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Details zur Ausweitung der Notbetreuung ab dem 27. April 2020

Familienministerin Trautner: „Wir wollen die Notbetreuung ab 27. April vorsichtig und Schritt für Schritt ausweiten. Mir ist es ein besonderes Anliegen, erwerbstätige Alleinerziehende zu entlasten“

096.20

Ab dem 27. April wird die Notbetreuung in Bayern behutsam erweitert. „Wir wollen die Notbetreuung vorsichtig und Schritt für Schritt ausweiten. Mir ist es hierbei ein besonderes Anliegen, erwerbstätige Alleinerziehende zu entlasten. Denn sie sind ohne Partner bzw. ohne Partnerin mit Arbeit und Kindererziehung derzeit großen Belastungen ausgesetzt“, so Bayerns Familienministerin Carolina Trautner. „Mir ist bewusst, dass allen Eltern derzeit viel abverlangt wird. Wir müssen aber im sensiblen Bereich der Kitas besonders behutsam vorgehen und dürfen nichts überstürzen, was den Gesundheitsschutz gefährden könnte. Dabei haben wir nicht nur die Kinder, sondern auch die Beschäftigten im Blick, die uns auch in dieser Zeit besonders wertvolle und verlässliche Partner sind.“

Die Notbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) wird zum 27. April 2020 erweitert:

  • Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
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  • Bei zwei Elternteilen genügt es, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist.
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  • Die HPTs der Jugendhilfe werden wegen des hohen pädagogischen und therapeutischen Förderbedarf der dort betreuten Kinder von den Betretungsverboten ausgenommen. Die Kinder werden dort ohnehin in sehr kleinen Gruppen betreut. 
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  • In HPTs, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung erbringen, werden Einzelfallentscheidungen ermöglicht. Die Leitung der Einrichtung kann in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk im Hinblick auf das Wohl der Kinder und deren Familien einzelne Kinder zur Notbetreuung zulassen. Anders als im Bereich der Jugendhilfe gehören Kinder in HPTs der Behindertenhilfe häufig einem besonders schutzbedürftigen Personenkreis an. Sie gilt es daher auch weiterhin vor einem Ansteckungsrisiko zu schützen.
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  • Tagespflege ist jenseits der Notbetreuung weiterhin nur im Haushalt der Eltern des betreuten Kindes möglich, sofern ausschließlich Kinder aus diesem Haushalt betreut werden.
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    Nur rund 12 700 Kinder waren zuletzt in der Notbetreuung, dies entspricht einer Quote von rund 2 Prozent der regulär betreuten Kinder (Stand: 15.04.2020). „Unsere Eltern sind bislang sehr verantwortungsbewusst mit den Angeboten der Notbetreuung umgegangen. Es ist wichtig, dass wir das Angebot jetzt mit dem nötigen Infektionsschutz ausweiten und Eltern entlasten. Wir beobachten aber auch, dass nicht alle Kinder, die zur Inanspruchnahme berechtigt sind, die Notbetreuung auch jeden Tag in Anspruch nehmen“, so Familienministerin Trautner.