Arbeitsschutz
Sozialer Arbeitsschutz
Sozialer Arbeitsschutz
Was ist sozialer Arbeitsschutz
Mit Richtlinien und Verordnungen sind europaweit Mindestanforderungen für den sozialen Arbeitsschutz geschaffen worden, die von den Mitgliedsstaaten im innerstaatlichen Recht berücksichtigt werden müssen. Ansprechpartner für Fragen sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen. Der soziale Arbeitschutz berücksichtigt besonders schutzbedürftige Personen- und Berufsgruppen wie z. B. Jugendliche, Schwangere und trägt zusammen mit den Vorschriften über die Arbeitzeit primär dazu bei, die Beschäftigten vor etwaigen Überforderungen und Gesundheitsschädigungen zu schützen.
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Kinder und Jugendliche sollen vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren bei der Beschäftigung bzw. am Arbeitsplatz geschützt werden - Frauen- und Mutterarbeitsschutz
Frauen und Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen besondere Rechte im Rahmen des Mutterschutzes - Arbeitszeitgesetz
Überlange Arbeitszeiten, unzureichende Ruhepausen sowie Nachtarbeit ohne entsprechende Regenerationsphasen können Probleme nach sich ziehen - Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Sozialvorschriften im Straßenverkehr regeln die zulässigen Lenkzeiten sowie notwendige Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten des Fahrpersonals von Lastkraftwagen und Omnibussen
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21. November 2008


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