Bundesweite Familienleistungen

Familien stärken – das ist ein Auftrag aus dem Grundgesetz. Auch die Bayerische Verfassung sagt klar: Familien genießen besonderen Schutz. Bundes- und Landesleistungen entlasten finanziell, wirken im Alltag und erleichtern das Familienleben.

Zwei kleine Geschwister blättern durch eine Broschüre.
StMAS/Lara Freiburger

Kindergeld: Unterstützung von Anfang an

Ob erste Windeln, neue Schuhe oder das Semesterticket: Kinder kosten Geld. Seit Jahrzehnten fängt das Kindergeld einen Teil dieser Ausgaben auf.

Eltern oder Erziehungsberechtigte stellen den Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, fließt das Geld. Und zwar grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Gehen junge Erwachsene noch zur Schule, machen sie eine Ausbildung oder studieren, läuft der Anspruch weiter, längstens bis zum 25. Geburtstag. Bei einer Behinderung kann er sogar darüber hinaus bestehen.

Das Kindergeld ist ein fester monatlicher Betrag. Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle. Leben beide Eltern mit dem Kind zusammen, entscheiden sie gemeinsam, an wen das Kindergeld geht. Bei getrennt lebenden Eltern oder Alleinerziehenden bekommt der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind wohnt.

Steuerliche Entlastung durch Kinderfreibeträge

Neben dem Kindergeld gibt es die Kinderfreibeträge. Welche Unterstützung – monatliches Kindergeld oder steuerlicher Freibetrag – finanziell günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch mit der Einkommensteuererklärung.

Die Voraussetzungen für die Freibeträge sind dieselben wie beim Kindergeld. Grundsätzlich stehen beiden Elternteilen die Freibeträge zu. Alleinerziehende können auf Antrag beim Finanzamt zusätzlich die Freibeträge des anderen Elternteils übertragen bekommen. Dafür gelten aber bestimmte Bedingungen.

Steuertipps für Familien

Die Broschüre „Steuertipps für Familien“ erklärt, welche steuerlichen Vorteile Eltern mit Kindern nutzen können. Herausgegeben hat sie das Bayerische Finanzministerium.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Kaum ist das Baby da, steht alles Kopf: Nächte werden kürzer, To-do-Listen länger – und dennoch zählt jetzt nur eins: Zeit füreinander. Das Elterngeld hilft, diese kostbaren Monate finanziell abzusichern, bis zu 14 Monate lang. Auch Adoptiveltern können es nutzen.

Mit ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus lässt sich die Unterstützung auf bis zu 32 Monate ausdehnen. So entsteht Raum für Familie und Zeit für einen guten Wiedereinstieg in den Beruf. Mehr Informationen gibt es auf der Website des ZBFS und in der Broschüre des Bundesfamilienministeriums.

Kinderzuschlag

Manchmal reicht das Geld nicht oder nur knapp – obwohl beide Eltern arbeiten oder mit Bedacht haushalten. Gerade mit Kindern kann es finanziell eng werden. Für solche Situationen gibt es den Kinderzuschlag (KiZ): Er stärkt Familien mit kleinem Einkommen.

Den Zuschlag gibt es für Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie unverheiratet sind, zu Hause wohnen und die Eltern Kindergeld erhalten. Eigenes Einkommen des Kindes wird angerechnet, der Zuschlag passt sich an. Der Kinderzuschlag schafft etwas Luft – für Kinder, für Eltern und im Alltag.

Unterstützung für Familien – von der Miete bis zur Klassenfahrt

Haushalte mit kleinem Einkommen können Wohngeld bekommen – als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum.

Wer Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhält, kann zusätzliche Unterstützung für seine Kinder beantragen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe helfen bei vielen kleinen und großen Ausgaben – für Schulmaterial, Ausflüge, Klassenfahrten oder ein warmes Mittagessen in Kita und Schule.

So sind Kinder von Anfang an dabei. Die Leistungen gibt es auch, wenn Familien Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen.

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehend sein bedeutet viel Verantwortung und manchmal auch finanzielle Engpässe. Zahlt der andere Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Mindestunterhalts, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein.

Grundsätzlich gilt:

  • Den Antrag stellt der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
  • Voraussetzung: Die Mutter oder der Vater hat nicht erneut geheiratet und das Kind lebt überwiegend im eigenen Haushalt.
  • Der Vorschuss gilt bis zum zwölften Geburtstag, in bestimmten Fällen auch länger.

Der Freistaat fordert das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende stemmen viel, auch finanziell. Deshalb entlastet sie der Staat bei der Einkommensteuer. Wer mit einem oder mehreren Kindern allein lebt und Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge erhält, kann den Entlastungsbetrag geltend machen. Das senkt die Steuerlast.

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