Kinderbildungsverordnung, BayBEP, Bildungsleitlinien: Hier finden Fachkräfte, Kita-Leitungen und Träger die pädagogischen und rechtlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung in Bayern.
Grundlagen und Qualität der Kindertagesbetreuung

FAQs: Ich arbeite in der Kita oder in der Kindertagespflege
Sie arbeiten als Fachkraft in einer Kita?
Der BayBEP ist in Bayern der gemeinsame Orientierungsrahmen für alle pädagogischen Fachkräfte in staatlich geförderten Kitas. Er übersetzt die Bildungs- und Erziehungsziele, die in der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) festgelegt sind, für den Kita-Alltag. Diese Ziele sind für staatlich geförderte Kitas verbindlich und eine wichtige Voraussetzung für die staatliche Förderung. So bekommt Ihre pädagogische Arbeit ein klares fachliches Profil.
Gleichzeitig lässt der BayBEP Ihnen bewusst Spielraum: Sie können und sollen die Vorgaben so gestalten, dass sie zu Ihrer Kita, Ihrem Team und den Kindern vor Ort passen.
Sie arbeiten als Tagesmutter oder Tagesvater?
Der BayBEP ist für Sie wie ein fachlicher Kompass. Sie sollen sich an den Bildungs- und Erziehungszielen orientieren, diese sind jedoch nicht verbindlich. In Ihrem Alltag haben Sie daher mehr Freiheit, diese Ziele passend zu den Kindern und ihrem Umfeld zu gestalten und Sie müssen auch nicht alle Bildungs- und Erziehungsziele umsetzen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (ifp) entwickeln den BayBEP im Auftrag des Familienministeriums kontinuierlich weiter. Die aktuelle 11. Auflage ist 2024 erschienen und steht Ihnen online zur Verfügung.
Der BayBEP gilt auch für die Arbeit in Krippen. Ergänzt wird er durch die Handreichung „Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren”. Sie ergänzt die Inhalte des BayBEP speziell für diese Altersgruppe – praxisnah und auf Ihre Arbeit in Krippe oder Kindertagespflege zugeschnitten.
Im KITA HUB Bayern – einer kostenfreien, datenschutzkonformen Plattform des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP). Dort finden Sie Fortbildungen, Arbeitsmaterialien, digitale Tools und die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Bayern auszutauschen.
FAQs für Kita-Leitungen und Träger
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Die Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) ist eine Rechtsvorschrift. Als Ausführungsverordnung zum BayKiBiG legt sie verbindlich fest, was Kitas leisten müssen. Träger, die staatliche Förderung erhalten wollen, müssen sich daran halten.
Die Kinderbildungsverordnung enthält die Bildungs- und Erziehungsziele: Was sollen Kinder in einer Kita lernen und entwickeln? Zum Beispiel Sprache, soziale Fähigkeiten, Neugier und Selbstständigkeit. -
Als pädagogischer Orientierungsrahmen konkretisiert der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) die verbindlichen Bildungsziele der Kinderbildungsverordnung und zeigt pädagogischen Fachkräften, wie sich diese Ziele im Alltag umsetzen lassen – je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder. Bewusst lässt der BayBEP dabei pädagogischen Gestaltungsspielraum.
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Durch die Bayerischen Bildungsleitlinien (BayBL) arbeiten alle Bildungsorte (von der Krippe bis zur Grundschule) auf derselben pädagogischen Grundlage. So erleben Kinder keine abrupten Brüche, wenn sie von einer Einrichtung in die nächste wechseln.
Als Träger tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihre Einrichtung den BayBEP umsetzt. Das bedeutet konkret: Ihre pädagogische Konzeption basiert auf dem BayBEP, Ihre Fachkräfte richten ihre Arbeit daran aus – und die Umsetzung ist Voraussetzung für die staatliche Förderung.
Die verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele stehen in der Kinderbildungsverordnung. Der BayBEP zeigt, wie Fachkräfte diese Ziele im Alltag umsetzen. Als Träger tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben in Ihrer Einrichtung.
Ja, das ist Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis. Bei staatlich geförderten Kitas bildet der BayBEP die Grundlage. Sie wünschen sich Anregungen? Dann nutzen Sie den Orientierungsrahmen „Erfolgreiche Konzeptionsentwicklung leicht gemacht” – mit Mustergliederung und inhaltlichen Empfehlungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im IFP übertragen Forschungsergebnisse in die Praxis und entwickeln Qualifizierungsangebote für pädagogisches Personal.
Träger finden über das IFP Fachpublikationen, Fortbildungskonzepte sowie einen Zugang zum KITA HUB Bayern.
Rechtliche Grundlagen der pädagogischen Arbeit
Die Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) ist eine Rechtsvorschrift. Als Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) legt sie verbindlich die Bildungs- und Erziehungsziele für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege fest. Träger müssen diese Vorgaben erfüllen, um staatliche Förderung zu erhalten.
Für Kindertageseinrichtungen ist der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) verbindlicher Umsetzungsrahmen. Tagespflegepersonen nutzen ihn zur fachlichen Orientierung.
Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) und Bayerische Bildungsleitlinien (BayBL)
In Bayern bilden der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) und die Bayerischen Bildungsleitlinien (BayBL) die fachliche Grundlage für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – von den ersten Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit.
Als Kompass für die pädagogische Arbeit in Krippe, Kindergarten und Hort beschreibt der BayBEP, wie Fachkräfte Kinder je nach Alter und Entwicklungsstand in ihrer Bildung und Entwicklung begleiten. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im IFP entwickeln den BayBEP im Auftrag des Familienministeriums kontinuierlich weiter – neue wissenschaftliche Erkenntnisse, fachliche Anforderungen und ergänzende Publikationen fließen fortlaufend ein.
Für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren steht eine ergänzende Handreichung bereit, welche die Inhalte des BayBEP für diese Altersgruppe vertieft und praxisnah aufbereitet.
Die Bayerischen Bildungsleitlinien (BayBL) beziehen den gesamten Bildungsweg bis zum Ende der Grundschulzeit ein. Fachkräfte nutzen sie, um ein gemeinsames Verständnis von Bildung über alle beteiligten Einrichtungen hinweg zu sichern – von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bis hin zu Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT).
- zur KinderbildungsverordnungExterner Link öffnet in neuem Fenster
- zum Bayerischen Bildungs- und ErziehungsplanExterner Link öffnet in neuem Fenster
- zur Handreichung für die Arbeit mit Kindern unter drei JahrenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- über die pädagogischen Grundlagen der Kindertagesbetreuung in Bayern
Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
Hinter dem Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) steht ein interdisziplinäres Team aus Wissenschaft und Praxis.
Als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales entwickeln Fachkräfte hier Konzepte für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern – von der Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit.

Aufgaben und Leistungen für die Praxis
Expertinnen und Experten unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität in den bayerischen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Ihre Aufgaben:
- Frühpädagogik weiterdenken – mit Forschung zu Entwicklung, Bildung, Medienkompetenz und Kindheitspädagogik
- Wissen nutzbar machen – durch gezielten Praxistransfer in Kitas und in der Kindertagespflege
- Politik und Verwaltung beraten – bei Fragen rund um frühe Bildung, Erziehung und Betreuung
- Fachkräfte stärken – mit Angeboten zur Qualifizierung, zum Kompetenzaufbau und zur Begleitung in der digitalen Welt
- Akteure vernetzen – aus Praxis, Wissenschaft und Politik – in Bayern und darüber hinaus
- Digitales gestalten – mit Angeboten wie dem KITA HUB Bayern und der Lernumgebung „Pixelwerkstatt“
Die fachliche Begleitung trägt dazu bei, die Pädagogik weiterzuentwickeln und das Personal vor Ort durch praxistaugliche Lösungen zu entlasten. Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung können in die bayerische Bildungsleitlinien und Förderprogramme einfließen.
KITA HUB Bayern
Vernetzen Sie sich mit Fachkräften aus ganz Bayern, arbeiten Sie gemeinsam an Lösungen und nutzen Sie geprüfte Materialien und Online-Kurse zur frühkindlichen Bildung – kostenfrei und datenschutzsicher. Werden Sie jetzt Teil des KITA HUB Bayern.
