
„Arbeitsschutz“ bedeutet, die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und wirksam zu fördern.
Der Aufgabenbereich ist äußerst vielfältig und reicht vom sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen über die Errichtung und den sicheren Be-trieb von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen bis hin zu Fragen der Arbeitszeitgestaltung, Gesundheitsförderung und Arbeitsmedizin.
Die Bayerische Gewerbeaufsicht überwacht, ob die Unternehmen ihren Verpflichtungen zum Arbeitsschutz nachkommen, berät die Unternehmer, setzt wenn notwendig staatliches Recht durch und sanktioniert Verstöße.
Arbeitschutz erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Vermeidung von berufsbedingten Erkrankungen bzw. Berufskrankheiten
- Weiterentwicklung eines systematischen Arbeitsschutzes in den Unternehmen sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Schutz besonderer Personengruppen, wie z. B. Schwangere und Jugendliche