Ehe- und Familienberatung
In Bayern bieten 127 staatlich geförderte, räumlich gut erreichbare Ehe- und Familienberatungsstellen ein hoch qualifiziertes Beratungsangebot. Das Beratungsspektrum der Ehe- und Familienberatungsstellen umfasst neben der Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung, Vorbereitung auf Partnerschaft und Ehe, Sexualberatung und Aufklärung über Familienplanung im Sinne einer verantwortungsvollen Elternschaft auch Beratung von Alleinerziehenden, Beratung bei Gewalt in der Familie und grundsätzliche Beratung über soziale Hilfen für die Familie. Die Beratungsstellen führen diese Beratung konfessionsübergreifend in Einzel- und Gruppenberatung durch.
Zuständig: Ehe- und Familienberatungsstellen der Diözesen (Katholische Kirche) und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Darüber hinaus haben Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, ein Recht auf Beratung in Fragen ihrer Partnerschaft. Die Beratung soll dabei helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte zu vermeiden bzw. bei Partnerschaftskrisen im Interesse des Kindes Wege zur Stabilisierung bzw. Fortführung der Partnerschaft zu finden.
§ 17 Sozialgesetzbuch VIII
Zuständig: Ehe- und Familienberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen und Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten