Hauptinhalt

Begleitung für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus

Sozialministerin Trautner: „Eine vertraute Person zur Unterstützung bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus ist für viele Menschen mit Behinderungen unerlässlich“

232.21

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag am 24. Juni 2021 hat heute auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, welches unter anderem regelt, wer die Kosten für die Begleitung durch eine vertraute Person im Falle eines Krankenhausaufenthaltes von Menschen mit Behinderungen trägt.

Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner äußert sich anerkennend über diese gesetzliche Regelung: „Für Menschen mit Behinderungen ist ein Krankenausaufenthalt oftmals mit großen Hürden verbunden. Deshalb finde ich es richtig, dass es nun eine gesetzliche Regelung für die Begleitungen von Menschen mit Behinderungen für einen stationären Aufenthalt gibt. Die Begleitung durch vertraute Personen kann bei Menschen mit Behinderungen Ängste abbauen, die eine unbekannte Umgebung und die ungewohnten Abläufe im Krankenhaus mit sich bringen. Ebenso erleichtern diese Vertrauenspersonen eine gute Kommunikation zwischen dem Krankenhauspersonal und den Menschen mit Behinderungen, was wesentlich zu einer guten medizinischen Versorgung beiträgt.“

Den Verdienstausfall für Begleitpersonen aus dem privaten Umfeld trägt künftig die gesetzliche Krankenversicherung. Erfolgt die Begleitung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe finanziert der Träger der Eingliederungshilfe diese Unterstützung; in Bayern sind das die Bezirke.

Die Wirkungen einschließlich der finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen werden vom Bund im Einvernehmen mit den Ländern evaluiert werden.

„Der Einsatz Bayerns in den Verhandlungen hat sich gelohnt. Ich freue mich, dass wir es noch vor der Wahl geschafft haben, eine Einigung zu erzielen“, betont Trautner und mahnt: „Dennoch darf dies nur ein erster Schritt sein. Wir müssen noch weitere Verbesserungen erreichen. Auf Antrag Bayerns hat der Bundesrat den Gesetzgeber gebeten, die Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises zu prüfen. Außerdem sollen die Kosten der notwendigen Begleitung nicht zulasten der Beitragszahler in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Kommunen, als Träger der Eingliederungshilfe, gehen. Angestrebt wird eine Finanzierung aus Steuermitteln des Bundes!“