Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder im Grundschulalter schrittweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Was bedeutet das für Sie? Eltern finden hier Orientierung: welche Angebote es gibt, wer zuständig ist und welche Rechte gelten. Kommunen und Träger erhalten konkrete Unterstützung beim Ausbau – von der Förderung über die Bedarfsplanung bis zum praxisnahen Fahrplan.
Ganztag in Bayern: Angebote, Förderung und Rechtsanspruch


Ob Sie als Mutter oder Vater einen Ganztagsplatz suchen oder in Ihrer Kommune den Ausbau planen: Hier bekommen Sie Orientierung zum Ganztag in Bayern – mit Ansprechpartnern, Angebotsüberblick, FAQs für Familien und Praxisinfos zu KoGa für Kommunen.
Bayern fördert den Ausbau der Ganztagsbetreuung mit 461 Millionen Euro vom Bund. Hier erfahren Sie, wie hoch die Förderung ausfällt, wie Sie einen Antrag stellen und welche Regeln für Ihre Einrichtungsart gelten.
Ab Schuleintritt haben Erstklässlerinnen und Erstklässler künftig in Bayern Anspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung, ab dem Schuljahr 2029/30 gilt das bis zur vierten Klasse. Hier erfahren Sie als Eltern, was sich für Sie ändert – und als Kommune, wie Sie den Ausbau planen, finanzieren und den Bedarf vor Ort ermitteln.


