
Aktuell
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2012 den Gesetzentwurf für eine Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung gebilligt. „Weil junge Eltern zu Recht auf die Qualität in der Kinderbetreuung großen Wert legen, sorgen wir für kleinere Gruppen. Ab dem nächsten Kindergartenjahr gilt der auf 1:11,0 abgesenkte Mindestanstellungsschlüssel. Erstmals übernehmen wir dabei auch den kommunalen Anteil dieser Verbesserung. Bayern trägt damit einen deutlich höheren Anteil der Grundkosten als der bundesdeutsche Schnitt. Gleichzeitig regeln wir den Einstieg in das kostenfreie dritte Kindergartenjahr, indem wir ab September 2012 die Eltern um 50 Euro monatlich entlasten.“
Gefördert durch das Familienministerium bieten die Rummelsberger Dienste für Menschen e.V. und der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern die Möglichkeit, sich als pädagogische Fachkraft auch in nicht integrativen Kindertageseinrichtungen zu qualifizieren. Die Projekt-Teilnehmenden eignen sich über ihre bisherige Fachkompetenz hinaus innerhalb der neunmonatigen Qualifizierungsmaßnahme spezifisches Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Frühpädagogischen Bereich an, um so in Regeleinrichtungen der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden zu können. Teilnehmen können Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, die ein Beschäftigungsverhältnis in einer Kindertageseinrichtung nachweisen können.
Qualifizierungsprogramm Grundschullehrkräfte im Erziehungsdienst
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen bietet das Pädagogische Institut im Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München ausgebildeten Grundschullehrkräften die Möglichkeit, sich als pädaqogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen zu qualifizieren. Teilnehmen können Grundschullehrkräfte mit Lehrbefähigung an bayerischen Grundschulen, die ein Beschäftigungsverhältnis in einer Kindertageseinrichtung (in der Regel als Ergänzungskraft) nachweisen können.
19.11.2011 - Mit dem Nachtragshaushalt 2012 hat die Staatsregierung auch den Einstieg in das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr beschlossen.
27.09.2011 – „Mehr Milch in Kindertage seinrichtungen und Schulen“ – unter diesem Motto starteten Familienstaatssekretär Markus Sackmann und Ernährungsminister Helmut Brunner im Haus für Kinder der katholischen Kirchenstiftung Königin des Friedens landesweite Aktionswochen zum Weltschulmilchtag.
Bildung, Erziehung und Betreuung
Die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist Bestandteil der Jugendhilfe und grundlegend im 8. Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Charakteristisch ist die Aufgabentrias Bildung, Erziehung und Betreuung, wobei in Bayern dem Teilbereich Bildung besondere Bedeutung eingeräumt wird.
Die Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte sowie der Tagespflegepersonen sind vielschichtig. Sie ergänzen und unterstützen die Eltern bei der Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, stellen ein anregungsreiches Lernumfeld bereit und stoßen damit Bildungsprozesse an. Zugleich schaffen sie die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Sachlich zuständig und damit Ansprechpartner für alle Fragen der Kinderbetreuung sind die Kreisverwaltungsbehörden und damit in der Regel die örtlich zuständigen Ämter für Jugend und Familie (München: Referat für Bildung und Sport). Bei Einrichtungen kreisfreier Städte sind die jeweiligen Bezirksregierungen Aufsichtsbehörden.