Ausbildung: Einstieg in der 2. Qualifikationsebene

Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt in der Sozialverwaltung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales sowie den Arbeits- und Sozialgerichten

Voraussetzung für die Ausbildung sind der Abschluss einer Realschule oder ein qualifizierender Hauptschulabschluss und die erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses.

Frau mit Brille tippt an Tastatur, zwei Personen sitzen im Hintergrund an Computern.
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FAQs zur Ausbildung

In der heutigen Gesellschaft ist das Netz der sozialen Sicherung unverzichtbar. Das Sozialrecht sichert ein menschenwürdiges Leben, schützt Familien und gleicht Lebensbelastungen aus. Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) entscheiden die Mitarbeitenden z. B. über Elterngeld, Schwerbehindertenrecht oder Opferentschädigung.

Die Sozialgerichte und die Arbeitsgerichte sorgen für den Schutz der sozialen Rechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Rechte aus dem Arbeitsverhältnis.  

Folgende Aufgaben erwarten dich: 

In der Gerichtsverwaltung:

  • Post bearbeiten
  • Termine überwachen
  • Ladungen und Zustellungen vornehmen
  • Protokolle führen
  • Urteile und Beschlüsse verschriftlichen

Beim ZBFS:

  • Bürgerinnen und Bürger beraten
  • Anträge auf Familienleistungen oder Opferentschädigung bearbeiten
  • Überstützung der Sachbearbeitung

Werde Teil eines Teams, das wirklich etwas bewegt!

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Mindestens qualifizierender Haupt-/Mittelschulabschluss, mittlere Reife oder ein vergleichbarer Schulabschluss
  • Erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses für die zweite Qualifikationsebene (Anmeldung in der Regel bis Mitte Mai, schriftliche Prüfung im Juli)
  • Erfolgreiche Teilnahme am gesonderten Auswahlverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Die zweijährige Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Regierungssekretäranwärterin bzw. Regierungssekretäranwärter. Sie basiert auf der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung und kombiniert Praxis und Theorie:

  • 15 Monate Praxis bei Ausbildungsbehörden wie dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Sozialgerichten oder Arbeitsgerichten.
  • 9 Monate fachtheoretische Ausbildung an der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn.

Inhalte:
Du erwirbst berufliche Grundlagen, fachliche Kenntnisse und methodisches Wissen – mit Schwerpunkten in Sozial- und Arbeitsrecht, gerichtlichen Verfahren, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Privatrecht sowie Verwaltungslehre. So wirst du optimal auf deine späteren Aufgaben vorbereitet.

Mit der bestandenen Qualifikationsprüfung beendest du deine Ausbildung und erhältst die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt zu führen. Damit steigt du in der zweiten Qualifizierungsebene (2. QE) ein – bereit für spannende Aufgaben in der Sozialverwaltung oder bei Gericht!

Während deiner Ausbildung erhältst du Anwärterbezüge von 1.509,93 € brutto/Monat (Stand: 1. Februar 2025) – zzgl. ggf. Orts- und Familienzuschlag (abhängig von Wohnsitz, Familienstand und Kindern). Dazu kommen vermögenswirksame Leistungen und eine jährliche Sonderzuwendung.

Nach erfolgreicher Prüfung wirst du zur Regierungssekretärin bzw. zum Regierungssekretär ernannt und erhältst 2.960,92 € brutto/Monat (Stand: 1. Februar 2025, ohne Zuschläge). Als Beamtin bzw. Beamter zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge.

Karrierechancen:
Nach dem Leistungsprinzip kannst du bis zur Regierungsinspektorin bzw. zum Regierungsinspektor aufsteigen. Bei herausragenden Leistungen steht dir über eine modulare Qualifizierung sogar der Weg in gehobene Ämter (ab Besoldungsgruppe A10) offen.

Weitere Fragen?

Gerne helfen wir dir weiter. 

Ausbildungsreferat A5 

 

Telefon
(089) 12 61-1030
Werbegrafik zur Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst: links weißer Bereich mit violettem Schriftzug „macht voll SINN“ und blauem Text zu Sozialverwaltung und Gericht, rechts junge Frau im geblümten Kleid im warmen Sonnenlicht, diagonal geteilt.
StMAS

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