.

Inklusion im Ehrenamt in Bayern
Die lagfa bayern e. V. bündelt im durch das Sozialministerium geförderten Projekt „Inklusion im Engagement“ zwölf Freiwilligenzentren. Das Ziel: Barrieren abbauen und Menschen mit Behinderungen für das Ehrenamt gewinnen. Workshops, Barcamps und eine offene Online-Plattform (#Gemeinsam.Inklusiv.Engagiert) unterstützen Interessierte wie Organisationen und zeigen, wie gelebte Teilhabe überall gelingen kann.
Was ist das Portal barrierefrei.bayern.de?
barrierefrei.bayern.de ist das Portal der Bayerischen Staatsregierung zur Barrierefreiheit mit Infos zum Programm „Bayern barrierefrei“ und zur gleichberechtigten Teilhabe im Freistaat. Das Portal bietet Ihnen:
- Infos rund um die Barrierefreiheit und Tipps, um Barrieren abzubauen
- Umfangreiche Infos zur Landesfachstelle Barrierefreiheit sowie zu weiteren Kontaktstellen
- Erfolgreiche Praxisbeispiele aus allen Lebensbereichen
- Infos zum Signet „Bayern barrierefrei“ als sichtbares Zeichen gelungener Barrierefreiheit
Warum ist Barrierefreiheit in Bayern so wichtig?
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Gesetzlicher Auftrag: Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz verpflichten öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit. Für private Anbieter ist sie teilweise über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtend und wird unabhängig davon zunehmend zum Qualitätsmerkmal.
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Voraussetzung für Inklusion: Barrierefreiheit bedeutet, dass Orte, Angebote und Einrichtungen von Menschen mit Behinderung möglichst ohne fremde Hilfe genutzt, gefunden, erreicht, verstanden oder bedient werden können. Nur unter dieser Voraussetzung können Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben.
- Mehr Lebensqualität: Barrierefreie Wege, digitale Angebote und Services kommen allen zugute – von älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen bis zu rund 1,2 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Bayern.
- Wirtschaftlicher Vorteil: Betriebe gewinnen neue Kundschaft und Fachkräfte.
- Stärkerer Zusammenhalt: Teilhabe schafft Begegnungen, baut Vorurteile ab und stärkt das Miteinander in Stadt und Land.
- Zukunftssicher aufgestellt: Barrierefreie Gebäude, Verkehrsmittel und Websites bleiben auch bei demografischem Wandel und fortschreitender Digitalisierung relevant.
Nutzen Sie barrierefrei.bayern.de. Finden Sie rasch Ihren Einstieg, holen Sie sich neue Inspiration und gehen Sie die nächsten Schritte auf dem Weg zur Barrierefreiheit.
Wanderausstellung „Miteinander – Inklusion in Bayern“
Gemeinsam Vielfalt erleben: Die Wanderausstellung „Miteinander – Inklusion in Bayern“ bringt Geschichten von Menschen mit und ohne Behinderung in Kommunen und Einrichtungen. Barrierefrei, interaktiv und kostenfrei ausleihbar. Jetzt mitmachen und vor Ort Inklusion erleben.
Bayerische Autismusstrategie
Sie leben im Autismus-Spektrum oder begleiten einen Menschen mit Autismus? Dann wissen Sie, wie viel Kraft es kostet, immer wieder zu erklären, was Autismus bedeutet – in der Kita, in der Schule, im Job, beim Arzt. Rund 130.000 Menschen in Bayern sind im Autismus-Spektrum.
Mit der bundesweit ersten Autismusstrategie verbessert Bayern seit Mai 2023 die Lebensbedingungen von Menschen mit Autismus in allen Lebensphasen – von der Diagnostik über Kita, Schule und Beruf bis zum Wohnen. Das Besondere: Der „Runde Tisch Autismus” entwickelt die Strategie gemeinsam mit Menschen im Autismus-Spektrum und ihren Angehörigen weiter.

Möchten Sie tiefer einsteigen?
Erfahren Sie hier, wie Inklusion in Bayern verankert ist – im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz, im Aktionsplan „Inklusion in Bayern“ und durch inklusive Sport- und Bewegungsangebote.
„Grenzenlos erfolgreich“ – Anna Schaffelhuber über Mut, Heimat und Höchstleistungen
„Es gibt nichts, was nicht geht“, sagt Anna Schaffelhuber – und ihr Lebensweg liefert den lebendigen Beweis. Trotz angeborener Querschnittslähmung verwandelte sie ihre Leidenschaft für den Sport in eine beeindruckende Karriere und wurde zur vielfachen Paralympics-Siegerin sowie Monoski-Weltmeisterin. In Folge 6 des Podcasts #BayernGemeinsamStark spricht die Ausnahmeathletin über ihre Liebe zur bayerischen Heimat, den starken Rückhalt durch ihre Familie und darüber, wie sie Selbstzweifel in Antriebskraft verwandelt.
Was bewegt Sie?Ich suche Unterstützung für meine berufliche Teilhabe in Bayern.
Sie wollen arbeiten, sich weiterbilden oder einen sicheren Arbeitsplatz behalten? In Bayern unterstützen Sie erfahrene Fachleute, kostenfrei und Schritt für Schritt.
EAA Bayern: Ihr Lotse für inklusive Einstellung und Förderung
Sie möchten Menschen mit Behinderung ausbilden oder einstellen? Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) unterstützen Sie kostenfrei und vertraulich:
- Überblick zu gesetzlichen Pflichten und steuerlichen Ausgleichsabgaben
- Beratung zu Förderprogrammen, Lohnkostenzuschüssen und Investitionshilfen
- Tipps zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Werkzeugen und IT
- Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und beim Kontakt mit Inklusionsamt, Arbeitsagentur oder Integrationsfachdienst
- Begleitung während des gesamten Einstellungs- und Einarbeitungsprozesses
Was bewegt Sie?Ich suche nach Angeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Bayern.
Ihr Kind hat eine Behinderung, ist von Behinderung bedroht oder entwickelt sich anders als erwartet? In Bayern stehen Ihnen Angebote zur Seite, die zu Ihrer Familiensituation passen: von der frühen Förderung ab dem Säuglingsalter über die Betreuung neben der Schule bis zum Wohnen mit umfassender Unterstützung.








