Ausbildung und Studium

Du suchst eine berufliche Perspektive und willst zeigen, was in dir steckt? In den nachgeordneten Behörden des Sozialministeriums verbindest du Theorie und Praxis: alles rund um die Themen Familie, Arbeit und Soziales. Starte deine duale Ausbildung oder dein duales Studium dort, wo du täglich unser soziales Bayern mitgestaltest!

Junger Mann im Jackett sitzt konzentriert an einem Schreibtisch und blickt auf einen Computer, Kollegin im Hintergrund.
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Nahaufnahme einer lächelnden jungen Frau mit Hornbrille und hellblauer Bluse vor unscharfem Grün.
unsplash.com | Vitaly Gariev

Ausbildung: Einstieg in der 2. Qualifikationsebene

Mit einer Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt beim ZBFS oder in der Arbeits-/Sozialgerichtsbarkeit legst du den Grundstein für deinen Einstieg in die 2. Qualifikationsebene (2. QE). In nur zwei Jahren erwirbst du praxisnahe Kenntnisse, unterstützt bei sozialen Leistungen wie Elterngeld oder Schwerbehindertenrecht und sicherst dir einen sicheren Job mit Verbeamtung, flexiblen Arbeitszeiten und Karrierechancen.

Studium: Einstieg in der 3. Qualifikationsebene

Du willst Gerechtigkeit schaffen, Menschen helfen und etwas bewegen? Mit einem dualen Studium: 

  • zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH),
  • zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) bzw. Diplom-Rechtspfleger (FH) oder
  • zur Diplom-Verwaltungsinformatikerin (FH) bzw. Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)

in der bayerischen Sozialverwaltung oder bei Gericht übernimmst du Verantwortung. Nach Abschluss des Studiums steigst du in die 3. Qualifikationsebene (3. QE) ein.

Sozialverwaltung, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit: Was genau ist das?

In allen drei Bereichen kannst du eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, um später verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) steht im Mittelpunkt der Sozialverwaltung in Bayern. Als zentrale Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ist es für die Umsetzung zahlreicher sozialer bayerischer und bundesweiter Leistungen zuständig. Zu den größten Aufgabenbereichen zählen das Elterngeld und das Schwerbehindertenrecht. Zudem liegen Kinder- und Jugendhilfe, Soziale Entschädigung sowie Europäischer Sozialfonds in der Zuständigkeit des ZBFS.

Die Sozialgerichte in Bayern sind spezielle Verwaltungsgerichte, die sich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in sozialen Angelegenheiten befassen. Sie sind zuständig für ein breites Spektrum an Rechtsgebieten – von der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung über Arbeitslosenversicherung, Kindergeldrecht und Schwerbehindertenrecht bis hin zu Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen und Entschädigungsfragen.

Die Arbeitsgerichte in Bayern sind für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig. Sie entscheiden in Urteilsverfahren über zentrale arbeitsrechtliche Fragen, darunter Kündigungsschutzklagen bei strittiger Wirksamkeit einer Kündigung, Vergütungsstreitigkeiten wie Lohn oder Gehalt, Arbeitsvertragsfragen zu Arbeitszeit oder Urlaub sowie Konflikte um Arbeitszeugnisse oder betriebliche Altersvorsorge. Zudem bearbeiten sie Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sowie im Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht.

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Infos zu Karrierechancen: Mit einer Ausbildung oder einem dualen Studium in der bayerischen Sozialverwaltung oder der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit jeden Tag Menschen helfen, Chancen schaffen und für soziale Sicherheit sorgen!

    FAQs zu Ausbildung und Studium im Geschäftsbereich des StMAS

    Grundvoraussetzung für den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums im nichttechnischen Verwaltungsdienst (Verwaltungswirt, Rechtspfleger) ist die erfolgreiche Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses. Für das zentrale Auswahlverfahren kannst du dich in der Regel bis Mitte Mai für die zweite Qualifikationsebene (Ausbildung) und bis Mitte Juni für die dritte Qualifikationsebene (Studium) anmelden. Das Verfahrensergebnis gilt für den Ausbildungs- oder Studienbeginn im September des darauffolgenden Jahres. 

    Oder interessierst du dich für den technischen Verwaltungsdienst als Verwaltungsinformatiker (Studium, dritte Qualifikationsebene)? Dann musst du den IT-Einstellungstest der der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern bestehen. Dieser findet in der Regel nur im Januar und April für den Studienbeginn im September desselben Jahres statt.

    Im Geschäftsbereich des StMAS findet die Ausbildung bei den nachgeordneten Behörden statt, nicht im Ministerium selbst. Ausgebildet wird für Tätigkeiten in der staatlichen Sozialverwaltung, zu der das ZBFS mit seinen Regionalstellen gehört, sowie bei den bayerischen Arbeits- und Sozialgerichten. Die Einstellung erfolgt jeweils bei der Regionalstelle des ZBFS oder bei dem Arbeits- oder Sozialgericht, an dem auch die Ausbildung stattfindet.

    Unsere Einstellungsbehörden sind vor allem in den Hauptstädten der bayerischen Regierungsbezirke ansässig – etwa in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Landshut, Bayreuth oder Würzburg.

    Nach abgeschlossener Ausbildung (zweite Qualifikationsebene) und mehrjähriger Berufserfahrung kannst du bei entsprechenden Leistungen über die sogenannte „Ausbildungsqualifizierung“ das Studium für den Einstieg in die dritte Qualifikationsebene aufnehmen – auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur.

    Alternativ kannst du dich in der zweiten oder dritten Qualifikationsebene – bei langjähriger beruflicher Leistung nach Erreichen des Endamtes – modular für Ämter der nächsthöheren Ebene qualifizieren. Dabei handelt es sich um eine modular aufgebaute Weiterbildung für beruflich Qualifizierte.

    Im Geschäftsbereich des StMAS wird bedarfsgerecht ausgebildet: Man bildet nur so viele Nachwuchskräfte aus, wie tatsächlich gebraucht werden. Wenn du deine Ausbildung oder dein Studium in der Sozialverwaltung oder bei den Arbeits- und Sozialgerichten abschließt, hast du daher – auch ohne Übernahmegarantie – sehr gute Übernahmechancen.

    Unsere Ausbildungsbehörden bilden bedarfsgerecht aus – du wirst also dort eingesetzt, wo du eingestellt wirst. Nach einer gewissen Zeit kannst du aber natürlich eine Versetzung an eine andere Regionalstelle des ZBFS oder ein anderes Arbeits- oder Sozialgericht anstreben. Im Rahmen der Personalplanung versuchen die Behörden, deine Wünsche zu berücksichtigen.

    Deine Ausbildung in der Sozialverwaltung und bei den Arbeits- und Sozialgerichten findest du an der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn.

    Dein Studium machst du in der Regel an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern. Wo genau, hängt von deinem Studiengang ab:

    • Verwaltungswirt: Wasserburg
    • Rechtspflege: Starnberg
    • Verwaltungsinformatik: Hof

    Den berufspraktischen Teil deiner Ausbildung oder deines Studiums absolvierst du an deiner Ausbildungsbehörde.

    Ja, an der Akademie bzw. den Fachbereichen der Hochschule gibt es für die Zeit der theoretischen Ausbildung eine kostenfreie Unterkunft. Zudem stehen jeweils Verpflegungsangebote in Kantinen zur Verfügung.

    Während der Berufspraxis an deiner Ausbildungsbehörde musst du selbst für eine Unterkunft sorgen. Da du bereits monatliche Bezüge bekommst, sollte die Finanzierung einer Unterbringung möglich sein. Nach Abschluss der Ausbildung kannst du dich um eine geförderte Wohnung für Staatsbedienstete bewerben.

    Falls du für deine Ausbildung an einen anderen Ort als deinen Wohnort zugewiesen wirst und dieser mehr als 30 km entfernt ist, könntest du Anspruch auf Trennungsgeld oder Fahrtkostenzuschuss haben. Für genauere Infos und die Antragstellung wendest du dich an das Landesamt für Finanzen.

    Bei der Bewerberauswahl gilt der Grundsatz der Bestenauslese. Hast du die schriftliche Prüfung des Landespersonalausschusses erfolgreich abgelegt, erhältst du von der Akademie der Sozialverwaltung – je nach Rangziffer – eventuell eine Einladung zu einem strukturierten Interview.

    In diesem Interview werden dir Fragen zu deinem Lebenslauf, deiner Berufswahl, deinen Interessen und deiner Motivation gestellt. Zudem bekommst du situative Fallbeispiele, zu denen du deine Handlungsmöglichkeiten aufzeigen sollst. Im Mittelpunkt steht dabei die Prüfung deiner persönlichen Eignung für den Einsatz in der Sozialverwaltung oder bei den Arbeits- und Sozialgerichten, insbesondere deiner sozialen Kompetenz.

    Ausgehend von deiner Rangposition und deinen Verwendungswünschen erhältst du ein Ausbildungs- oder Studienangebot oder befindest dich zunächst auf einer Warteliste. Die Erfahrung zeigt: Auch Wartelistenbewerber haben oft noch gute Chancen zum Nachrücken.

    Hast du die erforderlichen Auswahlverfahren erfolgreich gemeistert, lädt dich die Ausbildungsbehörde, bei der du ein Angebot für einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhalten hast, zu einem Schnuppertag ein. So kannst du deine potenzielle Einstellungsbehörde näher kennenlernen.

    Zusätzlich bieten unsere Ausbildungsbehörden regelmäßig Praktikumsmöglichkeiten für Interessierte an. Für aktuelle Angebote wendest du dich bitte direkt an die jeweilige Ausbildungsbehörde.

    Ein Ausbildungsvertrag regelt ein vertragliches Ausbildungsverhältnis. Da du deine Ausbildung aber bereits im Beamtenverhältnis als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf absolvierst, erhältst du stattdessen mit Beginn deiner Ausbildung eine beamtenrechtliche Ernennungsurkunde.

    Während deiner Ausbildung bzw. deines Studium erhältst du als Beamtenanwärterin bzw. Beamtenanwärter eine Beamtenbesoldung. Diese wird dir jeweils monatlich im Voraus ausgezahlt.

    Konkrete Infos zur Höhe der Besoldung findest du unter nachfolgendem Link: 

    Bei der dualen Ausbildung oder dem dualen Studium gibt es keine klassischen Ferienzeiten, sondern einen ständigen Wechsel zwischen Theorie und Praxis. Dafür hast du einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von in der Regel 30 Urlaubstagen pro Jahr, die du während der Praxisphasen nehmen kannst.

    Weitere Fragen? Wir helfen gerne weiter.

    Für Fragen rund um das Thema Ausbildung und Studium steht dir das Ausbildungsreferat im StMAS zur Verfügung.

    Fragen zum strukturierten Interview richtest du bitte an die Geschäftsstelle für das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des StMAS.

    Bei konkreten Fragen zu einer bestimmten Dienststelle, wendest du dich bitte an die jeweilige Ausbildungsbehörde.

    E-Mail
    E-Mail an das Ausbildungsreferat im StMAS
    Telefon
    (089) 12 61-1030
    E-Mail
    E-Mail an die Geschäftsstelle für das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des StMAS
    Telefon
    (08071) 59-0

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