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Scharf: „Bayern.Gemeinsam.Stark für Menschenrechte – keine Toleranz für weibliche Genitalverstümmelung!“

Beratungs- und Präventionsnetzwerk wird ausgebaut

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Seit Februar 2021 gibt es in Bayern vier vernetzte Fachstellen für die Aufklärung und Beratung von Mädchen und Frauen, die von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM; Female Genital Mutilation) betroffen oder bedroht sind.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf ist dankbar, dass die Beratungsstelle pro familia Nürnberg seit 1. Oktober 2022 dieses Netzwerk weiter verstärkt: „Es ist wichtig, dass betroffene und bedrohte Mädchen und Frauen passgenaue Unterstützung und Beratung erhalten. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die wir nicht tolerieren! Sie ist weder mit kulturellen noch mit hygienischen Aspekten zu rechtfertigen. Bewusstsein schaffen, aufklären und dafür sensibilisieren, dass Genitalverstümmelung nicht tabuisiert und praktiziert werden darf – das sind die Ziele unseres Netzwerks!“  

Sozialministerin Scharf besuchte heute die Beratungsstelle von pro familia Nürnberg. Sie informierte sich über die Arbeit in den Bereichen Beratung und Prävention. Ein Schwerpunkt der künftigen Projektarbeit liegt in den Bereichen sexuelle Bildung und Aufbau eines Kooperationsnetzwerkes.

„Genitalverstümmelung und Gewalt gegen Frauen sind nicht nur in den Heimatländern der Frauen eine brutale Tatsache, auch wir als Gesellschaft dürfen uns der Verantwortung nicht entziehen, uns für betroffene Frauen und ihre Familien einzusetzen. pro familia tut dies in Nürnberg und der Region bereits seit 2017 und wir hoffen darauf, diese wichtige Arbeit durch die Unterstützung des Ministeriums dauerhaft fortführen und ausbauen zu können“, so Mechthild Gahbler, stellv. Vorsitzende pro familia Nürnberg e.V.

Bayerische Anlaufstellen und mehr Informationen zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung“ sind unter Gewalt Infos und Einblicke zu finden. Die Projekte sind Teil der Umsetzung des Konzepts Bayern gegen Gewalt, das den Gewaltschutz und die Gewaltprävention im Sinne der Istanbul-Konvention betrifft und in einem 3-Stufen-Plan umgesetzt wird.