Berufliche Ausbildung

Fachkräfte braucht das Land – ob Bäckerin, Hotelfachmann oder Kfz-Mechatronikerin. Eine berufliche Ausbildung legt den Grundstein fürs Berufsleben. Die Bayerische Staatsregierung stärkt Auszubildende mit Beratung und unterstützt Betriebe mit Zuschüssen, damit beide gemeinsam durchstarten.

Eine junge Frau sitz in einer Metallwerkstatt und füllt ein Dokument aus.
iStock/monkeybusinessimages

Fit for Work – Chance Ausbildung

Ein junger Mensch packt mit an, hat Ideen, will etwas lernen – aber die Noten sind durchwachsen, der Lebenslauf lückenhaft. Genau hier setzt „Fit for Work – Chance Ausbildung“ an. Das Bayerische Arbeitsministerium und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) fördern Unternehmen, die jungen Menschen mit Startschwierigkeiten eine betriebliche Ausbildung ermöglichen.

375 Euro pro Monat fließen – bis zu 16  Monate lang, insgesamt bis zu 6.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis. Die Förderung unterstützt Betriebe, die Zeit und Wissen investieren, um jungen Menschen eine Chance zu geben.

Der digitale Fördercheck zeigt in wenigen Klicks, ob eine Förderung infrage kommt – für Betriebe mit Haltung und junge Menschen mit Potenzial.

FAQ „Fit for Work – Chance Ausbildung“ (Aktion 4.1)

Die Förderung soll die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle für junge Menschen erhöhen, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Den Flyer mit den wichtigsten Informationen können Sie hier herunterladen oder hierExterner Link öffnet in neuem Fenster bestellen.

Unternehmen, die sog. benachteiligte junge Menschen in Bayern ausbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.

Geht es um eine Teilzeitausbildung einer Person, die bereits 25 Jahre oder älter ist? Dann sind Sie hierExterner Link öffnet in neuem Fenster richtig.

Der Zuschuss beträgt 375 € pro Ausbildungsmonat für bis zu 16 Monate, also insgesamt bis zu 6.000 €. Dabei muss das Ausbildungsverhältnis in der Regel mindestens sechs volle Monate bestehen. Fand ein Wechsel von „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ (Aktion 4.2) zu „Fit for Work – Chance Ausbildung“ (Aktion 4.1) statt, werden die Ausbildungsmonate in beiden Aktionen zusammengezählt und insgesamt bis zu 16 Monate gefördert.

Die betriebliche Ausbildung von sog. benachteiligten jungen Menschen geht oft mit einem erhöhten Aufwand der ausbildenden Betriebe einher. Dieser zusätzliche Aufwand soll durch die Förderung zumindest teilweise ausgeglichen werden, um auch diesen jungen Menschen eine fundierte Ausbildung zu ermöglichen und einen guten Start in das Berufsleben zu erleichtern.

Das sind Menschen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen und Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, nämlich:

  • Junge Menschen, die im Kalenderjahr ihres Schulaustritts (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss) eine berufliche Ausbildung beginnen und den Ausbildungsvertrag frühestens am 1. August und spätestens am 31. Dezember dieses Jahres abschließen.
  • Junge Menschen, die zuletzt eine Praxisklasse oder Berufsorientierungsklasse einer bayerischen Mittelschule besucht haben.
  • Junge Menschen, die eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule ohne Abschluss verlassen.
  • Junge Menschen, die bereits im Kalenderjahr vor Beginn der Ausbildung oder früher eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule verlassen haben („Altbewerber“) oder den Ausbildungsbetrieb (z. B. wegen Insolvenz) wechseln (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss).
  • Junge Menschen, die eine Berufsintegrationsklasse (BIK, BIK/V), eine Deutschklasse an Berufsschulen (DK-BS), ein Berufsintegrationsjahr (BIJ), ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klasse) besuchen oder besucht haben.
  • Junge Menschen, die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf das Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) nach den Vorschriften des SGB III angewiesen sind, wenn die AsA-Leistung spätestens neun Monate nach Beginn der Ausbildung vereinbart wurde.

Die sog. benachteiligten jungen Menschen müssen bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses jünger als 25 Jahre sein.

Die Förderung ist möglich für Ausbildungsverhältnisse mit deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates. Ferner für Ausbildungsverhältnisse mit Personen aus Drittstaaten, soweit sich diese mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Bayern aufhalten.

Die Förderung ist möglich für Ausbildungsverhältnisse mit geflüchteten Personen, sofern es sich um anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerbern handelt und zu Ausbildungsbeginn eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt.

Auch Ausbildungsverhältnisse mit Personen, die sich aufgrund einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG in Deutschland aufhalten, sind förderfähig.

Die Förderung ist nicht möglich für Ausbildungsverhältnisse mit geflüchteten Personen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist (Gestattete), oder mit Personen, die sich als sonstige Geduldete in Deutschland aufhalten.

Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abschließen und die Ausbildung in Bayern durchführen.

Ausbildende Unternehmen können vor Antragstellung hierExterner Link öffnet in neuem Fenster einen online-Check durchführen, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist und sich die Antragstellung lohnt.

Der Förderantrag muss spätestens drei Monate nach Beginn der Ausbildung gestellt sein. Sofern der oder die Auszubildende zu Beginn oder im Laufe der Ausbildung eine Unterstützung im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) erhält, muss der Förderantrag für „Fit for Work – Chance Ausbildung“ spätestens drei Monate nach Vereinbarung der AsA-Maßnahme gestellt sein.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

  • die oder der Auszubildende bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder
  • das Ausbildungsverhältnis bereits anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert wird oder
  • eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt ist.

Der Projektantrag ist innerhalb der Frist ausschließlich elektronisch über die Datenbank ESF Bavaria 2021Externer Link öffnet in neuem Fenster zu stellen. In ESF Bavaria 2021 finden Sie an verschiedenen Stellen immer wieder ein kleines Fragezeichen-Symbol für die Online-Hilfe.

Elektronisch müssen in ESF Bavaria 2021Externer Link öffnet in neuem Fenster folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Berufsausbildungsvertrag mit Eintragungsvermerk der Kammer,
  • letztes Zeugnis des oder der Auszubildenden einer allgemeinbildenden Schule oder Wirtschaftsschule,
  • Nachweis der Zeichnungsbefugnis des Antragsstellenden für den Betrieb,
  • bei AsA-Maßnahme: Erklärung des zuständigen Trägers, wann die AsA-Maßnahme vereinbart wurde (Vorlage zum Download),
  • bei Auszubildenden aus Drittstaaten: Nachweis des gesicherten Aufenthaltsstatus‘ oder Nachweis der Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG zum Beginn der Berufsausbildung.

Auf die Unterstützung durch die Europäische Union muss hingewiesen werden. Das diesbezügliche Plakat finden Sie hier.

Ausbildungsbetriebe müssen zu Beginn und nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses in ESF Bavaria 2021Externer Link öffnet in neuem Fenster Fragen zu der oder dem Auszubildenden beantworten. U. a. ist dabei die Frage über den erfolgreichen Abschluss des ersten Ausbildungsjahres zu beantworten. Um diese Frage beantworten zu können, müssen sich Ausbildungsbetriebe das Berufsschulzeugnis des ersten Ausbildungsjahres von der oder dem Auszubildenden vorlegen lassen.

Sofern die Ausbildung aus wichtigem Grund (z. B. längere Erkrankung) vorübergehend pausiert werden muss, kann der Bewilligungszeitraum auf Antrag um die Zeitspanne der Pausierung verlängert werden, längstens bis zum Außerkrafttreten der Förderhinweise. Die Gesamtförderdauer beträgt auch in diesen Fällen maximal 16 Monate.

  • Der Betrieb kann hierExterner Link öffnet in neuem Fenster eine erste Einschätzung erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis förderfähig ist.
  • Ein Ausbildungsvertrag wird mit einem sog. benachteiligten jungen Menschen geschlossen.
  • Der Betrieb beantragt innerhalb der Frist die Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ online in ESF Bavaria 2021Externer Link öffnet in neuem Fenster.
  • Das Zentrum Bayern Familie und Soziales prüft den Förderantrag, ggf. müssen Belege elektronisch nachgereicht werden.
  • Das Zentrum Bayern Familie und Soziales bewilligt die Förderung in der Regel für 16 Monate (Bewilligungszeitraum).
  • Das Ausbildungsverhältnis besteht mindestens sechs volle Monate.
  • Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beantragt der Betrieb online in ESF Bavaria 2021Externer Link öffnet in neuem Fenster die Auszahlung der Fördersumme. Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst, besteht ein anteiliger Anspruch (375 € multipliziert mit der Anzahl der vollen Monate, die das Ausbildungsverhältnis bestanden hat).
  • Der Auszahlungsantrag wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales geprüft, ggf. müssen Belege elektronisch nachgereicht werden.
  • Die Förderung wird in einer Summe an den Betrieb ausbezahlt.

Die aktuellen Förderhinweise finden Sie hier.

Die bis zum 31. Mai 2026 geltenden Förderhinweise finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zentrum Bayern Familie und Soziales,

Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth

Hotline: (0921) 60 53 388 (vormittags)

Kontaktformular: www.zbfs.bayern.de/kontakt

E-Mail: esf@zbfs.bayern.de

Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung

Ein junger Vater bringt morgens seinen Sohn in die Kita. Eine junge Frau pflegt ihren Bruder – und will trotzdem beruflich durchstarten. „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ schafft Raum für solche Lebensrealitäten.

Das Arbeitsministerium und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) fördern Betriebe, die Personen mit besonderen Lebensumständen eine Ausbildung in Teilzeit ermöglichen. Bis zu 375 Euro pro Monat fließen – maximal 16  Monate lang, insgesamt bis zu 6.000 Euro pro Teilzeitausbildungsverhältnis. Der Zuschuss gleicht den Mehraufwand von Betrieben aus und macht Teilzeitausbildung zu einer echten Perspektive. Der Fördercheck zeigt in wenigen Klicks, ob ein konkretes Teilzeitausbildungsverhältnis förderfähig ist. Klar, konkret, zukunftsorientiert – für alle, die Ausbildung menschlich denken.

FAQ „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ (Aktion 4.2)

Die Förderung soll die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle in Teilzeit erhöhen. Den Flyer mit den wichtigsten Informationen können Sie hier herunterladen oder hierExterner Link öffnet in neuem Fenster bestellen.

Unternehmen, die Personen – unabhängig von deren Alter – eine Teilzeitausbildung in Bayern ermöglichen, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.

Geht es um eine Ausbildung von sog. benachteiligten jungen Menschen? Dann sind Sie hierExterner Link öffnet in neuem Fenster richtig.

Der Zuschuss beträgt 375 € pro Ausbildungsmonat für bis zu 16 Monate, also insgesamt bis zu 6.000 €. Dabei muss das Ausbildungsverhältnis in der Regel mindestens sechs volle Monate bestehen.

Die Durchführung einer betrieblichen Ausbildung in Teilzeit geht oft mit einem erhöhten Aufwand der ausbildenden Betriebe einher. Dieser zusätzliche Aufwand soll durch die Förderung zumindest teilweise ausgeglichen werden, um auch Personen, die ihre Ausbildung in Teilzeit absolvieren möchten, eine fundierte Ausbildung zu ermöglichen und einen guten Start in das Berufsleben zu erleichtern.

Für Teilzeitausbildungsverhältnisse gilt keine Altersgrenze.

Die Förderung ist möglich für Teilzeitausbildungsverhältnisse mit deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates. Ferner für Teilzeitausbildungsverhältnisse mit Personen aus Drittstaaten, soweit sich diese mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Bayern aufhalten.

Die Förderung ist möglich für Teilzeitausbildungsverhältnisse mit geflüchteten Personen, sofern es sich um anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerbern handelt und zu Ausbildungsbeginn eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt.

Die Förderung ist nicht möglich für Ausbildungsverhältnisse mit geflüchteten Personen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist (Gestattete), oder mit Personen, die sich als Geduldete in Deutschland aufhalten.

Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, die einen Teilzeitausbildungsvertrag für eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abschließen und die Teilzeitausbildung in Bayern durchführen.

Ausbildende Unternehmen können vor Antragstellung hierExterner Link öffnet in neuem Fenster einen online-Check durchführen, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob das Teilzeitausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist und sich die Antragstellung lohnt.

Der Förderantrag muss spätestens drei Monate nach Beginn der Teilzeitausbildung gestellt sein. Sofern der oder die Auszubildende zu Beginn oder im Laufe der Teilzeitausbildung eine Unterstützung im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) erhält, muss der Förderantrag für „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ spätestens drei Monate nach Vereinbarung der AsA-Maßnahme gestellt sein. Sofern der oder die Auszubildende im Laufe der Ausbildung seine oder ihre Ausbildung in Vollzeit durchführen möchte, muss innerhalb von drei Monaten nach der Änderung ein Antrag auf „Fit for Work – Chance Ausbildung“ (Aktion 4.1) gestellt werden. Details dazu finden Sie hierExterner Link öffnet in neuem Fenster.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

  • die oder der Auszubildende bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder
  • die oder der Auszubildende zeitgleich ein Studium absolviert oder
  • die oder der Auszubildende zeitgleich eine Bildungseinrichtung besucht, die zu einem höherwertigen Bildungsabschluss führt, oder
  • das Teilzeitausbildungsverhältnis bereits anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert wird oder
  • eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt ist.

Der Projektantrag ist innerhalb der Frist ausschließlich elektronisch über die Datenbank ESF Bavaria 2021Externer Link öffnet in neuem Fenster zu stellen. In ESF Bavaria 2021 finden Sie an verschiedenen Stellen immer wieder ein kleines Fragezeichen-Symbol für die Online-Hilfe.

Elektronisch müssen in ESF Bavaria 2021Externer Link öffnet in neuem Fenster folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Berufsausbildungsvertrag für die Teilzeitausbildung mit Eintragungsvermerk der Kammer,
  • Erklärung der oder des Auszubildenden, dass zuvor noch keine Berufsausbildung oder Studium abgeschlossen wurde, und dass zeitgleich kein Studium absolviert oder ein höherwertiger Bildungsabschluss nachgeholt wird,
  • Nachweis der Zeichnungsbefugnis des Antragsstellenden für den Betrieb,
  • bei AsA-Maßnahme: Erklärung des zuständigen Trägers, wann die AsA-Maßnahme vereinbart wurde (Vorlage zum Download),
  • bei Auszubildenden aus Drittstaaten: Nachweis des gesicherten Aufenthaltsstatus‘ zum Beginn der Berufsausbildung, z. B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis.

Auf die Unterstützung durch die Europäische Union muss hingewiesen werden. Das diesbezügliche Plakat finden Sie hier.

Ausbildungsbetriebe müssen zu Beginn und nach Beendigung des Teilzeitausbildungsverhältnisses in ESF Bavaria 2021Externer Link öffnet in neuem Fenster Fragen zu der oder dem Auszubildenden beantworten. U. a. ist dabei die Frage über den erfolgreichen Abschluss des ersten Ausbildungsjahres zu beantworten. Um diese Frage beantworten zu können, müssen sich Ausbildungsbetriebe das Berufsschulzeugnis des ersten Ausbildungsjahres von der oder dem Auszubildenden vorlegen lassen.

Sofern die Teilzeitausbildung aus wichtigem Grund (z. B. längere Erkrankung) vorübergehend pausiert werden muss, kann der Bewilligungszeitraum auf Antrag um die Zeitspanne der Pausierung verlängert werden, längstens bis zum Außerkrafttreten der Förderhinweise. Die Gesamtförderdauer beträgt auch in diesen Fällen maximal 16 Monate.

  • Der Betrieb kann hierExterner Link öffnet in neuem Fenster eine erste Einschätzung erhalten, ob das Teilzeitausbildungsverhältnis förderfähig ist.
  • Ein Teilzeitausbildungsvertrag wird geschlossen.
  • Der Betrieb beantragt innerhalb der Frist die Förderung „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ online in ESF Bavaria 2021Externer Link öffnet in neuem Fenster.
  • Das Zentrum Bayern Familie und Soziales prüft den Förderantrag, ggf. müssen Belege elektronisch nachgereicht werden.
  • Das Zentrum Bayern Familie und Soziales bewilligt die Förderung in der Regel für 16 Monate (Bewilligungszeitraum).
  • Das Teilzeitausbildungsverhältnis besteht mindestens sechs volle Monate.
  • Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beantragt der Betrieb online in ESF Bavaria 2021Externer Link öffnet in neuem Fenster die Auszahlung der Fördersumme. Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst, besteht ein anteiliger Anspruch (375 € multipliziert mit der Anzahl der vollen Monate, die das Teilzeitausbildungsverhältnis bestanden hat).
  • Der Auszahlungsantrag wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales geprüft, ggf. müssen Belege elektronisch nachgereicht werden.
  • Die Förderung wird in einer Summe an den Betrieb ausbezahlt.

Die aktuellen Förderhinweise finden Sie hier.

Die bis zum 31. Mai 2026 geltenden Förderhinweise finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zentrum Bayern Familie und Soziales,

Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth

Hotline: (0921) 60 53 388 (vormittags)

Kontaktformular: www.zbfs.bayern.de/kontakt

E-Mail: esf@zbfs.bayern.de

Teilzeitberufsausbildung – vollwertiger Berufsabschluss, mehr Flexibilität

Bayern braucht jede Fachkraft. Die Teilzeitberufsausbildung öffnet Türen für alle, die keinen Vollzeitweg gehen können. Dazu zählen zum Beispiel

  • junge Eltern,
  • Alleinerziehende,
  • Pflegende,
  • Menschen mit Behinderung,
  • Menschen mit Lernbeeinträchtigung oder
  • Menschen mit Sprachhürden.

Chance für Auszubildende und Unternehmen

Die Teilzeitausbildung dauert höchstens anderthalbmal so lang wie die Vollzeitvariante. Je nach Vorkenntnissen kann sie sogar kürzer sein. Entscheidend bleibt: ein erfolgreich abgeschlossener Berufsabschluss.

Der Berufsschulunterricht folgt einem festen Lehrplan. Deshalb lässt sich die Wochenstundenzahl nicht pauschal verkürzen. Viele Schulen sind jedoch offen für individuelle Lösungen. Ein Gespräch lohnt sich.

Unternehmen gewinnen so neue Talente und sichern ihren Fachkräftenachwuchs. Unterstützung bieten die Arbeitsagenturen und Jobcenter – besonders die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt – sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.

So wächst der Nachwuchs – mit Flexibilität, Chancen und einem klaren Ziel.

Ausbildungskonferenz

Die Arbeitswelt ändert sich ständig – Ausbildungen müssen Schritt halten. Bei der Ausbildungskonferenz kommen Fachkräfte sowie Expertinnen und Experten aus der Praxis zusammen. Sie diskutieren Herausforderungen, tauschen Ideen aus und entwickeln Lösungen. Die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit und das Bayerische Arbeitsministerium richten die Konferenzen im Wechsel aus.

Jetzt entdecken!

Unsere Websites zu ausgewählten Themen, aktuellen Initiativen oder für besondere Zielgruppen:

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Logo komm weiter

„komm weiter in B@yern“ ist Bayerns zentrales Weiterbildungsportal. Infos und spannende Erfolgsgeschichten zu den vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Freistaat.

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Die Berufe in der Kita, der Kinder- und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe sind bunt und abwechslungsreich. Egal ob Berufseinstieg oder Wieder- und Quereinstieg, es gibt viele Wege, Herzwerker zu werden. 

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Die BERUFSBILDUNG (BB) steht für die bundesweit einzigartige Kombination aus Berufsorientierungsmesse und Fachkongress und findet alle drei Jahre in Nürnberg statt.

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Die Plattform mit allen Infos zur Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler in Bayern. 

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