Energiesparen fängt klein an - Ein Wettbewerb für Kindertageseinrichtungen in Bayern
Im Rahmen des Wettbewerbs „Energiesparen fängt klein an“ suchen das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie das Staatsinstitut für Frühpädagogik die besten, kreativsten und einfallsreichsten „Energiesparprojekte“ an bayerischen Kindertageseinrichtungen. Bis zum 21. Juni 2013 können sich Kinder mit ihren Erzieherinnen und Erziehern aller bayerischen Kindertageseinrichtungsarten mit ihren Energiesparprojekten bewerben.
Teilnehmen dürfen Projekte aller Art (z.B. Bastelarbeiten, Malarbeiten oder Videos). Voraussetzung ist, dass sich das Projekt mit dem Thema Energiesparen auseinandersetzt.
Ziel der Projekte soll es sein, Wissen zum Thema Energiesparen zu vermitteln. Die Bewerbung muss schriftlich beim Staatsinstitut für Frühpädagogik, Winzererstrase 9, 80797 München bis zum 21. Juni 2013 eingehen.
Eine Jury prämiert dann die besten Bewerbungen. Die Preisverleihungen finden im Juli 2013 statt. In jedem Regierungsbezirk wird ein Preis in Höhe von 1.000 € vergeben. Alle Gewinner werden zudem im Rahmen eines Internetauftrittes vorgestellt.
Mit der in der Handreichung enthaltenen Informationen und Projektideen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung zur Entwicklung eigener Projektideen geben.
Kabinett billigt Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) - Familienministerin Haderthauer: "Voranmeldefrist für einen Betreuungsplatz soll dafür sorgen, dass die Kommunen den Wünschen der Eltern rechtzeitig nachkommen können."
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 12. März 2013 auf Vorschlag von Familienministerin Christine Haderthauer eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die dazu führen soll, dass sich die Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen wollen, grundsätzlich mindestens drei Monate vor der gewünschten Inanspruchnahme bei der Gemeinde oder dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe anmelden müssen. Ziel der Dreimonatsregelung ist es, den Gemeinden und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eine gewisse Vorlaufzeit zu gewähren, bevor sie einen Platz tatsächlich zur Verfügung stellen müssen. Die Zuweisung eines Betreuungsplatzes soll erst dann (rechtlich) eingefordert werden können, wenn die Dreimonatsfrist abgelaufen ist. Es ist vorgesehen, dass die Erziehungsberechtigten nur dann ausnahmsweise schon früher die Zuweisung eines Platzes fordern können, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, an der Einhaltung der Dreimonatsfrist gehindert waren.
Im Rahmen der Initiative „Ergänzungskräfte zu Fachkräften“ können sich berufserfahrene Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Quereinsteiger über Zertifikatskurse bzw. Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik zu pädagogischen Fachkräften weiterbilden. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fallen nur geringe Teilnahmegebühren (250 €) an. Die Projektträger erhalten eine Förderung von bis zu 60.000 € pro Kurs.
Weiterer Qualitätsschub für die Kinderbetreuung in Bayern und Einstieg in das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr!
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 13.06.2012 den Gesetzentwurf für eine Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Bayern beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Behandlung vorgelegt.
Familienministerin Christine Haderthauer: "Das BayKiBiG hat sich bewährt: Durch verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele und die Verpflichtung der zuständigen Kommunen zu einer vorausschauenden Bedarfsplanung ist es uns gelungen, die Vorstellungen und Wünsche der Familien mehr und mehr in den Mittelpunkt zu rücken. Jetzt gilt es diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben: Wir sorgen für kleinere Gruppen, weil junge Eltern zu Recht auf die Qualität in der Kinderbetreuung großen Wert legen. Das bedeutet ein Plus von circa 260 pädagogischen Kräften bayernweit."
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2012 den Gesetzentwurf für eine Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung gebilligt. „Weil junge Eltern zu Recht auf die Qualität in der Kinderbetreuung großen Wert legen, sorgen wir für kleinere Gruppen. Ab dem nächsten Kindergartenjahr gilt der auf 1:11,0 abgesenkte Mindestanstellungsschlüssel. Erstmals übernehmen wir dabei auch den kommunalen Anteil dieser Verbesserung. Bayern trägt damit einen deutlich höheren Anteil der Grundkosten als der bundesdeutsche Schnitt. Gleichzeitig regeln wir den Einstieg in das kostenfreie dritte Kindergartenjahr, indem wir ab September 2012 die Eltern um 50 Euro monatlich entlasten.“
27.09.2011 – „Mehr Milch in Kindertage seinrichtungen und Schulen“ – unter diesem Motto starteten Familienstaatssekretär Markus Sackmann und Ernährungsminister Helmut Brunner im Haus für Kinder der katholischen Kirchenstiftung Königin des Friedens landesweite Aktionswochen zum Weltschulmilchtag.
Bildung, Erziehung und Betreuung
Die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist Bestandteil der Jugendhilfe und grundlegend im 8. Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Charakteristisch ist die Aufgabentrias Bildung, Erziehung und Betreuung, wobei in Bayern dem Teilbereich Bildung besondere Bedeutung eingeräumt wird.
Die Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte sowie der Tagespflegepersonen sind vielschichtig. Sie ergänzen und unterstützen die Eltern bei der Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, stellen ein anregungsreiches Lernumfeld bereit und stoßen damit Bildungsprozesse an. Zugleich schaffen sie die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Sachlich zuständig und damit Ansprechpartner für alle Fragen der Kinderbetreuung sind die Kreisverwaltungsbehörden und damit in der Regel die örtlich zuständigen Ämter für Jugend und Familie (München: Referat für Bildung und Sport). Bei Einrichtungen kreisfreier Städte sind die jeweiligen Bezirksregierungen Aufsichtsbehörden.
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