Aufgabe
Heilpädagogische Heime und Internate sind stationäre Einrichtungen zur Erziehung, Förderung, Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung bis zur Volljährigkeit. Sie nehmen Kinder und Jugendliche mit Behinderung dauerhaft oder für einen befristeten Zeitraum auf, die infolge der Art und Schwere ihrer Behinderung und/oder zum Zweck des Schulbesuchs (heilpädagogische Internate) oder zur Entlastung der Familien (Kurzzeitplätze) einer besonderen Betreuung und Förderung in stationärer Form bedürfen. Sie sind über Tag und Nacht an fünf bis sieben Tagen pro Woche geöffnet.
Da es sich bei heilpädagogischen Heimen und Internaten auch Familien ergänzende und entlastende Einrichtungen handelt, sind die Sorgeberechtigten bei allen wesentlichen Entscheidungen zu beteiligen und einzubinden.
Rechtliche Grundlagen
Der Betrieb einer stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche erfordert eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII, die vom Sachgebiet Soziales und Jugend der zuständigen Bezirksregierung erteilt wird. Stat. Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung müssen die fachlichen Standards der staatlichen „Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ erfüllen.
Betreuung und Förderung
Umfassende Förderung
Heilpädagogische Heime und Internate setzen vor allem die Erkenntnisse der Heilpädagogik um und streben eine umfassende Förderung der Kinder und Jugendlichen an. Für jedes Kind wird ein individueller Förder- und Entwicklungsplan erstellt, der spezifische Hilfen für die Entwicklung einer ausgeglichenen Persönlichkeit, die Befähigung zu einer selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung und zur Befähigung einer umfassenden Teilhabe am Leben der Gemeinschaft enthält.
Einzel- und Gruppenbetreuung
Die Kinder und Jugendlichen werden sowohl in Gruppen von 6 bis 12 Plätzen als auch einzeln von zumeist heilpädagogisch ausgebildeten Fachkräften gefördert und betreut. Die meist heterogen besetzten und altersgemischten Gruppen dienen den Kindern und Jugendlichen als soziales Lernfeld. Sie vermitteln emotionale Zugehörigkeit und bieten geeignete Orte, um selbständige, eigenverantwortliche und sozial orientierte Handlungsweisen zu erlernen. In der Einzelförderung werden vor allem therapeutische Fachdienste wie Logopädie, Krankengymnastik, Ergotherapie, Musiktherapie oder Spieltherapie angeboten, um die individuellen Förderziele zu erreichen.
Betreuungspersonal
Die Personalbemessung der Einrichtung richtet sich nach der Zusammensetzung der Gruppen und dem individuellen Hilfebedarf des Einzelnen. Pro Gruppe stehen mindestens anderthalb Stellen zur Verfügung. Personal, Betreuungsqualität und Raumangebot der Heime, Internaten und Kurzzeitplätze werden von der zuständigen Aufsicht bei den Regierungen nach den Vorgaben der staatlichen „Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ und den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes überprüft.
Heilpädagogische Heime und Internate in Bayern
In Bayern gibt es derzeit 95 heilpädagogische Heime und Internate mit annähernd 5 000 Plätzen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.