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Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung

Arbeitsuchende Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber können die Arbeitsvermittlung zur Begründung von Arbeitsverhältnissen (auch Heimarbeitsverhältnissen) grundsätzlich unentgeltlich in Anspruch nehmen. Dies gilt entsprechend für die Vermittlung in berufliche Ausbildungsverhältnisse.

§§ 35-443 Sozialgesetzbuch III; § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II

Zuständig: Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Fachvermittlung für Angehörige bestimmter Berufe

www.arbeitsagentur.de/

www.stmas.bayern.de/arbeit/grundsicherung/index.htm

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