Mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz
Staatliches Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit auch durch arbeitsmedizinische und arbeitspsychologische Maßnahmen zu sichern und zu verbessern.
Die Gewerbeärztlichen Dienste der Gewerbeaufsichtsämter
- überwachen den medizinischen und hygienischen Arbeitsschutz in Bayern u.a. durch Betriebs- und Arbeitsplatzbesichtigungen,
- beraten die Betriebe bei der Gesundheitsförderung,
- klären arbeitsmedizinische und arbeitspsychologische Anfragen und
- wirken im technischen und sozialen Arbeitsschutz sowie im Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren mit.
Das Sachgebiet "Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit unterstützt die Gewerbeaufsicht.