Schwangerschaftsberatung in Bayern: Hilfe und Infos

Schwanger und viele Fragen? Auf dieser Seite erfahren Sie, wo Sie in Bayern schnell und vertraulich Unterstützung bekommen – rund um die Schwangerschaft sowie vor, während und nach der Geburt.

FAQs: Schwangerschaftsberatung in Bayern

Schwanger und keiner darf es erfahren? Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr für Sie da. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten am Telefon, per Chat oder E-Mail. Schwangere, Angehörige und Fachkräfte bekommen hier Unterstützung. Anonym, vertraulich und in 19 Sprachen.

Einfach kostenlos anrufen: 0800 40 40 020

Die Beratung steht allen offen: Frauen und Männern, Schwangeren in jeder Situation, aber auch werdenden Vätern und Paaren sowie jungen Familien bis zum dritten Lebensjahr des Kindes – unabhängig von Glauben, Herkunft oder persönlichem Hintergrund. Ob Sie Fragen zur Schwangerschaft haben, sich unsicher fühlen oder einfach jemanden brauchen, der zuhört – Sie sind willkommen. Unabhängig von einer Schwangerschaft können Sie sich bei Fragen zu Sexualität, Verhütung und Familienplanung sowie unerfülltem Kinderwunsch informieren.

Die Beratung ist kostenlos. In der Regel können Sie anonym bleiben – Ihren Namen müssen Sie nicht nennen. Nur wenn Sie eine Beratungsbescheinigung (sogenannter Beratungsschein) für einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, müssen die Fachkräfte Ihre Personalien aufnehmen. Die Beraterinnen und Berater unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Was Sie erzählen, bleibt vertraulich in der Beratungsstelle.

Ja – gerade dann. Die Beratung ist ergebnisoffen. Niemand drängt Sie in eine Richtung. Die Beraterinnen und Berater begleiten Sie bei Ihrer Entscheidung – ohne Druck, ohne Wertung.

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, erhalten Sie nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle die gesetzlich erforderliche Beratungsbescheinigung (den sogenannten Beratungsschein) für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.

Die Fachkräfte in den Beratungsstellen beraten und begleiten Sie vor und während einer Schwangerschaft und darüber hinaus bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes. Auch nach einer Fehlgeburt, Totgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch können Sie die Beratung in Anspruch nehmen.

Sie erreichen die Schwangerschaftsberatungsstellen persönlich bei einem direkten Gespräch in der Beratungsstelle, telefonisch oder ggf. auch online.

Ja. Wenn Ihre eigenen Mittel und gesetzliche Leistungen nicht ausreichen, können Sie bei der bayerischen „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ Unterstützung beantragen, zum Beispiel in Form von

  • Zuschüssen für Erstausstattung, Kinderwagen, Kleidung oder Möbel
  • Hilfen zur Überbrückung, wenn andere Mittel fehlen

Wichtig: Der Antrag muss noch vor der Geburt gestellt werden – bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle oder einer katholischen Beratungsstelle. Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen; einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Wenn Ihre Familie durch unvorhersehbare Ereignisse in eine unverschuldete Notlage gerät und gesetzliche Leistungen nicht ausreichen, können Sie über die bayerische „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ Unterstützung beantragen. Die Stiftung hilft zum Beispiel Alleinerziehenden und kinderreichen Familien mit gezielten Zuschüssen, wenn andere gesetzliche Hilfen nicht greifen. Das Ziel: schnelle Hilfe zur Selbsthilfe.

Ja. Wenn Sie drei oder mehr Babys auf einmal erwarten oder vor Kurzem Drillinge oder Mehrlinge bekommen haben, können Sie bei der bayerischen „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ besondere Zuschüsse beantragen. Wie sich diese Zuschüsse ungefähr berechnen, sehen Sie in einem Berechnungsbeispiel auf der Internetseite der Stiftung.

Für Frauen in extremen Notsituationen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, kann die vertrauliche Geburt ein Weg sein, ihr Kind medizinisch sicher zu entbinden. Die Beraterinnen und Berater erklären Ihnen die rechtlichen Vorgaben und begleiten Sie bei Ihrer Entscheidung.

Gut begleitet von Anfang an

Ein neues Leben kündigt sich an und alles steht plötzlich Kopf. Manche haben lange darauf gewartet. Andere sind überrascht. Viele spüren: Jetzt braucht es Antworten. Beraterinnen und Berater in ganz Bayern hören zu, begleiten, geben Sicherheit. Eine starke Stütze für Frauen, die ein Kind erwarten und die Menschen an ihrer Seite. 

Viele glauben, Schwangerschaftsberatung sei nur für Krisen, für Frauen, die zweifeln oder keinen Ausweg sehen. Das ist ein Irrtum: Jede Schwangere ist willkommen! Ob medizinische Fragen, rechtliche Themen oder ganz persönliche Gedanken – alles bekommt Raum. Die Unterstützung beginnt mit der Schwangerschaft und geht weiter: auch nach der Geburt begleiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Frauen, Männer und Familien bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Was zählt, sind Vertrauen und der Mut, nachzufragen.

Rundum gut beraten

Schutz des ungeborenen Lebens

Ein Kind verändert alles. Für viele ist es der Beginn eines neuen Lebensabschnitts – voller Hoffnung, voller Vorfreude. Manche spüren aber auch: Jetzt ist nicht der richtige Moment. Manches im Leben steht quer. Und plötzlich steht die große Frage im Raum: Wie geht es weiter?

Das Grundgesetz schützt jedes Leben – auch das ungeborene. Der Staat trägt Verantwortung, dieses Leben zu schützen. Ein Schwangerschaftsabbruch beendet dieses werdende Leben. Deshalb erkennt das Gesetz ihn grundsätzlich nicht als mit diesem Schutz vereinbar an. Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber, was das im Alltag bedeutet: Eine Schwangerschaft kann Frauen in eine schwerwiegende Konfliktsituation bringen. Darum gibt es klare gesetzliche Regeln: Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Abbruch straffrei, also ohne strafrechtliche Folgen. In einer solchen Situation ist wichtig, dass niemand allein bleiben muss. Beraterinnen und Berater geben Halt und begleiten auf dem Weg zu einer Entscheidung.

Schwangerschaftsberatungsstellen in Ihrer Nähe

Katholische Beratungsstellen

Fachkräfte von Caritas und dem Sozialdienst katholischer Frauen stehen Frauen, Männern und Paaren zur Seite – auch bei schwierigen Entscheidungen. Wichtig: Eine Beratungsbescheinigung für einen Schwangerschaftsabbruch stellen nur staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen aus. 

Fast alle staatlich anerkannten und katholischen Beratungsstellen beraten außerdem zur vertraulichen Geburt.

Online-Beratung

„Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“

Manchmal kommt alles auf einmal: Ein Kind ist unterwegs, das Geld reicht kaum, die Zukunft macht Sorgen. Oder eine Familie gerät zum Beispiel durch Krankheit oder Jobverlust unverschuldet in eine schwere Belastungsprobe. In solchen Situationen unterstützt die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ – schnell, diskret und unbürokratisch. Die Stiftung hilft mit Zuschüssen, wenn das Geld fehlt und gesetzliche Leistungen nicht ausreichen: bei Schwangerschaft, in familiären Notlagen oder bei Mehrlingsgeburten.

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