Menschen mit Behinderung

Selbstbestimmt leben, wohnen, arbeiten, dazugehören – mit den richtigen Leistungen und der passenden Unterstützung an Ihrer Seite. Ob Sie den Schwerbehindertenausweis beantragen, Beratung in Ihrer Nähe suchen, am Arbeitsleben teilhaben möchten oder Angebote für Ihr Kind brauchen: Hier finden Sie, was Ihnen zusteht – und wer Sie auf Ihrem Weg begleitet.

Eine junge Frau im Rollstuhl wird von hinten gezeigt, wie sie vor einer Tür steht und sich mit einer Frau unterhält.
StMAS | Andi Frank
Eine junge Frau im Rollstuhl fährt eine Rampe hinauf.
StMAS | Andi Frank

Was bewegt Sie?Ich möchte in Bayern den Schwerbehindertenausweis, finanzielle Hilfen und weitere Unterstützung erhalten.

Schwerbehindertenausweis in Bayern beantragen und Nachteilsausgleiche sichern.

Mit dem Schwerbehindertenausweis weisen Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nach und nutzen Nachteilsausgleiche – zum Beispiel

  • Steuer­erleichterungen,
  • Freifahrten im ÖPNV oder
  • Parkerleichterungen.

In Bayern stellen Sie den gebührenfreien Antrag direkt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Nach der Bewilligung sendet das ZBFS den fälschungs­sicheren Ausweis im Scheckkarten­format an Sie; die Ausstellung kostet nichts, der Ausweis gilt in der Regel fünf Jahre und lässt sich kostenlos verlängern.

Zwei teilweise überlappende deutsche Schwerbehindertenausweise als Muster auf hellem Hintergrund, links grün, rechts rosa mit kleinem Passfoto.
Abbildung der Vorderseite und Rückseite eines Schwerbehindertenausweises.

Finanzielle Hilfen und Förderprogramme in Bayern auf einen Blick

Brauchen Sie finanzielle Entlastung, Assistenz im Alltag oder Starthilfe im Job? In Bayern können Sie Blindengeld, Eingliederungshilfe mit Persönlichem Budget, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege sowie Zuschüsse für Arbeitsplätze und Kfz-Umbauten beantragen. Viele Angebote sind einkommens­unabhängig und lassen sich online oder direkt bei Ihrem Bezirk beantragen.

Eine junge Frau mit Blindenstock sitzt auf einer Parkbank und schmunzelt.
iStock/Szepy

Das Bayerische Blindengeldgesetz sichert Ihnen einen monatlichen Pauschal­betrag, wenn Sie blind, hochgradig seh- oder hörsehbehindert bzw. taubblind sind. Einkommen spielt keine Rolle. Die Sätze passen sich jährlich an. Antrag online oder per Formular beim ZBFS.

Eingliederungshilfe in Bayern: Assistenz & Persönliches Budget beantragen

Eine Gruppe Freunde sitzen zusammen in einem Café, einer von ihren ist im Rollstuhl.
StMAS | Andi Frank

Die Eingliederungshilfe nach SGB IX finanziert Assistenz, Wohn- und Teilhabeleistungen auch in Form eines Persönlichen Budgets, damit Sie selbstbestimmt leben und arbeiten können. Antrag beim zuständigen Bezirk; dieser entscheidet über Art, Umfang und mögliche Eigenbeteiligung.

Ein Junge hilft beim Bemalen einer Hütte während ein junger Mann lachend zusieht.
SolStock

Fehlt es Ihnen trotz Rente oder Einkommen am Nötigsten, hilft die Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Diese Leistungen decken Ihren täglichen Lebensunterhalt und übernehmen – falls nötig – Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind, sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bezirk oder Kommune prüfen Ihren individuellen Bedarf und passen den Zahlbetrag regelmäßig an.

    FAQs: Schwerbehindertenausweis, Geldleistungen und Unterstützung – Ihre Möglichkeiten in Bayern

    Unterstützung beantragen, statt lange suchen: In Bayern reicht ein einziger Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), um Ihren Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen – die Grundlage für alle weiteren Leistungen. So gehen Sie vor:

    1. Antragsweg wählen
    • Online-Portal: schwerbehindertenantrag.bayern.de (Login mit BayernID/eID)
    • PDF-Formular per Post an die ZBFS-Scanstelle, 93044 Regensburg
    • Hilfe vor Ort: Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Ihrem Rathaus oder Landratsamt unterstützen Sie beim Ausfüllen Ihres Antrags.
    1. Unterlagen beilegen
    • Antragsformular
    • Ärztliche Befunde, Reha- oder Entlassungsberichte (möglichst ≤ 2 Jahre alt)
    • Fehlen Nachweise, fordern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ärztlichen Dienstes direkt bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt an.
    1. Prüfung & Bescheid
    • Die Fachkräfte im ZBFS bewerten Ihre Unterlagen nach Paragraf 152 SGB IX und setzen den "Grad der Behinderung" (GdB 0–100) sowie mögliche Merkzeichen fest.
    • Der Bescheid ist gebührenfrei und gilt unbefristet, bis sich Ihr Gesundheitszustand ändert.
    1. Gut zu wissen
    • Die aktuelle Bearbeitungszeit schwankt; bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Angaben auf der ZBFS-Website.
    • Fragen klären Sie kostenfrei unter 0931 / 4107-0 oder bei einer EUTB-Stelle in Ihrer Nähe.

    In Bayern genügt ein einziger Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), um beides zu klären:

    • die Anerkennung Ihrer Behinderung (also die Feststellung des Grades der Behinderung, kurz GdB) und
    • die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

    So funktioniert das in der Praxis:

    • Sie füllen den „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“ aus und schicken ihn online oder per Post an das ZBFS.
    • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ZBFS prüfen Ihre ärztlichen Unterlagen und legen fest, wie schwer Ihre Einschränkungen wiegen – das Ergebnis ist Ihr GdB (zwischen 0 und 100).
    • Liegt der GdB unter 50, erhalten Sie lediglich einen Bescheid. Dieser ist wichtig, weil er bereits steuerliche oder arbeitsrechtliche Vorteile eröffnen kann. Wird jedoch ein GdB von 50 oder mehr festgestellt, fordert das ZBFS nur noch ein Passfoto an und schickt Ihnen dann automatisch den kostenlosen Schwerbehindertenausweis zu.

    Kurz gesagt: Ein Antrag, zwei Ergebnisse – der Bescheid zeigt Ihren GdB, und ab 50 gibt es den Ausweis ohne weiteren Antrag.

    Den Schwerbehindertenausweis erhalten Sie in Bayern automatisch über den „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“ beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

    Prüft das ZBFS Ihre Unterlagen und stellt einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr fest, fordert es lediglich ein Passfoto an und schickt Ihnen den fälschungssicheren Ausweis kostenlos per Post. Liegt Ihr GdB unter 50, bekommen Sie stattdessen einen Bescheid über Ihren GdB – später können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen.

    Mehr Infos und das Online-Portal finden Sie unter

    • „Schwerbehindertenantrag Bayern – offizielle ZBFS-Seite“ oder
    • im BayernPortal-Eintrag „Schwerbehindertenausweis Bayern beantragen“.

    Das Bayerische Blindengeld ist ein monatlicher Geld­betrag, mit dem der Freistaat die zusätzlichen Kosten ausgleicht, die blinde oder stark seh­eingeschränkte Menschen im Alltag haben. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Anspruch haben Sie, wenn

    Sie blind sind,

    • hochgradig sehbehindert (Sehschärfe ≤ 2 Prozent oder Störung des Sehvermögens bedingt Grad der Behinderung von 100 nach dem SGB IX),
    • taubblind oder 
    • hörsehbehindert.

    Seit 1. Juli 2026 erhalten 

    • Blinde 809 Euro, 
    • Taubblinde 1 618 Euro, 
    • hochgradig Sehbehinderte 242,70 Euro und 
    • Hörsehbehinderte 485,40 Euro pro Monat.

    Die Beträge werden jährlich angepasst und können sich bei Pflegeleistungen und Heimaufenthalt reduzieren.

    Alle aktuellen Werte, Voraussetzungen und das Online-Formular finden Sie auf der Seite „Bayerisches Blindengeld beantragen“ des ZBFS sowie im BayernPortal „Blindengeld Bayern“.

    Die Eingliederungshilfe nach SGB IX finanziert Assistenz im Alltag, ambulant betreutes Wohnen oder – wenn Sie alles lieber selbst organisieren – das Persönliche Budget. Zuständig ist immer Ihr Bezirk. Dort stellen Sie einen formlosen Antrag oder nutzen das Online-Formular.

    Fachleute ermitteln gemeinsam mit Ihnen, welche Hilfe­stunden Sie brauchen und wie viel Eigenanteil Ihr Einkommen und Vermögen zulassen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, übernimmt der Bezirk die Kosten für Fachkräfte, Nachtbereitschaft, Hauswirtschaft oder Wohngemeinschaften – auch dauerhaft.

    Ja. Das Inklusionsamt im ZBFS vergibt Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Sie erhalten zum Beispiel

    • Startgeld für Betriebsmittel,
    • Investitionen in barriere­freie Ausstattung,
    • Zuschüsse zu Assistenz oder
    • eine laufende Lohn­förderung für sich selbst.

    Voraussetzung ist ein Schwerbehinderten­grad ab 50 (oder Gleich­stellung) und ein tragfähiger Business­plan. Den Antrag senden Sie online oder schriftlich an das Inklusionsamt; dort bekommen Sie auch kostenlose Fachberatung.

    Nutzen Sie die Ergänzende unabhängige Teilhabe­beratung (EUTB®). Geschulte Beraterinnen und Berater erklären neutral, welche Leistung passt, und gehen die Formulare mit Ihnen durch. Die Hilfe kostet nichts und bleibt vertraulich. Eine Postleitzahl­suche zeigt Ihnen den nächst­gelegenen Standort. Zusätzlich bieten die Dienste der Offenen Behindertenarbeit (OBA) in allen Landkreisen und kreisfreien Städten bayernweit Beratung, Begleitung zu Ämtern und familien­entlastende Angebote an.

    1. Familien­entlastender Dienst (FED) – Fachkräfte oder geschulte Ehren­amtliche betreuen Ihr Kind stunden- oder tageweise zu Hause oder in kleinen Freizeitgruppen; abrechnung­fähig über Pflege- oder Eingliederungs­hilfe­mittel.
    2. Kurzzeitpflegeplätze in spezialisierten Einrichtungen – Ihr Kind kann einige Tage oder Wochen dort wohnen, während Sie sich erholen oder dringende Termine wahrnehmen. Sind Pflege-Versicherungs­leistungen ausgeschöpft, übernimmt der Bezirk die Restkosten für Pflege und Unterkunft.

    Beide Angebote beantragen Sie formlos beim zuständigen Dienst oder Bezirk. Fachstellen helfen beim Ausfüllen und klären die Finanzierung.

    Was bewegt Sie?Ich suche Beratung und Unterstützung in meiner Nähe.

    Offene Behindertenarbeit (OBA) – Beratung und Begleitung in Ihrer Nähe

    Eine Jugendliche im Rollstuhl und eine Frau unterhalten sich im Freien.
    iStock/Martinbowra

    Die Dienste der Offenen Behindertenarbeit unterstützen Sie flächendeckend in ganz Bayern – bei Fragen zu Wohnen, Alltag, Freizeit oder Leistungsansprüchen. Sie erhalten dort Beratung, ambulante Betreuung, Begleitung bei Freizeitangeboten und Entlastung für Ihre Familie.

    Für einzelne Behinderungsarten gibt es überörtliche Spezialdienste – zum Beispiel für blinde und gehörlose Menschen oder Menschen mit Multipler Sklerose.

    Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung

    Sie möchten Barrieren abbauen, Rechte klären oder gute Ideen für gelebte Teilhabe in Politik und Alltag voranbringen? Dann wenden Sie sich an Holger Kiesel, den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Als unabhängige Stimme für Menschen mit Behinderung

    • berät er alle staatlichen Stellen zu Fragen der Behindertenpolitik
    • bringt er Erfahrungen aus Schule, Arbeit, Freizeit und Ehrenamt direkt in neue Gesetze und Konzepte ein
    • vernetzt er Betroffene, Angehörige, Verbände und kommunale Behinderten­beauftragte
    • organisiert er Fachveranstaltungen, bei denen Praxis und Politik ins Gespräch kommen

    Haben Sie Fragen oder Anregungen? Nehmen Sie Kontakt auf – gemeinsam machen wir Bayern noch inklusiver.

    Portrait Holger Kiesel
    StMAS
    StMAS

    Selbsthilfe in Bayern

    Manche Dinge versteht am besten, wer sie selbst erlebt. In einer Selbsthilfegruppe sprechen Sie mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen mit Behinderung oder chronischer Krankheit teilen – auf Augenhöhe, ohne lange Erklärungen. Die Angebote reichen vom Austausch in der Gruppe über Beratung und Information bis zur politischen Interessenvertretung. Auch Ihre Angehörigen finden hier Rückhalt.

    So finden Sie eine Gruppe in Ihrer Nähe

    Die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Bayern (LAG SELBSTHILFE) ist die Dachorganisation von über 100 Landesbehindertenverbänden – dort finden Sie Kontakte zu Verbänden und Gruppen für nahezu jedes Krankheitsbild und jede Behinderung. Die Interessen von Mädchen und Frauen mit Behinderung vertreten die Netzwerkfrauen Bayern.

    Die Selbsthilfekoordination Bayern e. V. (SeKo Bayern) vernetzt als Geschäftsstelle die regionalen Selbsthilfekontaktstellen. Diese professionellen Einrichtungen unterstützen und beraten vor Ort Selbsthilfegruppen und verbreiten den Selbsthilfegedanken in Städten und Gemeinden in ganz Bayern. Hier finden Sie auch eine Datenbank zur Gruppensuche.

    Sie möchten selbst eine Gruppe gründen oder erhalten?

    Infos und viele Hilfen, auch zu Fragen von Fördermöglichkeiten, finden Sie bei der LAG Selbsthilfe und bei SeKo Bayern.

    Was bewegt Sie?Ich möchte wissen, was Bayern für Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe macht.

    Teilhabe heißt: überall dabei sein können – in der Schule, im Job, im Verein, im Bus.
    Inklusion heißt: Alle Lebensbereiche sind von Anfang an so gestaltet, dass jeder Mensch selbstverständlich dazugehört. Auf diesem Weg ist Bayern mit konkreten Programmen unterwegs – von barrierefreien Angeboten im Alltag bis zur bundesweit ersten Autismusstrategie. Hier sehen Sie, was dahintersteckt und was das für Ihren Alltag bedeutet.

    „Inklusion in Bayern“ ist der Dach­begriff für alle Maßnahmen, mit denen der Freistaat die UN-Behinderten­rechts­konvention umsetzt. Das Herzstück bildet der Aktions­plan „Inklusion in Bayern“, den alle Staats­ministerien gemeinsam tragen und fortlaufend weiter­entwickeln.

    Logo auf schwarzem Grund: vier strukturierte, vertikale Balken in Gelb, Blau, Rot und Grün links, blauer Schriftzug „Inklusion in Bayern“ und bayerisches Wappen darunter.
    StMAS
    StMAS

    Inklusion im Ehrenamt in Bayern

    Die lagfa bayern e. V. bündelt im durch das Sozialministerium geförderten Projekt „Inklusion im Engagement“ zwölf Freiwilligenzentren. Das Ziel: Barrieren abbauen und Menschen mit Behinderungen für das Ehrenamt gewinnen. Workshops, Barcamps und eine offene Online-Plattform (#Gemeinsam.Inklusiv.Engagiert) unterstützen Interessierte wie Organisationen und zeigen, wie gelebte Teilhabe überall gelingen kann.

    Was ist das Portal barrierefrei.bayern.de?

    barrierefrei.bayern.de ist das Portal der Bayerischen Staatsregierung zur Barrierefreiheit mit Infos zum Programm „Bayern barrierefrei“ und zur gleichberechtigten Teilhabe im Freistaat. Das Portal bietet Ihnen:

    • Infos rund um die Barrierefreiheit und Tipps, um Barrieren abzubauen
    • Umfangreiche Infos zur Landesfachstelle Barrierefreiheit sowie zu weiteren Kontaktstellen
    • Erfolgreiche Praxisbeispiele aus allen Lebensbereichen
    • Infos zum Signet „Bayern barrierefrei“ als sichtbares Zeichen gelungener Barrierefreiheit
    Logo „Bayern barrierefrei“ mit vier farbigen Zugangs-Icons (Fußgänger, Rollstuhl, ältere Person mit Stock, Kinderwagen) über dem Schriftzug und dem bayerischen Wappen auf weißem Hintergrund.
    StMAS

    Warum ist Barrierefreiheit in Bayern so wichtig?

    • Gesetzlicher Auftrag: Die UN-Behindertenrechts­konvention und das Bayerische Behinderten­gleichstellungs­gesetz verpflichten öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit. Für private Anbieter ist sie teilweise über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtend und wird unabhängig davon zunehmend zum Qualitätsmerkmal.

    • Voraussetzung für Inklusion: Barrierefreiheit bedeutet, dass Orte, Angebote und Einrichtungen von Menschen mit Behinderung möglichst ohne fremde Hilfe genutzt, gefunden, erreicht, verstanden oder bedient werden können. Nur unter dieser Voraussetzung können Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben.

    • Mehr Lebensqualität: Barrierefreie Wege, digitale Angebote und Services kommen allen zugute – von älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen bis zu rund 1,2 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Bayern.
    • Wirtschaftlicher Vorteil: Betriebe gewinnen neue Kundschaft und Fachkräfte.
    • Stärkerer Zusammenhalt: Teilhabe schafft Begegnungen, baut Vorurteile ab und stärkt das Miteinander in Stadt und Land.
    • Zukunftssicher aufgestellt: Barrierefreie Gebäude, Verkehrsmittel und Websites bleiben auch bei demografischem Wandel und fortschreitender Digitalisierung relevant.

    Nutzen Sie barrierefrei.bayern.de. Finden Sie rasch Ihren Einstieg, holen Sie sich neue Inspiration und gehen Sie die nächsten Schritte auf dem Weg zur Barrierefreiheit.

    Wanderausstellung „Miteinander – Inklusion in Bayern“

    Gemeinsam Vielfalt erleben: Die Wanderausstellung „Miteinander – Inklusion in Bayern“ bringt Geschichten von Menschen mit und ohne Behinderung in Kommunen und Einrichtungen. Barrierefrei, interaktiv und kostenfrei ausleihbar. Jetzt mitmachen und vor Ort Inklusion erleben.

    Bayerische Autismusstrategie

    Sie leben im Autismus-Spektrum oder begleiten einen Menschen mit Autismus? Dann wissen Sie, wie viel Kraft es kostet, immer wieder zu erklären, was Autismus bedeutet – in der Kita, in der Schule, im Job, beim Arzt. Rund 130.000 Menschen in Bayern sind im Autismus-Spektrum.

    Mit der bundesweit ersten Autismusstrategie verbessert Bayern seit Mai 2023 die Lebensbedingungen von Menschen mit Autismus in allen Lebensphasen – von der Diagnostik über Kita, Schule und Beruf bis zum Wohnen. Das Besondere: Der „Runde Tisch Autismus” entwickelt die Strategie gemeinsam mit Menschen im Autismus-Spektrum und ihren Angehörigen weiter.

    Weißer Schriftzug "Autismus in Bayern" auf schwarzem Hintergrund mit schmalem, buntem, geometrischem Unterstrich.
    StMAS
    StMAS

    Möchten Sie tiefer einsteigen?

    Erfahren Sie hier, wie Inklusion in Bayern verankert ist – im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz, im Aktionsplan „Inklusion in Bayern“ und durch inklusive Sport- und Bewegungsangebote.

    „Grenzenlos erfolgreich“ – Anna Schaffelhuber über Mut, Heimat und Höchstleistungen

    „Es gibt nichts, was nicht geht“, sagt Anna Schaffelhuber – und ihr Lebensweg liefert den lebendigen Beweis. Trotz angeborener Querschnittslähmung verwandelte sie ihre Leidenschaft für den Sport in eine beeindruckende Karriere und wurde zur vielfachen Paralympics-Siegerin sowie Monoski-Weltmeisterin. In Folge 6 des Podcasts #BayernGemeinsamStark spricht die Ausnahmeathletin über ihre Liebe zur bayerischen Heimat, den starken Rückhalt durch ihre Familie und darüber, wie sie Selbstzweifel in Antriebskraft verwandelt.

    Portrait Anna Schaffelhuber
    StMAS

    Was bewegt Sie?Ich suche Unterstützung für meine berufliche Teilhabe in Bayern.

    Sie wollen arbeiten, sich weiterbilden oder einen sicheren Arbeitsplatz behalten? In Bayern unterstützen Sie erfahrene Fachleute, kostenfrei und Schritt für Schritt.

    Fachkräfte im Inklusionsamt beraten Sie bei Anträgen, bewilligen Zuschüsse für technische Arbeitshilfen, finanzieren Arbeitsassistenz und bezuschussen Fahrtkosten. So wird Ihr Arbeitsplatz passgenau auf Ihre Stärken abgestimmt und Ihre berufliche Teilhabe gestärkt.

    Jobcoaches der Integrationsfachdienste (IFD) stehen Ihnen auf dem Weg in Arbeit zur Seite. Gemeinsam klären Sie Ihre Ziele, suchen passende Stellen, verfeinern Bewerbungen, trainieren Vorstellungsgespräche und begleiten Sie auch nach Vertragsbeginn. Bei Bedarf vermitteln sie im Team, organisieren Arbeitsplatz­anpassungen und lotsen zu Förder­mitteln – kostenlos und bayernweit.

    BÜWA öffnet den Weg von der Werkstatt in den Betrieb. Gemeinsam mit einem erfahrenen Jobcoach erproben Sie neue Aufgaben, trainieren direkt am Arbeitsplatz und festigen Ihre Stelle. Unternehmen bekommen Zuschüsse, Sie erhalten individuelles Coaching, Qualifizierung und passgenaue Unterstützung für eine dauerhafte Anstellung – bayernweit und kostenfrei.

    Die Agentur für Arbeit begleitet Sie von der Berufsorientierung bis zur Einstellung. Persönliche Ansprechpartnerinnen und -partner beraten zu Ausbildungs- und Jobchancen, vermitteln passende Stellen, fördern Umschulungen und bewilligen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – etwa Qualifizierungen, technische Hilfen oder Zuschüsse zu Arbeitsmitteln und Fahrkosten. So gewinnen Sie neue Perspektiven und sichern Ihren Platz im Arbeitsmarkt.

    Sie haben Fragen zu Arbeit, Ausbildung, Wohnen oder Assistenz? Erfahrene EUTB-Beraterinnen und -Berater hören zu, ordnen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte und zeigen, welche Reha- oder Sozialleistungen zu Ihrer Situation passen. Die Beratung ist vertraulich, barrierefrei und für Sie kostenfrei – persönlich, telefonisch oder online.

      EAA Bayern: Ihr Lotse für inklusive Einstellung und Förderung

      Sie möchten Menschen mit Behinderung ausbilden oder einstellen? Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) unterstützen Sie kostenfrei und vertraulich:

      • Überblick zu gesetzlichen Pflichten und steuerlichen Ausgleichsabgaben
      • Beratung zu Förderprogrammen, Lohnkostenzuschüssen und Investitionshilfen
      • Tipps zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Werkzeugen und IT
      • Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und beim Kontakt mit Inklusionsamt, Arbeitsagentur oder Integrationsfachdienst
      • Begleitung während des gesamten Einstellungs- und Einarbeitungsprozesses

      Was bewegt Sie?Ich suche nach Angeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Bayern.

      Ihr Kind hat eine Behinderung, ist von Behinderung bedroht oder entwickelt sich anders als erwartet? In Bayern stehen Ihnen Angebote zur Seite, die zu Ihrer Familiensituation passen: von der frühen Förderung ab dem Säuglingsalter über die Betreuung neben der Schule bis zum Wohnen mit umfassender Unterstützung.

      Eine Frau liegt im Krankenhaus-Bett und streichelt ihr Neugeborenes.
      iStock/NataliaDeriabina

      Sie machen sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes? Je früher Sie Klarheit bekommen, desto gezielter lässt sich Ihr Kind fördern. Über 250 interdisziplinäre Frühförderstellen stehen Ihnen in ganz Bayern offen – mit mindestens einer Stelle in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt. Dort arbeiten medizinisch-therapeutische, heilpädagogische und psychologische Fachkräfte zusammen, von der Früherkennung über die Diagnostik bis zur Förderung, vom Säuglingsalter bis zur Einschulung. Für Eltern von Frühgeborenen erleichtert die Harl.e.kin-Nachsorge an ausgewählten Standorten den Übergang von der Klinik nach Hause.

      Eine Gruppe behinderter Menschen bastelt gemeinsam in guter Stimmung.
      istock/south_agency

      Ihr Kind braucht neben Schule oder Förderschule gezielte Unterstützung – in einem verlässlichen Rahmen mit festen Bezugspersonen? In über 220 Heilpädagogischen Tagesstätten in Bayern erhält Ihr Kind individuelle heilpädagogische und therapeutische Förderung in kleinen Gruppen, eng abgestimmt mit der Schule, vom Vorschulalter bis zum Ende der Schulzeit. Viele Einrichtungen bieten auch Ferienbetreuung an und entlasten damit Ihren Familienalltag.

      Ein junges Mädchen mit Down-Syndrom sitzt an einem Tisch und spielt.
      iStock/CourtneyHale

      Ihr Kind braucht mehr Unterstützung, als Sie zuhause leisten können, zeitweise oder auf Dauer? Heilpädagogische Heime bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderung ein Zuhause auf Zeit oder für länger – mit heilpädagogischer Unterstützung, therapeutischer und psychologischer Förderung, Pflege und Betreuung rund um die Uhr. Diese Entscheidung fällt keiner Familie leicht, umso wichtiger ist ein Umfeld, in dem Ihr Kind gut aufgehoben ist und Sie als Eltern einbezogen bleiben.

      Weiterlesen!

      Sie leben in Bayern und sind blind, taubblind oder seh- beziehungsweise taubsehbehindert? Dann steht Ihnen Blindengeld als Ausgleich für die höheren Alltagskosten zu – unabhängig von Ihrem Einkommen, Alter oder Vermögen. Mit dieser Unterstützung können Sie Assistenz oder Hilfsmittel finanzieren und gewinnen mehr Spielraum für ein selbstbestimmtes Leben.

      Gestalten Sie Ihren Alltag so, wie er zu Ihrem Leben passt: Die Eingliederungshilfe begleitet Sie Schritt für Schritt. Verlassen Sie sich auf passgenaue Unterstützung zum richtigen Zeitpunkt, verwirklichen Sie Ihre persönlichen Ziele und erleben Sie Teilhabe – selbstbestimmt und zukunftsorientiert.

      Der Freistaat stärkt mit diesem Gesetz die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es setzt die UN-Behindertenrechtskonvention um und fördert die Barrierefreiheit. Außerdem regelt es die Rechte von Menschen mit Behinderung, das Amt des Behindertenbeauftragten sowie das Gremium des Landesbehindertenrates.

      Ob im Rollstuhl, blind, gehörlos oder mit kognitiver Beeinträchtigung – Menschen mit Behinderung sollen in Bayern selbstbestimmt leben können. Der von der Staatsregierung verabschiedete Aktionsplan Inklusion fördert Barrierefreiheit und Teilhabe und setzt ein klares Zeichen gegen Diskriminierung.

      Vielfalt lohnt sich: Inklusionsämter, Arbeitsagenturen, EAA, Integrationsfachdienste, Inklusionsbetriebe, Werkstätten sowie BBW/BFW unterstützen Unternehmen, Beschäftigte und Selbstständige mit Beratung, Zuschüssen, Know-how – für gelebte Inklusion und JobErfolg. Jetzt informieren!

      Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen. Das Programm „Bayern barrierefrei“ macht Heimat für alle erlebbar, zugänglich und begeistert die Menschen, sich für ein inklusives Bayern stark zu machen.

      Sie möchten nicht allein sein mit Ihren Fragen, Sorgen oder neuen Ideen? In ganz Bayern finden Sie Selbsthilfegruppen, in denen sich Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie deren Angehörige austauschen, beraten und gegenseitig stärken. Engagierte Selbsthilfeverbände vertreten dabei Ihre Interessen – und der Freistaat unterstützt Ihre Eigeninitiative finanziell. Nutzen Sie diese Chance auf Gemeinschaft, Wissen und Rückhalt!

      Sie suchen verlässliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung und Entlastung für deren Angehörige? Die Offene Behindertenarbeit (OBA) bringt Ihnen genau das: qualifizierte Fachkräfte in ganz Bayern, die beraten, begleiten und echte Teilhabe ermöglichen. Jetzt erfahren, wie Sie schnell und unkompliziert passende Hilfe erhalten.

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