Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das StMAS hat neben PERIK nun auch SBKKG, Bildungs- und Lerngeschichten, DESK, EKP (mit Kurzzeit­beobachtung und Portfolio), KOMPIK sowie Kuno Bellers Entwicklungstabelle als gleichwertige Beobachtungsbögen nach § 1 Abs. 2 AVBayKiBiG anerkannt; andere Verfahren dürfen nur ergänzend verwendet werden, und für Schulkinder ist PERIK nicht verpflichtend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Aufsichtsbehörde.

(142. Ausgabe vom 09.10.2022)

Informationen zu dem Beobachtungsbogen PERIK (§ 1 Abs 2 Satz 2 AVBayKiBiG)

Das pädagogische Personal begleitet und dokumentiert den Entwicklungsverlauf bei allen Kindern anhand des Beobachtungsbogens „Positive Entwicklung und Resilienz im Kindergartenalltag (PERIK)“ oder eines „gleichermaßen geeigneten Beobachtungsbogens“ (§ 1 Abs. 2 Satz 2 AVBayKiBiG).

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat mit VI 3 AMS 09 – 2012 vom 05.10.2012 Kuno Bellers Entwicklungstabelle als „gleichermaßen geeignet“ gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 AVBayKiBiG anerkannt. Somit sind folgende Beobachtungsinstrumente als „gleichermaßen geeignete Beobachtungsbögen“ anstelle des PERIK anerkannt:

  • das Salzburger Beobachtungskonzept für Kindergärten (SBKKG, Paschon & Zeilinger, 2007),
  • die Bildungs- und Lerngeschichten, Bildungsprozesse in früher Kindheit beobachten, dokumentieren und unterstützen (Leu, Flämig, Frankenstein, Koch, Pack, Schneider & Schweiger, 2007),
  • das Dortmunder Entwicklungsscreening (DESK),
  • Entwicklungs- und Kompetenzprofil (EKP) von T. Knauf und E. Schubert unter der Voraussetzung, dass es entsprechend der Empfehlung des Autors und der Autorin zugleich mit den Elementen „Kurzzeitbeobachtung“ in der Tradition der Reggio-Pädagogik und „Portfolio“ zum Einsatz kommt,
  • Beobachtungsbogen KOMPIK (Kompetenzen und Interessen von Kindern in Kindertageseinrichtungen) und die
  • Kuno Bellers Entwicklungstabelle.

Andere Verfahren der Beobachtung und Dokumentation können ergänzend, aber nicht alternativ zur Beobachtung mit dem PERIK für Kinder im Alter von 3,5 Jahren bis zur Einschulung verwendet werden.

Für Kinder im Schulalter ist der PERIK zwar anwendbar, aber nicht verbindlich vorgegeben. Nähere Informationen zu dem Einsatz der Beobachtungsbögen SISMIK, SELDAK und PERIK enthält auch der 112. BayKiBiG-Newsletter.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Aufsichtsbehörde (Kindertagesstättenaufsicht) bei den Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und kreisfreien Städten.

Mit freundlichen Grüßen

Anna-Maria März
Referat VI 3 – Frühkindliche Bildung und Erziehung

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