Ganztagsbildung und -betreuung in Bayern: Angebote & FAQs

Ob Sie als Mutter oder Vater einen Ganztagsplatz suchen oder in Ihrer Kommune den Ausbau planen: Hier bekommen Sie Orientierung zum Ganztag in Bayern – mit Ansprechpartnern, Angebotsüberblick, FAQs für Familien und Praxisinfos zu KoGa für Kommunen.

Eine Gruppe Kinder malt gemeinsam Wassermalfarben.
iStock/skynesher

Wer hilft mir weiter – und wer hilft uns als Kommune?

Ihr Ganztags‑Wegweiser in Bayern

Diese beiden Übersichten nehmen Ihnen das Suchen ab: Eltern sehen sofort, an wen sie sich in Bayern mit Fragen zu Platz, Ferien, Kosten oder Rechtsanspruch wenden. Kommunen erkennen auf einen Blick, welche Stelle Ausbau, Förderung, Genehmigung oder Planung der Ganztagsbetreuung begleitet – von StMAS Bayern und StMUK Bayern über Jugendamt bis hin zu den Regierungen.

Kurzübersicht für Eltern: An wen Sie sich in Bayern mit Ihren Fragen zur Ganztagsbetreuung wenden können – je nach Thema der richtige Ansprechpartner auf einen Blick.
Wenn Sie als Eltern Fragen haben zu … … dann ist Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanspruch ab 2026, Ferienbetreuung, Hort, Haus für Kinder, KoGa oder Förderung nach BayKiBiG StMAS Bayern; wenden Sie sich gerne an unser Bürgerbüro: buergerservice@stmas.bayern.de
gebundenem und offenem Ganztag, Mittagsbetreuung unter Schulaufsicht, Lernzeiten, Hausaufgabenkonzepten oder schulorganisatorischen Fragen Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK Bayern) – zuständig für Schule, Unterricht und schulische Ganztagsangebote; regional beraten Ganztagskoordinatorinnen und -koordinatoren an den Bezirksregierungen
konkreter Platzvergabe, Anmeldung, Elternbeiträgen, Buchungszeiten oder dem Speiseplan in Mensa oder Hort Ihre Schule, die Leitung bzw. der Träger der Einrichtung oder die Stadt-/Gemeindeverwaltung – zuständig für Organisation, Beiträge und Abläufe vor Ort
der Situation, dass Ihr Kind trotz Anspruch keinen Platz erhalten hat das zuständige Jugendamt (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe – verantwortlich für Jugendhilfeplanung und die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots
Kurzübersicht für Kommunen: Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Stelle für welches Thema rund um Ausbau, Betrieb und Planung der Ganztagsbetreuung zuständig ist.
Wenn Sie als Kommune Fragen haben zu … … dann ist Ihr Ansprechpartner:
Investive Förderung (Fördermittel für Ganztagsausbau) Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörde für Investitionsprogramm
Betriebskostenförderung Hort / KoGa StMAS Bayern als zuständiges Fachministerium (BayKiBiG / AVBayKiBiG); vor Ort: Jugendamt/Landratsamt bzw. Verwaltung der kreisfreien Stadt als erste Anlaufstelle
Genehmigung von OGTS-/GGTS-Gruppen und Mittagsbetreuung unter Schulaufsicht StMUK Bayern; operativ die staatlichen Schulämter und Regierungen (Schulaufsicht)
Jugendhilfeplanung / Bedarfszahlen für Grundschulkinder Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe – Landratsamt (Jugendhilfeplanung) bzw. kreisfreie Stadt, in Abstimmung mit Schulträgern und Gemeinden

Ganztag in Bayern: FAQs für Eltern

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler in Bayern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Bis zum Schuljahr 2029/30 kommen Schritt für Schritt alle Jahrgangsstufen dazu – dann hat jedes Kind von der 1. bis zur 4. Klasse diesen Anspruch.

Wie der Ganztag bei Ihnen vor Ort aussieht, stimmen Schule, Kommune und Träger miteinander ab: Welche Angebote es gibt, zu welchen Zeiten und in welchem Umfang. Sie entscheiden als Eltern, ob Sie dieses Angebot nutzen möchten und wie viele Ganztagstage gut zu Ihrem Familienalltag passen.

Der Rechtsanspruch startet stufenweise:

  • Ab Schuljahr 2026/27: alle Kinder der 1. Jahrgangsstufe
  • Ab Schuljahr 2027/28: alle Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe
  • Ab Schuljahr 2028/29: alle Kinder der 1. bis 3. Jahrgangsstufe
  • Ab Schuljahr 2029/30: alle Kinder der 1. bis 4. Jahrgangsstufe

Wichtig:

Sie entscheiden als Eltern, ob Sie für Ihr Kind ein Ganztagsangebot in Anspruch nehmen.

Der Rechtsanspruch garantiert für Ihr Kind:

  • acht Stunden täglich an fünf Werktagen (Montag bis Freitag)
  • darin ist die Unterrichtszeit schon enthalten.

Beispiel: Wenn der Unterricht von 8:00 bis 13:00 Uhr dauert, ergänzt die Ganztagsbetreuung den Tag in der Regel bis etwa 16:00 Uhr.

Nein. Der Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass alles kostenfrei ist.

  • Der Unterricht am Vormittag bleibt wie bisher kostenfrei.
  • Für die Bildung und Betreuung am Nachmittag (zum Beispiel Hort, KoGa, Mittagsbetreuung) dürfen Kommunen und Träger Elternbeiträge verlangen.
  • Das Mittagessen zahlen Sie in der Regel selbst. Familien mit geringem Einkommen können über das Bildungs- und Teilhabepaket oder kommunale Zuschüsse entlastet werden.

Grundsätzlich können Sie zwischen den vorhandenen Ganztagsangeboten wählen: Sie können zum Beispiel Hort, Offenen Ganztag, gebundenen Ganztag, Mittagsbetreuung oder eine Kombieinrichtung (KoGa) wünschen – soweit diese Angebote vor Ort existieren.

Die Ferienbetreuung soll für Ihr Kind gut erreichbar sein, sie muss aber nicht unbedingt im gewohnten Schulgebäude stattfinden. Ihre Kommune darf Ferienangebote bündeln – zum Beispiel an einer zentralen Schule. Es kann also sein, dass Ihr Kind in den Ferien eine andere Einrichtung besucht als während der Schulzeit. Informationen zu Ferienangeboten erhalten Sie vor Ort.

Bis zum 30. April teilen Sie mit, welchen Umfang an Ganztagsbetreuung Ihr Kind im kommenden Schuljahr braucht – also an welchen Tagen und ob Sie Betreuung in den Ferien wünschen.

Diese Bedarfsmeldung ist für die Planung vor Ort entscheidend: Die Kommune kann nur dann genügend Plätze, Personal und Ferienangebote organisieren, wenn sie frühzeitig weiß, wie viele Kinder kommen.

Melden Sie sich deshalb rechtzeitig. Dann hat Ihr Kind die besten Chancen, gleich zum Schuljahresbeginn einen passenden Platz zu bekommen.

Die eigentliche Anmeldung in Hort, Ganztag oder Mittagsbetreuung erledigen Sie wie gewohnt direkt bei der Einrichtung, der Schule oder der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Welche Angebote für Ganztag und Ferien gibt es in Bayern?

In Bayern gibt es für Ihr Grundschulkind verschiedene Angebote für Ganztag und Ferien – in der Schule und außerhalb. Welche Möglichkeiten Sie konkret nutzen, hängt vom Angebot vor Ort ab. Hier sehen Sie, welche Modelle es gibt, für wen sie gedacht sind, welche Zeiten sie abdecken und welche Lösungen in den Ferien vorgesehen sind.

Ein Mädchen mit langem Haar sitzt entspannt in einem dunklen Sitzsack, die Arme hinter dem Kopf, in warmem Innenlicht.
StMAS/Lara Freiburger
StMAS/Lara Freiburger

Außerschulischen Angebote in Bayern

Außerschulische Angebote für Ganztagsbetreuung in Bayern im Vergleich
Angebot Kurz erklärt Für wen?
Hort Ihr Kind verbringt den Nachmittag nach der Schule in einer eigenen Einrichtung mit Mittagessen, Hausaufgabenzeit und vielfältigen Freizeitangeboten. Pädagogische Fachkräfte begleiten die Kinder verlässlich, fördern sie individuell und schaffen Raum für Ruhe, Spiel, Sport und kreative Projekte. Für Schulkinder, in der Regel etwa sechs bis vierzehn Jahre. Die genaue Altersgrenze und die Aufnahmekriterien legt der Träger des Hortes fest.
Haus für Kinder Krippe, Kindergarten und Hort arbeiten unter einem Dach zusammen. Ihr Kind startet dort als Krippen- oder Kindergartenkind, bleibt später als Schulkind in derselben Einrichtung und wächst Schritt für Schritt in die jeweils passende Gruppe hinein. Für Kinder ab dem Säuglingsalter bis zum Ende der Grundschulzeit, je nach Konzept mit eigenen Gruppen oder Bereichen für Schulkinder.
Kombieinrichtung Schule und Träger der Kinder- und Jugendhilfe gestalten den Alltag gemeinsam (kooperativer Ganztag). Unterricht, Mittagessen, Hausaufgabenzeit, Projekte und freie Spielzeit finden im Schulgebäude (Bildungscampus) statt; schulische und außerschulische Fachkräfte arbeiten eng zusammen. Für Kinder im Grundschulalter, deren Familien einen verlässlichen Ganztag direkt an der Schule mit nahtlosem Übergang zwischen Unterricht und Betreuung wünschen.

Schulischen Angebote in Bayern

Schulische Angebote für Ganztagsbetreuung in Bayern im Vergleich
Angebot Kurz erklärt Für wen?
Offener Ganztag an der Grundschule Ihr Kind bleibt nach dem Unterricht in der Schule: Es isst gemeinsam zu Mittag, erledigt mit Unterstützung Hausaufgaben und nimmt an Freizeitangeboten wie Sport, Musik, Basteln oder anderen Projekten teil. Für Grundschulkinder an Schulen, die einen offenen Ganztag anbieten. Sie melden Ihr Kind freiwillig an; für die vereinbarten Tage besteht dann Teilnahmepflicht.
Gebundener Ganztag (Ganztagsklasse) Alle Kinder einer Ganztagsklasse verbringen ihren Schultag gemeinsam. Unterricht, Übungs- und Lernzeiten sowie Freizeitangebote sind über den Tag verteilt, sodass ein rhythmisierter Tagesablauf entsteht. Für Grundschulkinder an Schulen, die gebundene Ganztagsklassen anbieten. Sie entscheiden sich als Eltern bewusst für eine Ganztagsklasse; Ihr Kind nimmt dann an allen vorgesehenen Ganztagstagen teil.
Mittagsbetreuung an der Schule Nach dem Unterricht am Vormittag bleibt Ihr Kind in der Schule. In der Mittagsbetreuung kann es essen, Hausaufgaben erledigen, sich ausruhen, spielen und an einfachen Freizeitangeboten teilnehmen. Das Angebot ist sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtet. Für Kinder der Jahrgangsstufen eins bis vier an Grundschulen und Förderschulen, die Mittagsbetreuung anbieten.

Ganztag in Bayern: FAQs für Kommunen

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung steht jede Kommune in Bayern vor einer Mammutaufgabe: Bedarf ermitteln, Plätze schaffen, Personal gewinnen, Betrieb und Ferienbetreuung organisieren und dabei Haftungs‑, Finanzierungs‑ und Qualitätsfragen im Blick behalten. Hier finden Sie die wichtigsten Infos und eine erste Orientierung.

Bunte Steckbausteine liegen auf einem Holztisch zu einer teilweise zusammengesetzten Form ausgelegt.
StMAS/Lara Freiburger
StMAS/Lara Freiburger

Grundsätzlich ja, sofern es sich um investive Maßnahmen handelt, nicht nur um laufenden Unterhalt. Das Landesförderprogramm „Ganztagsausbau“ fördert unter anderem Neubau, Umbau, Erweiterung und Sanierung, wenn dadurch Ganztagsplätze geschaffen oder erhalten werden – inklusive Küchen- und Speisebereiche.
Reine Instandhaltung (kleine Reparaturen, Schönheitsreparaturen) zählt nicht als förderfähige Investition. Ob eine konkrete Küchensanierung förderfähig ist, prüft die zuständige Regierung als Bewilligungsstelle.

Die Betriebskosten für rechtsanspruchserfüllende Ganztagsangebote – einschließlich Ferienzeiten, abzüglich der zulässigen Schließtage – gehören zu den laufenden Kosten die aus der Einführung des Rechtsanspruchs entstehen.
Der Bund stellt dafür ab 2026 aufwachsend Mittel bereit, ab 2030 jährlich 1,3 Milliarden Euro bundesweit.

Bayern gibt die auf den Freistaat entfallenden Bundesmittel für Betriebskosten vollständig an die Kommunen weiter; die konkrete Verteilung regelt eine Rechtsverordnung.

Für die Kombieinrichtung als Sonderform des Horts gilt der allgemeine Anstellungsschlüssel 1 zu 11,0. Das heißt, mindestens eine Arbeitsstunde pädagogisches Personal für 11 Buchungszeitstunden der Kinder; mindestens 50 Prozent dieser Zeit müssen auf pädagogische Fachkräfte entfallen.

Ja, das ist möglich – ergänzend zu den vorgeschriebenen Fachkräften:

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dürfen Sie zusätzliche „geeignete Personen“ einsetzen (zum Beispiel Übungsleiterinnen aus Sportvereinen, Musikpädagoginnen), solange Sie den BayKiBiG‑Anstellungsschlüssel und die Fachkraftquote einhalten.

In schulischen Ganztagsangeboten sind Kooperationen mit Sportvereinen, Musikschulen oder anderen Partnern ausdrücklich vorgesehen; die Schule bleibt in der Verantwortung und muss Aufsicht und Kinderschutz sicherstellen.

Externe Kräfte brauchen ein klares pädagogisches Konzept, eine Anbindung an das Team und müssen die einschlägigen Kinderschutz‑ und Zuverlässigkeitsanforderungen (zum Beispiel erweitertes Führungszeugnis) erfüllen.

Nein. Weder Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) noch Sozialgesetzbuch Achtes Buch verlangen ein Ferienangebot in jeder einzelnen Gemeinde oder jedem Ortsteil.
Im Jugendamtsbezirk müssen ausreichend Plätze in zumutbarer Entfernung bereitgestellt werden.
Sie können Ferienangebote daher bündeln (zum Beispiel an zentralen Standorten) oder gemeinsam mit Nachbarkommunen organisieren, solange Kinder die Angebote unter den örtlichen Bedingungen zumutbar erreichen können.

In Bayern entfällt der Rechtsanspruch in den Schulferien für 20 Tage; für diese 20 Ferientage besteht also kein Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung.

Praktisch heißt das:

  • Sie können als Kommune zusammen mit den Trägern frühzeitig festlegen, an welchen Ferientagen (zum Beispiel um Weihnachten und im August) welche Einrichtungen schließen.
  • Außerhalb dieser 20 Tage müssen Sie ein rechtsanspruchserfüllendes Ferienangebot sicherstellen (gegebenenfalls gebündelt oder interkommunal).
    Bitte beachten Sie, hier geht es nicht um die förderrechtlich relevanten Schließtage nach BayKiBiG.

Nein. Der Rechtsanspruch ab 2026 ist nicht an die Erwerbstätigkeit der Eltern geknüpft. Paragraf 24 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sieht für Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf ganztägige Förderung vor, ohne Bedingungen wie Berufstätigkeit, Alleinerziehung o. Ä.
Sie dürfen daher nicht pauschal ablehnen, nur weil Eltern nicht berufstätig sind. Wie konkrete Auswahlkriterien rechtlich bewertet werden, ist beim neuen Ganztagsanspruch noch nicht höchstrichterlich geklärt; sicher ist aber: der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder im Grundschulalter.

KoGa in der Praxis: So setzen Sie Ihre Kombieinrichtung um

Damit Ihre Kombieinrichtung zügig starten kann, sollten Sie möglichst früh Kontakt mit der zuständigen Bezirksregierung oder der Kreisverwaltungsbehörde aufnehmen und dort

  • die baulichen Anforderungen (zum Beispiel Räume, Außenspielflächen, Brandschutz) und
  • die konzeptionellen Anforderungen (pädagogisches Konzept, Öffnungszeiten, Personaleinsatz) abstimmen.

So vermeiden Sie Verzögerungen im Verfahren und schaffen gute Bedingungen für Kinder, Eltern, Träger und Verwaltung.

Welche Genehmigungen brauchen Sie für eine Kombieinrichtung mit BayKiBiG‑Förderung?

Für eine Förderung nach dem BayKiBiG brauchen Sie geeignete Räume, ausreichend Personal und die nötigen Genehmigungen.

Die Betriebserlaubnis nach Paragraf 45 SGB VIII erteilen die Kreisverwaltungsbehörden bzw. die Regierungen; sie ist zugleich zentrale Fördervoraussetzung nach Artikel 19 BayKiBiG.

Die schulaufsichtliche Genehmigung nach Paragraf 4 Schulbauverordnung erteilt ebenfalls die Regierung. Klären Sie bauliche und konzeptionelle Fragen frühzeitig mit Regierung oder Kreisverwaltungsbehörde. So vermeiden Sie Verzögerungen.

FAQs zu Kombieinrichtungen

Um eine Kombieinrichtung (KoGa) einzurichten, geht Ihre Kommune im Kern so vor:

  • Bedarf klären: Gemeinsam mit Schule und Jugendamt den Ganztags‑ und Ferienbedarf ermitteln und einen politischen Grundsatzbeschluss fassen.
  • Partner und Konzept festlegen: Einen Träger der Jugendhilfe als Kooperationspartner auswählen und mit der Schule ein gemeinsames pädagogisches Konzept, Raum‑ und Zeitkonzept sowie einen Kooperationsvertrag erarbeiten.
  • Genehmigungen einholen: Für den Jugendhilfe‑Teil eine Betriebserlaubnis, für die schulischen Bereiche die schulaufsichtliche Genehmigung beantragen.
  • Finanzierung und Start organisieren: Förderung (zum Beispiel nach BayKiBiG) und kommunale Mittel planen, Personal gewinnen und die Eltern über Angebot und Anmeldung informieren.

Ja, weil sie eine nach BayKiBiG geförderte Einrichtungsform ist. Die rein schulischen Bereiche benötigen eine Genehmigung gemäß der Schulbauverordnung (Paragraf 4). Für alle Aspekte, die den Kooperationspartner betreffen, ist eine Betriebserlaubnis nach dem SGB VIII (Paragraf 45) erforderlich.

Ja, unabhängig davon, welches Konzept ihr zugrunde liegt. Der Kooperationspartner sorgt für Nachmittags-, Randzeiten- und Ferienbetreuung auf Hort-Niveau.

In der flexiblen Variante betreut der Kooperationspartner die Kinder nach der Halbtagsgrundschule. In der rhythmisierten Variante besuchen die Kinder eine gebundene Ganztagsklasse und buchen Angebote für Randzeiten und Ferien beim Kooperationspartner. Sie können beide Varianten in einer Einrichtung anbieten.

Der Ganztagskooperationspartner erhält eine gesetzliche Förderung nach dem BayKiBiG – orientiert an den Buchungszeiten der Kinder. Ob darüber hinaus ein finanzieller Ausgleich nötig ist, prüfen Sie als Kommune. Ein mögliches Defizit können Sie übernehmen.

Nein, Sie können so viele Kombieinrichtungen einrichten, wie der lokale Bedarf es erfordert. Wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie Anspruch auf die reguläre gesetzliche Förderung. Das Förderverfahren läuft über das Programm KiBiG.web – die Einrichtung muss sich dort als „Kombieinrichtung (kooperativer Ganztag)“ registrieren.

Kombieinrichtungen gelten als Bildungseinrichtung – unabhängig davon, wie viele Stunden ein Kind pro Woche gebucht ist. Aber: Für die kindbezogene Förderung muss jedes Kind mindestens fünf Stunden pro Woche buchen.

Ja, Elternbeiträge sind auch bei Kombieinrichtungen eine Voraussetzung für die Betriebskostenförderung (BayKiBiG, Artikel 19).

Ja, Sie können Investitionen in Kombieinrichtungen nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG, Artikel 10) und aus dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau fördern lassen. Da Schule und Ganztagskooperationspartner das Gebäude gemeinsam nutzen, braucht es insgesamt weniger Räume – Mehrzweckräume, Mensen und Toiletten sind nur einmal nötig. Bei Fragen zur Investitionskostenförderung wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen.

Starke Partner und Angebote für den Ganztag in Schule, Kita und Jugendarbeit in Bayern

Sie möchten das Ganztagsangebot an Ihrer Schule oder im Hort weiterentwickeln – bei Klimaschutz, Demokratie oder Wertebildung? Sie suchen starke Partner in der Jugendarbeit? Bei unserem Fachtag am 7. Juli 2026 haben wir tolle Impulse bekommen. Hier finden Sie einige Netzwerke und Angebote: mit Materialien, Fortbildungen und praxisorientierte Beratung.

Starke Partner und Angebote für den Ganztag in Schule, Kita und Jugendarbeit in Bayern

Mithilfe von klimaschule.bayern.de führen Sie Ihre Schule in zehn klaren Schritten zur zertifizierten Klimaschule:

  • Von der CO₂-Bilanz über praxisbewährte Leitfäden,
  • Checklisten und Unterrichtsmaterialien bis hin zu
  • Fortbildungen und
  • einem bayernweiten Netzwerk.

Expertinnen und Experten begleiten Sie bis zur Auszeichnung in Bronze, Silber oder Gold und helfen, Klimaschutz fest im Schulalltag zu verankern.

Gemeinsam mit über 200 Partnern bildet das Wertebündnis Bayern eine kraftvolle Allianz für gelebte Wertebildung. Ob Schule, Verein oder Kommune – hier finden Sie

  • mitreißende Projekte,
  • passgenaue Förderungen,
  • praxisnahe Fortbildungen und
  • ein inspirierendes Netzwerk.

So verankern Sie Respekt, Verantwortung und Demokratie erlebbar und nachhaltig im Alltag Ihrer jungen Menschen. Werden Sie Teil der Bewegung und machen Sie Wertebildung sichtbar!

Auf philosophische-bildung.de bietet Ihnen die Akademie für Philosophische Bildung und WerteDialog alles, was Sie für gelingende Gesprächskultur brauchen:

  • modulare Fort- und Weiterbildungen vom Einstieg bis zur Trainerqualifizierung,
  • praxiserprobte Materialien,
  • Online- und Präsenzformate sowie fachkundige Beratung für Schule, Kita und Jugendarbeit.

So stärken Sie die Fähigkeit Ihrer Gruppen, gemeinsam zu denken, zu diskutieren und Wertebewusstsein sowie kritisches Urteilen nachhaltig zu fördern.

Mit Seniorpartner in School gewinnen Sie ehrenamtliche Seniorinnen und Senioren, die als ausgebildete Mediatorinnen und Mentoren Ihre Schulklassen begleiten. Über das Portal erhalten Sie

  • Infos zum bundesweiten Konzept,
  • lernen Erfolgsmodelle kennen und
  • finden kostenlose Fortbildungen, Unterstützungsmaterialien sowie direkte Kontaktmöglichkeiten zu Regionalvereinen.

So stärken Sie Sozialkompetenz, Konfliktkultur und Generationsdialog im Schulalltag.

Sie möchten Schwung, Spiel und Bewegung in den Ganztag bringen? Die bsj unterstützt Sie dabei:

  • Förderprogramme für Sportangebote
  • Fortbildungen für Lehrerinnen, Lehrer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter
  • Praxisideen und Materialien für Schule und Hort
  • Netzwerke mit Sportvereinen vor Ort

Alle Details zu Angeboten, Terminen und Kontaktpersonen finden Sie direkt bei auf bsj.org.

 

Sie wollen Ihren Ganztag mit Musik lebendiger gestalten? Das BLKM-Team hilft weiter:

  • Förderprogramme und passgenaue Projektberatung
  • Praxisnahe Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher
  • Unterrichts- und Workshopmaterial für Schule, Kita und Musik-AGs
  • Persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie regionale Netzwerke

Nehmen Sie Kontakt auf – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BLKM unterstützen Sie verlässlich bei der Umsetzung Ihrer musikalischen Ganztagsangebote.

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