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Sozial-Fibel

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Familien, Hilfen für

Familien werden zur Erleichterung ihrer Erziehungsaufgabe verschiedene Hilfen und Leistungen gewährt. Dazu gehören neben den gesetzlichen Leistungen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Ausbildungsförderung) und vereinzelten steuerlichen Vergünstigungen, wie z.B. Ausbildungsfreibetrag, Kinderfreibetrag, (Steuerbefreiungen und -erleichterungen für Eltern mit Kindern), auch Maßnahmen des Freistaates Bayern, der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und sonstiger Träger. Unter anderem werden folgende Hilfen angeboten:

Landeserziehungsgeld

Familienerholung in Familienferienstätten

Familienerholung in Familienferienstätten

Eltern- und Familienbildung

Eltern- und Familienbildung

Hilfe für Familien in Not

Familien, insbesondere kinderreiche Familien sowie allein erziehende Elternteile, die unverschuldet in eine Existenz bedrohende Notlage geraten sind (z.B. durch Krankheit, Tod eines Familienangehörigen, Arbeitslosigkeit usw.), können als Hilfe zur Selbsthilfe Leistungen der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" erhalten.

Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

www.zbfs.bayern.de/stiftung/index.html

Haus- und Familienpflege

Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Haushalt weiterzuführen, kann Haushaltshilfe/Familienpflege gewährt werden. Die Leistungen werden gegen Entgelt erbracht. Die Krankenkassen tragen die Kosten, wenn es sich um häusliche Krankenpflege und um Haushaltshilfe aus der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Auch die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge kommen als Kostenträger in Betracht, insbesondere mit der Hilfe zur Pflege und der Hilfe zur Haushaltsweiterführung (siehe auch Soziale Dienste und Sozialstationen).

Vergünstigungen für kinderreiche Familien

Für Kinderreiche sind verschiedene Vergünstigungen vorgesehen; als kinderreich gilt eine Familie im Allgemeinen, wenn mindestens drei Kinder vorhanden sind, für die dem Haushaltungsvorstand Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht. Solche Vergünstigungen bestehen kraft Gesetzes oder sonstiger Bestimmungen z.B. im Rahmen der Wohnraumförderung oder der Schulwegkostenfreiheit (Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen).

Familien mit Mehrlingsgeburten (ab Drillinge) werden von der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ in besonderer Weise unterstützt. Die Landesstiftung vermittelt auch Firmenpatenschaften und Kontakte.

Familienberatung

Ehe- und Familienberatung

Familienplanung

Empfängnisregelung

Familienwohnungen

Wohnraumförderung

Hilfen bei Erziehungsproblemen

Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche

Hilfen bei Schwangerschaft

Schwangerschaft, Hilfen bei

Hilfen für Alleinerziehende

Allein erziehende Eltern

Zuständig: Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Familienverbände, Gemeinden, Kirchengemeinden, Jugendämter; staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, katholische Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Zentrum Bayern Familie und Soziales

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Zusätzliche Informationen

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Broschuere Deckblatt

Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

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