Betriebskostenförderung für Kitas in Bayern

Infos zu Basiswert, Qualitätsbonus, Buchungszeit- und Gewichtungsfaktoren: staatliche Betriebskostenförderung für Kitas in Bayern (BayKiBiG).

Zwei Kleinkinder und ein Betreuer sitzen in einem hellen Spielraum auf dem Boden und spielen mit Musikinstrumenten und Holzspielzeug.
StMAS | Lara Freiburger
Zwei Kinder in bunter Regenkleidung spielen draußen mit einem roten Dreirad; eines sitzt, das andere schiebt von hinten.
StMAS | Lara Freiburger

Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist am 1. August 2005 in Kraft getreten. Das BayKiBiG hat sich bewährt und die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Bayern quantitativ wie qualitativ erheblich befördert. Hieran kann auch in Zukunft angeknüpft werden.  

Das BayKiBiG und die dazugehörige Kinderbildungsverordnung sind auf dem Portal Bayern.Recht der Bayerischen Staatskanzlei einzusehen:

Die staatliche Förderung von Kindertageseinrichtungen erfolgt kindbezogen an die Gemeinden. Die Gemeinden bringen den kommunalen Betrag aus eigenen Mitteln auf und geben die staatliche Förderung mit dem kommunalen Anteil an die Träger weiter.

Der jährliche staatliche Förderbetrag an die Gemeinden errechnet sich aus dem Produkt des Basiswerts mit dem Buchungszeit- und Gewichtungsfaktor. Des Weiteren leistet der Freistaat einseitig einen Qualitätsbonus.

Der einheitlich festgelegte und dynamisierte Basiswert ist der Ausgangsfaktor für die kindbezogene Förderung. Der Basiswert wird jährlich durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales anhand der Entwicklung der Personalkosten angepasst und bekannt gegeben. Durch Multiplikation mit dem Buchungszeitfaktor und dem Gewichtungsfaktor ergibt sich der Förderbetrag.

Durch die Einführung des Qualitätsbonus wird es dem Freistaat Bayern ermöglicht, seinen Förderanteil im Rahmen der kindbezogenen Förderung zu erhöhen, ohne gleichzeitig neue finanzielle Verpflichtungen für die Gemeinden zu begründen. Gleichzeitig werden Träger und Gemeinden bei der Qualitätsentwicklung unterstützt. Der Qualitätsbonus wurde erstmalig im Zuge der Verbesserung des förderrelevanten Mindestanstellungsschlüssels von 1:11,5 auf 1:11 eingeführt. 

Im Zuge der geplanten BayKiBiG-Reform wird er zum zentralen Hebel, über den der Freistaat Bayern einseitig zusätzliche staatliche Mittel in das System einspeist. Die erheblichen Steigerungen ab 2026 dienen der grundsätzlichen Sicherung eines flächendeckend verlässlichen Kinderbetreuungsangebots und dabei der Stabilisierung der Elternbeiträge.

Mit dem Buchungszeitfaktor wird der unterschiedlichen Dauer der Betreuung der Kinder Rechnung getragen. Einrichtungen mit langen Betreuungszeiten erhalten höhere Fördermittel.

Die Buchungszeit gibt den von den Eltern (Personensorgeberechtigten) mit dem Träger der Einrichtung vereinbarten Zeitrahmen an, den das Kind regelmäßig in der Einrichtung verbringt. Wechselnde Buchungszeiten werden auf den Tagesdurchschnitt bei einer 5-Tage-Woche umgerechnet.

In § 24 AVBayKiBiG sind folgende Buchungszeitfaktoren geregelt:

Für Kinder unter drei Jahren und Schulkinder

  • 0,5 für eine Buchungszeit von mehr als einer bis einschließlich zwei Stunden
  • 0,75 für eine Buchungszeit von mehr als zwei bis einschließlich drei Stunden

Für alle Kinder

  • 1,00 für eine Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden
  • 1,25 für eine Buchungszeit von mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden
  • 1,50 für eine Buchungszeit von mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden
  • 1,75 für eine Buchungszeit von mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden
  • 2,00 für eine Buchungszeit von mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden
  • 2,25 für eine Buchungszeit von mehr als acht bis einschließlich neun Stunden
  • 2,50 für eine Buchungszeit von mehr als neun Stunden

Durch die Buchung von Zeiträumen ergibt sich ein flexibler Zeitrahmen von 5 Stunden in der Woche für Bring- und Holvorgänge.

Darüber hinaus ist eine Änderung der Buchung nur vorzunehmen, wenn die Abweichung durchschnittlich über eine Stunde pro Tag und länger als einen Kalendermonat andauert. Krankheits- oder Urlaubszeiten oder früheres Abholen, aus welchem Grund auch immer, sind förderunschädlich. Bei unterschiedlicher Nutzung während der Woche wird ein Durchschnittswert gebucht. Diese Buchung kann nachträglich korrigiert werden.
Empfehlungen:

Träger sollten keine festen Bring- und Holzeiten vorgeben, weil das die Flexibilität der Eltern einschränkt. Die Träger sollten außerhalb einer Kernzeit grundsätzlich unterschiedliche Bring- und Holzeiten tolerieren (zum Beispiel Montag bis Mittwoch 8.30 bis 14.00 Uhr, Donnerstag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr).

Tägliche Strichlisten oder einen sonstigen Kontrollaufwand sieht das BayKiBiG nicht vor.

Die Gewichtungsfaktoren wurden eingeführt, um dem erhöhten Betreuungsaufwand für integrative Betreuungsaufgaben sowie für den Mehraufwand durch die Betreuung von Kindern bestimmter Altersgruppen gerecht zu werden. Es werden folgende Gewichtungsfaktoren zugrunde gelegt:

  • 1,3 für Kinder mit nichtdeutschsprachiger Herkunft
  • 4,5 für Kinder mit (drohender) Behinderung
  • 2,0 für Kinder unter 3 Jahren
  • 1,0 für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
  • 1,2 für Kinder ab dem Schuleintritt

Es gilt stets der höchste Gewichtungsfaktor. Für Kinder in Tagespflege gilt einheitlich der Faktor 1,3.

Bei den „pädagogischen Gewichtungsfaktoren“ (1,3 und 4,5) handelt es sich nicht um eine Einzelfallförderung, d. h. von der erhöhten Förderung profitiert nicht nur das betroffene Kind, sondern die gesamte Einrichtung. So profitieren in einer Einrichtung mit hohem Ausländeranteil alle Kinder von der dadurch ermöglichten intensivierten Integrationsarbeit.

Berechnungstabellen für die kindbezogene Förderung

Die Excel-Tabellen können nur für interne Zwecke Anwendung finden und dienen als Hilfsinstrument für die Kalkulation. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungsergebnisse übernommen.

Anstellungsschlüssel

Die Qualität einer Kindertageseinrichtung ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, weshalb sich ein Qualitätsvergleich schwierig gestaltet. Ein besonders wichtiges Kriterium ist die personelle Ausstattung. Der Anstellungsschlüssel, der die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des pädagogischen Personals und die gewichteten Buchungszeiten ins Verhältnis setzt, ist einer der wenigen Faktoren, der eine vergleichende Einschätzung zumindest im Bereich der Personalausstattung unabhängig von der Betreuungsform und der Alterszusammensetzung der Kinder zulässt. Damit ist der Anstellungsschlüssel für Gemeinden und Träger ein überaus wichtiges Merkmal zur Planung der Kinderbetreuung, um qualitativ Akzente zu setzen und in der Kommune möglichst gleiche Bedingungen anzubieten. Der bayernweite durchschnittliche Anstellungsschlüssel lag, bezogen auf alle nach dem BayKiBiG geförderten Betreuungseinrichtungen, im Jahr 2023 bei 1 : 9,16.

Für die verschiedenen Einrichtungsformen (vgl. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayKiBiG) stellt sich der Anstellungsschlüssel wie folgt dar:

Anstellungsschlüssel nach Einrichtungsform (Kindertagesbetreuung)
Einrichtungsform Anstellungsschlüssel
Kinderkrippe 8,36
Kindergarten 9,29
Kinderhort 8,35
Haus für Kinder 9,09
Mini-Kita 8,13
Gesamt: 9,06*

*Der Gesamtanstellungsschlüssel von 1 : 9,06 ergibt sich, wenn die jeweilige tatsächlich erfasste Anzahl an gewichteten Buchungsstunden aller nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtungen in das Verhältnis zur Gesamtzahl aller Personalstunden in der Auswertung gesetzt werden. Es handelt sich also nicht um den Durchschnitt der o.a. Einzelwerte.

Mit der Änderung der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) zum 01.09.2013 wurden in § 23 Regelungen zur Belegprüfung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie zum Rücknahme-, Widerrufs- und Vollstreckungsverfahren aufgenommen.

Mit dem Leitfaden zur Belegprüfung soll ein möglichst einheitliches Prüfungsverfahren gewährleistet werden. Die staatlichen Bewilligungsbehörden erhalten damit einen Rahmen für die Durchführung der Belegprüfung und Hinweise, welche Konsequenzen bei Verstößen gegen gesetzliche Regelungen zu ziehen sind.

Die Gemeinden, die selbst Belegprüfungen durchführen, können sich ebenfalls an dem Leitfaden orientieren. Den Trägern von Einrichtungen kann der Leitfaden dazu dienen, von vornherein Fehler zu vermeiden.

Die nachfolgend herunterladbare Excel-Tabelle (kfa) dient zur Erstellung von internen Berechnungen als Kalkulationsgrundlage. Die Beantragung von Abschlagszahlungen sowie der Endabrechnung erfolgt ausschließlich über das online gestützte System „KiBiG.web“. Für die Richtigkeit der Berechnungsergebnisse der kfa-Tabelle übernimmt das StMAS keine Gewähr.

Die in den Excel-Dateien enthaltenen Makro-Programme sind kompatibel mit Office- und Excelversionen ab 2000. Mit älteren Programmversionen können diese Dateien nicht bearbeitet werden.

Sofern Gemeinden bei der Bewilligung der Anträge auf Endabrechnung von Einrichtungen von den Angaben des Trägers bzw. Antragstellers abweichen, muss die kommunale wie auch die staatliche kindbezogene Förderung bzw. die Korrekturbeträge, die in KiBiG.web einzutragen sind, manuell errechnet werden. Die nachfolgende Datei dient zur Unterstützung bei der Neuberechnung der kindbezogenen Förderung bzw. der Ermittlung der Korrekturbeträge.

Auf unserem Portal finden Sie die Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege.

Datenschutzhinweise

Beim Laden von YouTube-Inhalten werden Nutzungsinformationen an YouTube übertragen und dort ggf. verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

Datenschutzhinweise

Beim Laden von Vimeo-Inhalten werden Nutzungsinformationen an Vimeo übertragen und dort ggf. verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.