Das Arbeitsgericht Augsburg erhält zum 1. September einen neuen Direktor. Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf betont: „Dr. Ralf Lippert bringt umfangreiche Erfahrung und Kompetenz mit. Ich bin überzeugt, dass er das Arbeitsgericht Augsburg verlässlich und zielorientiert in eine gute Zukunft führen wird. Für die neue Aufgabe wünsche ich ihm viel Erfolg und eine glückliche Hand bei allen Entscheidungen.“
Dr. Ralf Lippert, geboren 1963 in Augsburg, wurde zum 1. April 1991 als Regierungsrat im Bayerischen Arbeits- und Sozialministerium eingestellt und gleichzeitig in die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz in die Bayerische Staatskanzlei versetzt. Zum 1. Oktober 1993 erfolgte die Versetzung an das Gewerbeaufsichtsamt Augsburg. Seit dem 16. August 1996 ist Dr. Lippert als Richter am Augsburger Arbeitsgericht tätig, 2022 wurde er für vier Monate ans Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Zum 1. September 2026 wird er zum neuen Direktor des Arbeitsgerichts Augsburg ernannt.
Der vorherige Direktor Thomas Taubert ist zum 1. Juni 2026 nach langjähriger, erfolgreicher Leitung des Augsburger Arbeitsgerichts in den wohlverdienten Ruhestand gegangen.
Das Arbeitsgericht ist die erste Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Es entscheidet unter anderem über Kündigungsschutz, Arbeitsverträge und weitere arbeitsrechtliche Ansprüche. Damit trägt das Arbeitsgericht wesentlich zu einem fairen und rechtsstaatlichen Miteinander im Arbeitsleben bei.