Pädagogischer Abschluss aus dem Ausland? In Bayern prüfen zwei Anlaufstellen die Gleichwertigkeit. Fällt das Ergebnis positiv aus, gilt die Anerkennung deutschlandweit – und eröffnet Chancen in Kitas, im Ganztag oder in anderen pädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Gesetzliche Regelungen
Menschen kommen aus vielen Ländern nach Bayern – und bringen ihre pädagogische Ausbildung und Berufserfahrung mit. Wer hier wieder in einer Einrichtung arbeiten möchte, braucht dafür eine offizielle Anerkennung. Sie bestätigt, dass der Abschluss vergleichbar ist.
Das Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) regelt das Verfahren für berufliche Abschlüsse. Fachleute vergleichen die Unterlagen mit den festgelegten Referenzberufen, zum Beispiel:
- Staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin oder Kinderpfleger
- Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger
Wird die Gleichwertigkeit festgestellt, gilt die Anerkennung bundesweit.
Anerkennung von Studiengängen
Für akademische Qualifikationen gilt seit 2013 das Bayerische Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (BaySozBAG). Es legt fest, wer folgende Berufsbezeichnungen führen darf:
- Staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder Staatlich anerkannter Sozialpädagoge
- Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge
Die Grundlage dafür ist
- ein Bachelorabschluss in Sozialer Arbeit oder Kindheitspädagogik an einer bayerischen Hochschule, die die staatliche Anerkennung vergeben darf, oder
- ein im Ausland erworbener, gleichwertiger Abschluss.
Auch hier prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Stelle die Gleichwertigkeit – nach klaren Vorgaben und mit Blick auf Gleichwertigkeit.
Anlaufstellen für die Prüfung
Um einen pädagogischen Berufsabschluss aus dem Ausland in Bayern anerkennen zu lassen, gibt es zwei zentrale Stellen. Welche davon zuständig ist, hängt von der Art der Ausbildung ab: Handelt es sich um eine berufliche Ausbildung oder um ein Hochschulstudium?
Berufliche Abschlüsse – Bayerisches Landesamt für Schule
Für folgende Berufe prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bayerischen Landesamts für Schule auf Grundlage des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BayBQFG), ob sich der ausländische Abschluss mit einer entsprechenden bayerischen Ausbildung vergleichen lässt:
- Staatlich anerkannte Erzieherin oder Staatlich anerkannter Erzieher
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin oder Staatlich geprüfter Kinderpfleger
- Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin oder Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
- Staatlich anerkannte Heilpädagogin oder Staatlich anerkannter Heilpädagoge
Die Fachkräfte sehen sich Zeugnisse und Ausbildungsinhalte genau an, gleichen sie mit den bayerischen Anforderungen ab und erstellen einen offiziellen Bescheid.
Kontakt: Bayerisches Landesamt für Schule, Stuttgarter Str. 1, 91710 Gunzenhausen
Studienabschlüsse – Zentrum Bayern Familie und Soziales (Unterfranken)
Für Berufe wie die folgenden ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Regionalstelle Unterfranken (ZBFS) in Würzburg zuständig:
- Staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder Staatlich anerkannter Sozialpädagoge
- Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, ob ein ausländischer Hochschulabschluss – meist ein Bachelor-studium in Sozialer Arbeit oder Kindheitspädagogik – in Inhalt und Niveau mit den Anforderungen an bayerische Studiengänge übereinstimmt. Bestehen Unterschiede, nennt der Bescheid die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, etwa Anpassungslehrgänge oder zusätzliche Praxisphasen. Er enthält außerdem Hinweise zu geeigneten Einrichtungen, die diese Maßnahmen anbieten.
Kontakt: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Regionalstelle Unterfranken, Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg