Alle Infos für Sie als Gleichstellungsbeauftragte in Bayern: rechtliche Grundlagen, Aufgaben, Mustervorlagen, Praxiswissen, FAQs und Kontakte.
Gleichstellungsbeauftragte in Bayern: Infos & Vorlagen

FAQs
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Nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz sind Gleichstellungsbeauftragte mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen und angemessenen personellen und sachlichen Mitteln auszustatten (Artikel 14 Absatz 7 BayGlG).
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Effektive Gleichstellungsarbeit braucht passende Rahmenbedingungen – zum Beispiel Zeit, Räume für vertrauliche Gespräche und Mittel für Fortbildungen oder Veranstaltungen. Besprechen Sie Ihren Bedarf mit Ihrer Dienststellenleitung und suchen Sie gemeinsam nach einer für alle guten Lösung.
Mit der Novellierung des BayGlG im Sommer 2025 wurden neue Vorgaben für die Erstellung von Gleichstellungskonzepten eingeführt. Künftig müssen die Gleichstellungskonzepte unter Verwendung der vom StMAS Bayern bereitgestellten Mustervorlagen erstellt werden.
- Es gibt zwei editierbare Word-Muster:
- nur verpflichtende Inhalte
- verpflichtende und optionale, fachlich empfohlene Inhalte
- Ergänzend stellt das StMAS Bayern einen Leitfaden (PDF) und eine Merkmalsliste mit einheitlichen Begriffen (PDF) bereit.
- Die Maßnahmen selbst entwickelt jede Dienststelle weiterhin eigenständig.
- Templates und Begleitdokumente sind ab sofort verfügbar.
- Stichtag für die Datenerhebung: 30. Juni 2026
- Abgabefrist für die fertigen Konzepte: 31. Dezember 2026 per E-Mail an
Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten haben Gleichstellungsbeauftragte?
Als Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter in Ämtern, Behörden und Kommunen setzen Sie sich dafür ein, dass alle Geschlechter die gleichen Chancen haben.
Kernaufgaben
- Chancengleichheit fördern und Benachteiligungen abbauen
- Veränderungsprozesse begleiten und Impulse für mehr Chancengleichheit geben
- Bei Stellenbesetzungen beraten und Fortbildungen mitgestalten
- Beschäftigte zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen
- Infomaterialien erstellen und Bewusstsein schaffen
Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer modernen, attraktiven Verwaltung. Rechtliche Einzelfallberatung gehört dagegen nicht zu Ihrem Auftrag.
Ihre Rechte und Rahmenbedingungen (BayGlG)
- Direkte Anbindung: weisungsfrei, mit Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung
- Mitwirkungspflicht: frühzeitige Einbindung in alle gleichstellungsrelevanten Vorhaben
- Schutz & Ressourcen: keine Benachteiligung, angemessene personelle und sachliche Ausstattung
- Vertraulichkeit: Schweigepflicht auch nach Ende der Amtszeit
- Kontrollbefugnis: Beanstandungsrecht bei Verstößen gegen das BayGlG, ggf. Mediation
Praxisnah unterstützen
Gestalten Sie Maßnahmen, Aktionstage und Workshops passgenau für Ihre Dienststelle. Das StMAS Bayern und die Vernetzungsstelle kommunaler Gleichstellungsbeauftragter bieten Ihnen dazu Leitfäden, Mustervorlagen und Austauschmöglichkeiten.
Fragen? Schreiben Sie der Vernetzungsstelle – wir begleiten Sie gern.
Gleichstellung in bayerischen Kommunen: Praxisbeispiele & Erfolgstipps
Gleichstellung lebt vom Engagement vor Ort: in Rathäusern, Landratsämtern und öffentlichen Betrieben. Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte bzw. Gleichstellungsbeauftragter setzen Sie Impulse – nah an den Menschen, mitten in der Gemeinschaft.
Typische Formate:
- Aktionstage gegen Gewalt an Frauen
- Workshops zu „Frauen und Finanzen“
- Vorträge rund um Gesundheit, Care-Arbeit und mentale Belastungen
- Impulse für mehr Chancengleichheit in Betrieben und Unternehmen
So erreichen Sie:
- Bürgerinnen und Bürger Ihrer Kommune
- Unternehmerinnen und Unternehmer vor Ort
- Vereinsmitglieder, Netzwerker und Nachbarn
Jede Kommune ist anders. Deshalb wählen Gleichstellungsbeauftragte passgenaue Maßnahmen – mit Kreativität, lokalem Know-how und viel Engagement.
Stark im Netzwerk
Damit gute Ideen Schule machen, vernetzt das StMAS Bayern alle kommunalen Gleichstellungsbeauftragten landesweit. Die Vernetzungsstelle ist Ihr zentraler Anlaufpunkt für Austausch, Mentoring, Fortbildungen und Projektinspirationen.
BayGIG in der Praxis
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern entwickeln aktuell einen Praxisleitfaden zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGIG). Er liefert konkrete Hilfestellungen und wird noch im Jahr 2026 veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung des Praxisleitfadens können Sie weiterhin die Arbeitshilfe zum BayGlG nutzen. Sie ist zwar schon etwas älter, enthält aber nach wie vor wichtige Informationen für Ihren Arbeitsalltag.
Nach Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 des BayGlG gilt: Dienststellen müssen die Namen ihrer bestellten Gleichstellungsbeauftragten unverzüglich an die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern übermitteln.
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.
Mit der Novelle des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) im Sommer 2025 wurden die Dienststellen verpflichtet, ihr Gleichstellungskonzept einschließlich der tabellarischen Datenübersicht ausschließlich mit den einheitlichen Mustervorlagen der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern im StMAS Bayern zu erstellen.
Die Mustervorlagen stehen in zwei Varianten zur Verfügung:
- eine Musterkonzept mit verpflichtenden Inhalten sowie
- eine Musterkonzept mit verpflichtenden und ergänzend optionalen Inhalten. Die optionalen Bestandteile werden fachlich empfohlen und können von den Dienststellen je nach Bedarf übernommen werden.
Ergänzend stehen
- eine Merkmalsliste mit einheitlichen Begriffsdefinitionen und
- ein Leitfaden zur Nutzung der Mustervorlagen bereit.
Zentraler Bestandteil der Gleichstellungskonzepte bleiben weiterhin die von den Dienststellen selbst zu entwickelnden Maßnahmen.
Stichtag für die Datenerhebung ist der 30. Juni 2026. Die fertigen Gleichstellungskonzepte sind bis spätestens 31. Dezember 2026 per E-Mail an lg_buero@stmas.bayern.de zu übermitteln.
